⏱️ Lesezeit: ca. 30 Minuten | Letztes Update: 10. Januar 2026

Fachkundige Stellen AZAV: Der ultimative Leitfaden 2026

Die Wahl der richtigen fachkundigen Stelle (FKS) ist einer der entscheidendsten Schritte auf dem Weg zur erfolgreichen AZAV-Zertifizierung. Diese Zertifizierungsstellen sind die offiziellen Torwächter, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die Qualität und Leistungsfähigkeit von Bildungsträgern und deren Maßnahmen überprüfen. Doch wer sind diese Organisationen? Welche Aufgaben haben sie genau? Und vor allem: Wie finden Sie als Bildungsträger die perfekte fachkundige Stelle, die nicht nur prüft, sondern partnerschaftlich zum Erfolg Ihres Unternehmens beiträgt?

Dieser umfassende Leitfaden ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die fachkundigen Stellen nach AZAV. Wir beleuchten nicht nur die rechtlichen Grundlagen und die offiziellen Aufgaben, sondern geben Ihnen auch eine vollständige, kommentierte Liste aller akkreditierten Zertifizierungsstellen an die Hand. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahe Kriterien für Ihre Auswahl, einen detaillierten Einblick in den Zertifizierungsprozess und eine transparente Übersicht über die anfallenden Kosten. Machen Sie sich bereit, die Welt der fachkundigen Stellen zu meistern und Ihre AZAV-Zertifizierung auf ein solides Fundament zu stellen.

💡 Was ist eine fachkundige Stelle (FKS) nach AZAV?

Eine fachkundige Stelle (FKS), oft auch als Zertifizierungsstelle bezeichnet, ist eine unabhängige, von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) offiziell zugelassene Organisation. Ihre Hauptaufgabe ist die Prüfung und Zertifizierung von Bildungsträgern (Trägerzulassung) und deren Weiterbildungsmaßnahmen (Maßnahmezulassung) gemäß den strengen Vorgaben der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Sie agieren als externe Gutachter, die sicherstellen, dass die mit öffentlichen Mitteln (z.B. Bildungsgutscheinen) geförderten Angebote den hohen Qualitätsanforderungen des Gesetzgebers entsprechen.

Infografik: Ihr Weg zur AZAV-Zertifizierung

1. Der rechtliche Rahmen: Warum gibt es fachkundige Stellen?

Um die Rolle der fachkundigen Stellen zu verstehen, müssen wir einen Blick auf die gesetzlichen Grundlagen werfen. Ihre Existenz und ihre Aufgaben sind fest im Sozialgesetzbuch (SGB) und in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) verankert. Das Ziel des Gesetzgebers war es, ein transparentes und qualitätsgesichertes System für die geförderte Weiterbildung zu schaffen, um die Effizienz der eingesetzten öffentlichen Mittel zu maximieren und die Chancen der Teilnehmer auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern.

Die Verankerung im Sozialgesetzbuch (SGB III)

Die Basis für das gesamte System bildet das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), das die Arbeitsförderung regelt. Insbesondere die §§ 176 bis 181 SGB III sind hier relevant. Sie legen fest, dass die Bundesagentur für Arbeit nur dann Bildungsgutscheine für Maßnahmen ausgeben darf, wenn sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme selbst von einer fachkundigen Stelle zugelassen wurden. Dieses Prinzip der externen Qualitätssicherung durch Dritte ist der Kern der AZAV.

💡 Praxis-Tipp: Das SGB III als Argumentationshilfe

Verweisen Sie in Gesprächen mit potenziellen Teilnehmern oder auch bei der Vorstellung Ihres Qualitätsmanagementsystems auf die strengen gesetzlichen Vorgaben des SGB III. Das unterstreicht Ihre Seriosität und die hohe Qualität Ihrer Angebote, die staatlich anerkannten Standards entsprechen.

