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Zuletzt aktualisiert: 5. Januar 2026

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) hat die Weiterbildungslandschaft in Deutschland grundlegend verändert. Seit dem 1. Januar 2019 eröffnet es Beschäftigten völlig neue Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Unternehmensgröße.

Für Bildungsträger bedeutet das Qualifizierungschancengesetz enorme Chancen: Neue Zielgruppen, attraktive Fördermöglichkeiten und eine steigende Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Weiterbildungsangeboten. Doch wie funktioniert die Förderung genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und wie können Sie als Bildungsträger vom QCG profitieren?

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zum Qualifizierungschancengesetz: Von den rechtlichen Grundlagen über die Förderhöhen bis hin zu praktischen Tipps für die Zusammenarbeit mit Unternehmen und der Bundesagentur für Arbeit.

💡 Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Bundesgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Es regelt die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und ermöglicht Arbeitnehmern, sich während ihrer Beschäftigung beruflich weiterzubilden – mit finanzieller Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit. Das QCG ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und soll den Strukturwandel in der Arbeitswelt aktiv gestalten.

1. Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Während die Weiterbildungsförderung früher primär auf Arbeitslose ausgerichtet war, öffnet das QCG die Förderung für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – unabhängig davon, ob sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder nicht.

Das Gesetz wurde als Reaktion auf den tiefgreifenden Strukturwandel in der Arbeitswelt entwickelt. Digitalisierung, Automatisierung und neue Technologien verändern Berufsbilder und Anforderungen rasant. Das Qualifizierungschancengesetz soll sicherstellen, dass Beschäftigte mit diesen Veränderungen Schritt halten können und ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten bleibt.

Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 82 und 82a SGB III, die durch das Qualifizierungschancengesetz neu gefasst bzw. eingefügt wurden. Diese Paragraphen regeln die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und schaffen die Basis für die umfangreichen Fördermöglichkeiten.

2. Hintergrund und Ziele des QCG

Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und verfolgt drei zentrale Ziele:

Ziel 1: Weiterbildungsförderung für alle

Das QCG öffnet die Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße. Auch Hochqualifizierte mit akademischem Abschluss können gefördert werden, wenn sie sich für neue Tätigkeitsfelder qualifizieren möchten. Diese Öffnung war ein Meilenstein, denn früher waren viele Arbeitnehmer von der Förderung ausgeschlossen.

Ziel 2: Verbesserter Schutz in der Arbeitslosenversicherung

Beschäftigte, die an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen, genießen einen erweiterten Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Dies schafft Sicherheit und motiviert Arbeitnehmer, sich weiterzubilden, ohne finanzielle Risiken befürchten zu müssen.

Ziel 3: Entlastung der Beitragszahler

Durch präventive Weiterbildung soll Arbeitslosigkeit vermieden werden. Langfristig entlastet dies die Arbeitslosenversicherung, da weniger Menschen arbeitslos werden und somit weniger Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Das Qualifizierungschancengesetz ist somit auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des deutschen Arbeitsmarktes.

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3. Wer kann gefördert werden?

Das Qualifizierungschancengesetz unterscheidet zwischen zwei Hauptzielgruppen, die jeweils unterschiedliche Fördermöglichkeiten erhalten:

Zielgruppe 1: Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss

Diese Zielgruppe umfasst zwei Personenkreise:

  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss, die sozialversicherungspflichtig arbeiten
  • Beschäftigte mit Berufsabschluss, die jedoch seit mindestens vier Jahren in einer anderen, ungelernten Tätigkeit arbeiten

Für diese Gruppe bietet das QCG besonders attraktive Fördermöglichkeiten. Sie können einen neuen Berufsabschluss erwerben, sich auf eine Externenprüfung vorbereiten oder eine anerkannte Teilqualifikation (TQ) absolvieren. Die Weiterbildung kann extern bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger oder intern beim Arbeitgeber stattfinden (bei Berufsabschlüssen).

Zielgruppe 2: Arbeitnehmer mit Berufsabschluss

Beschäftigte, die bereits einen Berufsabschluss haben und ihre Kenntnisse erweitern oder an neue Anforderungen anpassen möchten, können ebenfalls vom Qualifizierungschancengesetz profitieren. Die Weiterbildung muss jedoch bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 120 Zeitstunden Umfang
  • Durchführung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger
  • Kenntnisse gehen über eine reine Anpassungsfortbildung hinaus

Wichtig: Das Qualifizierungschancengesetz kennt keine Altersbeschränkung mehr. Auch ältere Arbeitnehmer können uneingeschränkt gefördert werden – ein wichtiger Unterschied zu früheren Regelungen.