Die AZAV: Die „Bibel“ für Bildungsträger und FKS

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) konkretisiert die Vorgaben des SGB III. Sie ist das detaillierte Regelwerk, an das sich sowohl Bildungsträger als auch die fachkundigen Stellen halten müssen. Die AZAV definiert unter anderem:

  • Die Anforderungen an die Trägerzulassung (z.B. Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, qualifiziertes Personal, Qualitätsmanagementsystem).
  • Die Anforderungen an die Maßnahmezulassung (z.B. Arbeitsmarkt-Relevanz, Wirtschaftlichkeit, angemessene Dauer und Kosten).
  • Die Anforderungen an die fachkundigen Stellen selbst, einschließlich ihrer Akkreditierung und Überwachung.
  • Den Ablauf der Prüfungen (Audits) und die Kriterien für die Zertifikatserteilung.

Für fachkundige Stellen ist die AZAV die verbindliche Prüfgrundlage. Ihre Auditoren nutzen sie wie eine Checkliste, um die Konformität eines Bildungsträgers systematisch zu bewerten.

Rechtsgrundlage Relevanz für fachkundige Stellen
SGB III (§§ 176-181) Legitimiert die Existenz und Notwendigkeit von FKS als externe Prüfinstanz. Schafft die grundsätzliche Verpflichtung zur Zertifizierung.
AZAV Dient als konkrete, detaillierte Prüfanleitung und Checkliste für alle Audits. Definiert die Kriterien für Träger- und Maßnahmezulassung.
Empfehlungen des Beirats Konkretisieren und interpretieren die Vorgaben der AZAV. FKS müssen diese bei ihren Prüfungen berücksichtigen, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.

Die Rolle des Beirats nach § 182 SGB III

Ein oft übersehener, aber wichtiger Akteur ist der Beirat. Dieses Gremium, bestehend aus Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Sozialpartner und der Bildungsträger, hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Auslegung und Anwendung der AZAV zu erarbeiten. Diese Empfehlungen sind für die fachkundigen Stellen von hoher Bedeutung, da sie sicherstellen sollen, dass alle Zertifizierer die gesetzlichen Vorgaben einheitlich und im Sinne des Gesetzgebers auslegen. Die FKS sind verpflichtet, die jeweils gültigen Empfehlungen des Beirats bei ihren Prüfungen zu berücksichtigen.

Infografik: Die Aufgaben einer fachkundigen Stelle im Detail

2. Die Aufgaben einer fachkundigen Stelle im Detail

Die Aufgaben einer fachkundigen Stelle sind weitreichend und gehen über eine reine Dokumentenprüfung hinaus. Sie fungieren als externe Qualitätsmanager, die ein tiefes Verständnis für die Prozesse und Anforderungen des Bildungsmarktes haben müssen. Ihre Kernaufgaben lassen sich in die Prüfung der Trägerzulassung und die Prüfung der Maßnahmezulassung unterteilen.

Prüfung der Trägerzulassung (§ 2 AZAV)

Bei der Trägerzulassung steht der Bildungsträger als Organisation im Fokus. Die FKS prüft, ob das Unternehmen die fundamentalen Voraussetzungen erfüllt, um qualitativ hochwertige Bildungsdienstleistungen im geförderten Bereich zu erbringen. Dies umfasst fünf zentrale Bereiche:

  1. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit: Die FKS bewertet die finanzielle Stabilität, die organisatorische Struktur und die personelle Ausstattung des Trägers. Es muss sichergestellt sein, dass der Träger über die notwendigen Ressourcen verfügt, um Maßnahmen nachhaltig und ohne Unterbrechungen durchzuführen.
  2. Qualifiziertes Personal: Es wird geprüft, ob das Leitungs-, Lehr- und Verwaltungspersonal über die erforderlichen fachlichen und pädagogischen Qualifikationen verfügt. Dies wird anhand von Lebensläufen, Zeugnissen und Weiterbildungsnachweisen verifiziert.
  3. System zur Qualitätssicherung und -entwicklung: Ein zentraler Punkt ist das Vorhandensein eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems (z.B. nach ISO 9001 oder einem anderen anerkannten Modell). Die FKS prüft, ob Prozesse zur kontinuierlichen Verbesserung, zur Messung der Teilnehmerzufriedenheit und zur Beobachtung des Arbeitsmarktes etabliert sind.
  4. Angemessene Vertragsbedingungen: Die Verträge mit den Teilnehmern müssen transparent, fair und konform mit den gesetzlichen Vorgaben sein.
  5. Kooperation mit externen Akteuren: Die FKS prüft, ob der Träger aktiv mit Unternehmen und der Agentur für Arbeit zusammenarbeitet, um die Eingliederungschancen der Teilnehmer zu maximieren.