4. Voraussetzungen für die Förderung

Damit eine Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzungen auf Seiten des Arbeitnehmers

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Der Arbeitnehmer muss aktuell sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein
  • Qualifikationsnachweis: Je nach Zielgruppe entweder kein Berufsabschluss oder mindestens vier Jahre in ungelernter Tätigkeit
  • Zustimmung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss der Weiterbildung zustimmen und diese unterstützen

Voraussetzungen an die Weiterbildung

  • Mindestdauer: Die Weiterbildung muss mehr als 120 Zeitstunden umfassen (bei Arbeitnehmern mit Berufsabschluss)
  • AZAV-Zertifizierung: Der Bildungsträger und die Maßnahme müssen nach AZAV zertifiziert sein
  • Über Anpassungsfortbildung hinaus: Die vermittelten Kenntnisse müssen über eine reine Anpassung an den aktuellen Arbeitsplatz hinausgehen
  • Zukunftsorientierung: Die Qualifizierung sollte auf künftige Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet sein

Voraussetzungen auf Seiten des Arbeitgebers

  • Freistellung: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer für die Weiterbildung freistellen
  • Gehaltsfortzahlung: Das Gehalt wird während der Weiterbildung weitergezahlt
  • Kofinanzierung: Je nach Unternehmensgröße beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten

💡 Praxis-Tipp: AZAV-Zertifizierung als Türöffner

Als Bildungsträger ist die AZAV-Zertifizierung Ihre Eintrittskarte zum QCG-Markt. Ohne diese Zertifizierung können Sie keine Maßnahmen anbieten, die über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. In unserer Beratungspraxis sehen wir häufig, dass Träger die Zertifizierung unterschätzen. Planen Sie ausreichend Zeit ein und lassen Sie sich professionell begleiten.

Beschäftigtenqualifizierung ab 1. April 2024 im Überblick

Abbildung: Beschäftigtenqualifizierung ab 1. April 2024 im Überblick – Förderhöhen nach Betriebsgröße und Qualifizierungsart

5. Förderhöhen nach Unternehmensgröße

Ein besonderes Merkmal des Qualifizierungschancengesetzes ist die gestaffelte Förderung nach Unternehmensgröße. Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderung. Dies soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten, die oft nicht über große Weiterbildungsbudgets verfügen.

Förderhöhen für Arbeitnehmer MIT Berufsabschluss

Unternehmensgröße Weiterbildungskosten Gehaltskosten
Unter 10 Beschäftigte 100% 75%
10 bis 249 Beschäftigte 50% 50%
250 bis 2.499 Beschäftigte 25% 25%
Ab 2.500 Beschäftigte 15% 15%

Förderhöhen für Arbeitnehmer OHNE Berufsabschluss

Unternehmensgröße Weiterbildungskosten Gehaltskosten
Alle Unternehmensgrößen 100% Bis zu 100%

Wie Sie sehen, ist die Förderung für Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss deutlich großzügiger. Hier übernimmt die Bundesagentur für Arbeit unabhängig von der Unternehmensgröße 100% der Weiterbildungskosten und bis zu 100% der Gehaltskosten. Dies unterstreicht die politische Priorität, Menschen ohne formale Qualifikation zu einem Berufsabschluss zu verhelfen.

6. Zusätzliche Leistungen und Prämien

Neben der Übernahme von Weiterbildungs- und Gehaltskosten bietet das Qualifizierungschancengesetz weitere attraktive Leistungen, die die Teilnahme an Weiterbildungen noch attraktiver machen:

Übernahme zusätzlicher Kosten

Die Bundesagentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen folgende zusätzliche Kosten übernehmen:

  • Fahrkosten: Kosten für die Anreise zum Bildungsträger
  • Unterbringungskosten: Bei auswärtiger Unterbringung während der Weiterbildung
  • Kinderbetreuungskosten: Damit auch Eltern an Weiterbildungen teilnehmen können

Weiterbildungsprämien

Ein besonderer Anreiz sind die Weiterbildungsprämien, die bei Abschlussorientierten Weiterbildungen gezahlt werden:

  • 1.000 Euro bei bestandener Zwischenprüfung
  • 1.500 Euro bei bestandener Abschlussprüfung

Diese Prämien sind ein starker Motivationsfaktor und honorieren die Leistung der Teilnehmenden. Sie werden direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt und müssen nicht versteuert werden.