Prüfung der Maßnahmezulassung (§ 5 AZAV)

Nach der erfolgreichen Trägerzulassung müssen die einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen zugelassen werden. Hier prüft die FKS, ob jede einzelne Maßnahme den spezifischen Anforderungen der AZAV entspricht:

  • Arbeitsmarktliche Relevanz: Die FKS bewertet, ob die Maßnahme auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausgerichtet ist und die Eingliederungschancen der Teilnehmer realistisch verbessert. Hierfür werden Arbeitsmarktstatistiken und Prognosen herangezogen.
  • Angemessene Dauer und Gestaltung: Die Dauer, die Lehrmethoden und der Stundenumfang müssen dem Bildungsziel angemessen sein.
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit: Die Kosten der Maßnahme (Lehrgangsgebühren) werden auf ihre Angemessenheit geprüft. Die FKS vergleicht die Kosten mit denen ähnlicher Angebote und prüft die Kalkulation des Trägers.
  • Qualifikation des Lehrpersonals: Für jede Maßnahme muss spezifisch nachgewiesen werden, dass die eingesetzten Dozenten die fachliche und pädagogische Eignung für genau dieses Thema besitzen.
  • Erfolgsbewertung: Der Träger muss ein System zur Bewertung des Erfolgs der Maßnahme vorweisen, z.B. durch die Erfassung von Vermittlungsquoten.

💡 Praxis-Tipp: Die FKS als Sparringspartner nutzen

Sehen Sie die Auditoren der fachkundigen Stelle nicht nur als Prüfer, sondern auch als erfahrene Berater. Nutzen Sie das Audit, um gezielt Fragen zu stellen und Feedback zu Ihrem QM-System einzuholen. Viele Auditoren haben hunderte von Bildungsträgern gesehen und können wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung Ihrer Organisation geben.

3. Der Weg zur Anerkennung: Wie wird man zur fachkundigen Stelle?

Eine Organisation kann sich nicht einfach selbst zur fachkundigen Stelle ernennen. Der Weg zur Anerkennung ist ein streng regulierter und anspruchsvoller Prozess, der von der einzigen nationalen Akkreditierungsbehörde in Deutschland überwacht wird: der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Die Rolle der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)

Die DAkkS ist eine vom Bund beliehene, unabhängige Organisation. Ihre Aufgabe ist es, die Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen – wie eben den fachkundigen Stellen – zu begutachten, zu bestätigen und zu überwachen. Sie stellt sicher, dass die FKS selbst nach höchsten internationalen Standards arbeiten und die AZAV-Prüfungen objektiv, neutral und kompetent durchführen. Die DAkkS ist sozusagen die „Prüfinstanz der Prüfer“.

Der Akkreditierungsprozess nach ISO/IEC 17065

Um als FKS für den Bereich AZAV zugelassen zu werden, muss eine Organisation ein aufwändiges Akkreditierungsverfahren bei der DAkkS durchlaufen. Die Grundlage hierfür ist die internationale Norm ISO/IEC 17065 („Konformitätsbewertung – Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren“). Der Prozess umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Antragstellung: Die Organisation stellt einen formalen Antrag bei der DAkkS und reicht ein umfassendes Handbuch ein, das ihr eigenes Managementsystem beschreibt.
  2. Dokumentenprüfung: Die DAkkS-Begutachter prüfen die eingereichten Unterlagen auf Konformität mit der ISO/IEC 17065 und der AZAV.
  3. Begutachtung vor Ort (Witness-Audit): Die DAkkS-Begutachter besuchen die Organisation und überprüfen die Umsetzung der beschriebenen Prozesse in der Praxis. Ein zentraler Teil ist oft ein „Witness-Audit“, bei dem die Begutachter die Auditoren der angehenden FKS bei einer echten AZAV-Prüfung bei einem Bildungsträger begleiten und bewerten.
  4. Akkreditierungsentscheidung: Bei positivem Ergebnis erteilt die DAkkS die Akkreditierungsurkunde. Diese ist in der Regel auf fünf Jahre befristet.
  5. Regelmäßige Überwachung: Auch nach der Akkreditierung wird die FKS regelmäßig von der DAkkS überwacht (in der Regel jährlich), um sicherzustellen, dass die hohen Standards dauerhaft eingehalten werden.