✅ Best Practice: Prämien als Marketingargument

Nutzen Sie die Weiterbildungsprämien aktiv in Ihrer Kommunikation mit Unternehmen und Teilnehmenden. Bei der Begleitung von über 50 Bildungsträgern haben wir festgestellt, dass die Prämien ein starkes Argument für die Teilnahme sind. Weisen Sie bereits im Erstgespräch darauf hin und erklären Sie, wie die Prämien beantragt werden.

7. Antragstellung und Ablauf

Die Antragstellung für eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz erfolgt in mehreren Schritten. Hier der typische Ablauf:

Schritt 1: Qualifizierungsziel festlegen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen gemeinsam fest, welche Qualifizierung angestrebt wird. Dabei sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche Kompetenzen werden für die Zukunft benötigt?
  • Welcher Abschluss oder welche Qualifikation ist sinnvoll?
  • Wie lange soll die Weiterbildung dauern?

Schritt 2: AZAV-zertifizierten Bildungsträger finden

Die Suche nach einem geeigneten Bildungsträger erfolgt über das Portal MEIN NOW (https://mein-now.de) oder KURSNET. Wichtig: Nur AZAV-zertifizierte Bildungsträger und Maßnahmen können über das QCG gefördert werden.

Schritt 3: Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren gemeinsam einen Termin beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. In diesem Gespräch werden die Fördermöglichkeiten geprüft und die konkreten Förderhöhen besprochen.

Schritt 4: Antrag stellen

Der formale Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt. Erforderliche Unterlagen sind:

  • Angaben zum Unternehmen (Größe, Branche)
  • Angaben zum Arbeitnehmer (Qualifikation, Tätigkeit)
  • Detaillierte Beschreibung der geplanten Weiterbildung
  • Kostenvoranschlag des Bildungsträgers

Schritt 5: Bewilligung und Start der Weiterbildung

Nach Prüfung des Antrags erteilt die Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein oder einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. Mit diesem kann die Weiterbildung beim ausgewählten Bildungsträger begonnen werden.

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8. Chancen für Bildungsträger

Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet Bildungsträgern enorme Marktchancen. Die Nachfrage nach beruflicher Weiterbildung steigt kontinuierlich, und mit dem QCG stehen umfangreiche öffentliche Mittel zur Verfügung. Hier die wichtigsten Chancen im Überblick:

Chance 1: Neue Zielgruppen erschließen

Durch das QCG können Sie als Bildungsträger völlig neue Zielgruppen ansprechen: Beschäftigte in Unternehmen, die bisher nicht zu Ihren Kunden gehörten. Besonders interessant sind kleine und mittlere Unternehmen, die von den hohen Fördersätzen profitieren.

Eng verwandt mit dem QCG ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und der klassische Bildungsgutschein – beide Instrumente greifen ineinander und sprechen zum Teil dieselben Zielgruppen an. Als AZAV-Träger lohnt es sich, beide Förderwege im Portfolio zu haben.

Chance 2: Planbare Auslastung

Im Gegensatz zu klassischen Bildungsgutscheinen für Arbeitslose sind QCG-Maßnahmen oft besser planbar. Unternehmen haben ein langfristiges Interesse an der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter und buchen Weiterbildungen oft mit Vorlauf. Dies ermöglicht Ihnen eine bessere Kapazitätsplanung.

Chance 3: Höhere Teilnehmermotivation

Beschäftigte, die über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, sind oft hochmotiviert. Sie haben einen sicheren Arbeitsplatz, werden vom Arbeitgeber unterstützt und sehen die Weiterbildung als Investition in ihre berufliche Zukunft. Dies führt in der Regel zu niedrigeren Abbruchquoten und besseren Lernerfolgen.

Chance 4: Langfristige Kundenbeziehungen

Wenn Sie ein Unternehmen erfolgreich bei der QCG-Förderung unterstützen, entsteht oft eine langfristige Partnerschaft. Unternehmen, die positive Erfahrungen gemacht haben, buchen weitere Weiterbildungen und empfehlen Sie weiter. In unserer Beratungspraxis sehen wir häufig, dass erfolgreiche QCG-Projekte zu Folgeaufträgen führen.