Dieser anspruchsvolle Prozess stellt sicher, dass nur hochqualifizierte und absolut neutrale Organisationen als fachkundige Stellen am Markt agieren dürfen, was die Integrität des gesamten AZAV-Systems gewährleistet.

✅ Checkliste: Anforderungen an eine FKS

  • ✅ **Unabhängigkeit & Unparteilichkeit:** Keine wirtschaftlichen oder persönlichen Verflechtungen, die die Objektivität gefährden könnten.
  • ✅ **Kompetenz:** Nachweis über qualifizierte Auditoren mit Branchenerfahrung.
  • ✅ **Managementsystem:** Implementiertes System nach ISO/IEC 17065.
  • ✅ **Haftpflichtversicherung:** Ausreichende Absicherung gegen mögliche Schäden.
  • ✅ **Transparenz:** Offenlegung der Prüfverfahren und Gebührenstrukturen.

4. Aktuelle Liste der fachkundigen Stellen in Deutschland

Die Anzahl der von der DAkkS akkreditierten fachkundigen Stellen ist dynamisch und liegt in der Regel bei ca. 33. Da sich die Liste der zugelassenen Stellen ändern kann (durch neue Akkreditierungen oder den Wegfall bestehender), verzichten wir bewusst auf eine statische Auflistung. Die Stellen unterscheiden sich in ihrer Größe, regionalen Präsenz, Spezialisierung und Preisstruktur.

Fachkundige Stelle Website
APV-Zertifizierungs GmbH www.apv-zert.de
CEA Certification GmbH N/A
Cert-IT GmbH www.cert-it.de
CERTQUA GmbH www.certqua.de
Certuria Certification Germany GmbH N/A
DEKRA Certification GmbH www.dekra-certification.de
DeuZert Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH www.deuzert.de
DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen www.dqs.de
EUROPANOZERT Zertifizierungen und Schulungen GmbH N/A
GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH Umweltgutachter www.gut-cert.de
GüteZert Zertifizierungsgesellschaft mbH N/A
GZQ GmbH www.gzq.de
HZA Hanseatische Zertifizierungsagentur GmbH www.hza-zert.de
ICG Zertifizierung GmbH www.icg-zert.de
Kiwa ZERTPUNKT GmbH www.kiwa.com
ÖHMI EuroCert GmbH www.oehmieurocert.de
QUACERT GmbH www.quacert.de
Qualidata GmbH www.qualidata.de
SocialCert GmbH www.socialcert.de
Steinbeis-Transferzentrum Managementsysteme der Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung www.steinbeis-eq-zert.de
TAWCert Zertifizierungsgesellschaft mbH www.tawcert.de
TÜV Thüringen e.V. www.tuev-thueringen.de
TQCert GmbH www.tqcert.de
TÜV NORD CERT GmbH www.tuev-nord-cert.de
TÜV Rheinland Cert GmbH www.tuv.com
TÜV SÜD Management Service GmbH www.tuvsud.com
TÜV Hessen GmbH www.tuev-hessen.de
Well Done Zertifizierungsgesellschaft mbH N/A
ZDH-ZERT GmbH www.zdh-zert.de
ZertSozial GmbH www.zertsozial.de

🔗 Offizielle Quelle

Die tagesaktuelle und verbindliche Liste aller zugelassenen fachkundigen Stellen finden Sie ausschließlich in der Datenbank der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Wir empfehlen dringend, vor jeder Entscheidung diese offizielle Quelle zu konsultieren.

Zur DAkkS-Datenbank →

5. Die richtige Wahl treffen: Kriterien für die Auswahl Ihrer FKS

Die Auswahl der richtigen fachkundigen Stelle ist eine strategische Entscheidung, die weit über einen reinen Preisvergleich hinausgeht. Eine gute FKS agiert als Partner, der Sie durch den Zertifizierungsprozess begleitet und zur Verbesserung Ihrer Organisation beiträgt. Eine schlechte Wahl kann zu unnötigen Kosten, Verzögerungen und Frustration führen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung die folgenden Kriterien:

Kriterium Beschreibung & Wichtigkeit
Branchenerfahrung & Spezialisierung Hat die FKS Erfahrung mit Bildungsträgern Ihrer Größe und in Ihrem Fachbereich (z.B. IT, Pflege, Handwerk)? Auditoren mit Branchenkenntnis verstehen Ihre Prozesse besser und können wertvolleres Feedback geben. (Sehr Wichtig)
Regionale Verfügbarkeit Eine FKS mit Auditoren in Ihrer Nähe kann Reisekosten sparen und flexibler auf Terminanfragen reagieren. (Wichtig)
Preis-Leistungs-Verhältnis Vergleichen Sie nicht nur den Endpreis, sondern auch die inkludierten Leistungen. Sind Vor-Audits, Dokumentenprüfungen oder Reisekosten enthalten? Holen Sie immer mehrere Angebote ein. (Wichtig)
Service & Kommunikation Wie schnell und kompetent werden Ihre Anfragen beantwortet? Haben Sie einen festen Ansprechpartner? Ein guter Service ist während des gesamten Prozesses Gold wert. (Sehr Wichtig)
Ruf & Referenzen Fragen Sie nach Referenzen von ähnlichen Bildungsträgern oder recherchieren Sie online nach Erfahrungen. Ein guter Ruf ist oft ein Indikator für eine professionelle und faire Zusammenarbeit. (Mittel)

💡 Praxis-Tipp: Das Erstgespräch als Testlauf

Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch, das die meisten FKS anbieten, als eine Art „Mini-Audit“ für den Zertifizierer selbst. Bereiten Sie konkrete Fragen vor und achten Sie darauf, wie kompetent und partnerschaftlich der Ansprechpartner agiert. Stimmt die Chemie? Fühlen Sie sich gut beraten? Dieser erste Eindruck ist oft entscheidend.

6. Kosten und Gebühren: Was kostet die AZAV-Zertifizierung?

Die Kosten für eine AZAV-Zertifizierung können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, wie der Größe Ihres Unternehmens, der Anzahl der Standorte und der Komplexität Ihrer Prozesse. Es ist wichtig zu verstehen, dass sich die Gesamtkosten aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen.

Kostenart Geschätzter Betrag Beschreibung
Erstzertifizierung (Träger) 1.500 € – 4.000 € Einmalige Kosten für das erste Audit und die Ausstellung des Trägerzertifikats.
Maßnahmezulassung (pro Kurs) 200 € – 600 € Kosten für die Prüfung und Zulassung jeder einzelnen Weiterbildungsmaßnahme.
Jährliche Überwachungsaudits 800 € – 2.000 € Jährlich wiederkehrende Kosten, um die Aufrechterhaltung des QM-Systems zu überprüfen.
Reisekosten des Auditors Variabel Werden oft separat abgerechnet. Achten Sie darauf, ob diese im Angebot inkludiert sind.

⚠️ Achtung: Versteckte Kosten

Achten Sie bei Angeboten genau auf das Kleingedruckte. Manche FKS locken mit günstigen Erstzertifizierungen, holen sich das Geld aber über hohe Kosten für Maßnahmezulassungen oder jährliche Überwachungen zurück. Ein seriöses Angebot sollte alle Kostenpunkte transparent aufschlüsseln.

7. Der Zertifizierungsprozess mit der FKS Schritt für Schritt

Der Zertifizierungsprozess folgt einem standardisierten Ablauf, der in der Regel die folgenden sieben Schritte umfasst:

  1. 1. Informationsgespräch & Angebot: Sie kontaktieren eine oder mehrere FKS und führen ein unverbindliches Erstgespräch. Anschließend erhalten Sie ein detailliertes Angebot.
  2. 2. Antrag stellen & Vertrag schließen: Sie entscheiden sich für eine FKS, stellen einen formalen Antrag und schließen einen Zertifizierungsvertrag ab.
  3. 3. QM-Dokumentation einreichen & prüfen lassen: Sie reichen Ihre vollständige QM-Dokumentation (Handbuch, Prozessbeschreibungen, Formulare) bei der FKS ein. Diese wird von einem Auditor auf Vollständigkeit und Konformität geprüft (Dokumenten-Audit).
  4. 4. Audit vor Ort durchführen: Der Auditor besucht Ihr Unternehmen und überprüft die Umsetzung der beschriebenen Prozesse in der Praxis. Er führt Interviews mit Mitarbeitern, prüft Unterlagen und beobachtet Abläufe.
  5. 5. Auditbericht erhalten & Korrekturen umsetzen: Sie erhalten einen detaillierten Auditbericht. Falls Abweichungen (Nicht-Konformitäten) festgestellt wurden, müssen Sie diese innerhalb einer gesetzten Frist beheben und die Korrekturen nachweisen.
  6. 6. Zertifikatserteilung: Nach erfolgreicher Behebung aller Abweichungen erteilt die FKS das offizielle AZAV-Zertifikat für Ihren Träger. Es ist in der Regel 5 Jahre gültig.
  7. 7. Jährliche Überwachungsaudits bestehen: Um die Gültigkeit des Zertifikats aufrechtzuerhalten, findet jährlich ein kürzeres Überwachungsaudit statt, bei dem die kontinuierliche Anwendung und Weiterentwicklung Ihres QM-Systems geprüft wird.

Bereit für den nächsten Schritt?

Wir begleiten Sie partnerschaftlich durch den gesamten Zertifizierungsprozess – von der Auswahl der richtigen FKS bis zum erfolgreichen Audit.

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8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich die fachkundige Stelle wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, aber oft mit Aufwand verbunden. Der beste Zeitpunkt für einen Wechsel ist am Ende der 5-jährigen Gültigkeit Ihres Trägerzertifikats. Ein Wechsel während der Laufzeit erfordert eine genaue Abstimmung zwischen der alten und der neuen FKS und kann zusätzliche Kosten verursachen.

Was passiert, wenn ich das Audit nicht bestehe?

Das ist kein Weltuntergang. Im Auditbericht werden die festgestellten Abweichungen genau dokumentiert. Sie erhalten eine Frist, um diese zu beheben. Die FKS prüft dann die Umsetzung Ihrer Korrekturmaßnahmen. Nur wenn schwerwiegende Mängel auch nach der Frist nicht behoben werden, kann die Zertifizierung verweigert werden.

Muss jede FKS alle Fachbereiche zertifizieren?

Nein. Jede FKS hat einen bestimmten „Scope“, also einen Bereich von Fachbereichen, für den sie akkreditiert ist. Wenn Sie Maßnahmen in einem sehr speziellen Bereich anbieten (z.B. Luft- und Raumfahrttechnik), müssen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen gewählte FKS auch für diesen Fachbereich zugelassen ist.

Wie lange dauert der gesamte Zertifizierungsprozess?

Das hängt stark von Ihrer eigenen Vorbereitung ab. Wenn Ihr QM-System bereits gut dokumentiert ist, kann der Prozess von der Antragstellung bis zur Zertifikatserteilung in 2-3 Monaten abgeschlossen sein. Wenn Sie bei Null anfangen, sollten Sie eher 6-9 Monate einplanen.

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Dennis Kraft

Über den Autor

Dennis Kraft ist Gründer von AZAV-Wissen und ein anerkannter Experte für die AZAV-Zertifizierung. Mit über 10 Jahren Erfahrung hat er bereits hunderten von Bildungsträgern geholfen, die Hürden der Zertifizierung zu meistern und ihr Qualitätsmanagement nachhaltig zu verbessern.

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Die in diesem Artikel enthaltenen Erklärungen, Begriffsbestimmungen, Verfahrenshinweise oder Beispiele ersetzen keine individuelle, fachliche oder rechtliche Beratung durch hierzu befugte Personen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, AZAV-Berater oder Wirtschaftsprüfer). Für eine konkrete Einzelfallbewertung, Prüfungsbewältigung oder rechtlich belastbare Handlungsempfehlung ist stets die Einzelfallprüfung unter Einbeziehung aller relevanten Unterlagen und der aktuellen Rechtslage erforderlich.

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