9. Praxistipps für Bildungsträger

Aus Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt, um im QCG-Markt erfolgreich zu sein. Hier unsere wichtigsten Praxistipps:

Tipp 1: AZAV-Zertifizierung strategisch angehen

Ohne AZAV-Zertifizierung können Sie nicht am QCG-Markt teilnehmen. Investieren Sie in eine professionelle Vorbereitung und lassen Sie sich von erfahrenen Beratern unterstützen. Die Zertifizierung ist komplex, aber mit der richtigen Vorbereitung gut zu meistern.

Tipp 2: Maßnahmen bedarfsgerecht entwickeln

Entwickeln Sie Ihre Weiterbildungsangebote nicht im luftleeren Raum, sondern orientieren Sie sich an den tatsächlichen Bedarfen der Unternehmen. Führen Sie Gespräche mit potenziellen Kunden, analysieren Sie Stellenanzeigen und beobachten Sie Trends in Ihrer Region.

Tipp 3: Netzwerk mit Arbeitgeberservice aufbauen

Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiger Partner. Stellen Sie sich dort vor, präsentieren Sie Ihr Angebot und bieten Sie an, Unternehmen bei der Antragstellung zu unterstützen. Ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeberservice kann Ihnen viele Türen öffnen.

Tipp 4: Unternehmen aktiv ansprechen

Warten Sie nicht darauf, dass Unternehmen auf Sie zukommen. Entwickeln Sie eine aktive Akquisestrategie: Identifizieren Sie Zielunternehmen, erstellen Sie überzeugende Angebote und gehen Sie proaktiv auf Personalverantwortliche zu. Erklären Sie die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes und bieten Sie Unterstützung bei der Antragstellung an.

Tipp 5: Qualität vor Quantität

Setzen Sie auf Qualität statt auf Masse. Erfolgreiche QCG-Maßnahmen führen zu zufriedenen Teilnehmern, positiven Bewertungen und Weiterempfehlungen. Investieren Sie in gute Dozenten, moderne Lernmaterialien und eine professionelle Betreuung. Bei der Begleitung von über 50 Bildungsträgern haben wir festgestellt, dass Qualität der beste Marketingfaktor ist.

Mit wachsender Nachfrage durch das QCG steigen auch die Anforderungen an interne Abläufe. Wie Sie Ihr Trägermanagement auf die erhöhte Maßnahmenlast vorbereiten, zeigt unser Leitfaden zur Prozessoptimierung und Digitalisierung für Bildungsträger.

💡 Praxis-Tipp: Dokumentation von Anfang an

Führen Sie Ihre Dokumentation von Anfang an sorgfältig. Bei QCG-Maßnahmen ist die Nachweispflicht hoch: Anwesenheit, Lernfortschritte, Prüfungsergebnisse – alles muss lückenlos dokumentiert werden. Nutzen Sie digitale Tools wie AZAV-Pilot oder andere Dokumentenmanagementsysteme, um den Aufwand zu minimieren und Fehler zu vermeiden.

⚠️ Achtung: Abgrenzung zu anderen Förderungen beachten!

Das Qualifizierungschancengesetz ist nicht für alle Weiterbildungen die richtige Förderung. Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Fachwirte) werden über das Aufstiegs-BAföG gefördert, nicht über das QCG. Klären Sie im Beratungsgespräch immer, welche Förderung für die konkrete Situation am besten geeignet ist. Falsche Beratung kann zu Ablehnungen führen und schadet Ihrem Ruf.

❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen QCG und Bildungsgutschein?

Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte, die sich während ihrer Beschäftigung weiterbilden möchten. Der klassische Bildungsgutschein hingegen ist für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen gedacht. Beim QCG wird der Arbeitgeber einbezogen und beteiligt sich an den Kosten, beim Bildungsgutschein trägt die Bundesagentur für Arbeit die vollen Kosten.

Können auch Selbstständige vom QCG profitieren?

Nein, das Qualifizierungschancengesetz gilt nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige und Freiberufler können nicht über das QCG gefördert werden. Für diese Zielgruppe gibt es andere Förderprogramme wie die Bildungsprämie oder länderspezifische Weiterbildungsschecks.

Wie lange dauert die Bewilligung eines QCG-Antrags?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Agentur für Arbeit und Auslastung. In der Regel dauert es 2-4 Wochen vom Beratungsgespräch bis zur Bewilligung. Planen Sie ausreichend Vorlauf ein und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Muss die Weiterbildung in Vollzeit stattfinden?

Nein, Weiterbildungen über das Qualifizierungschancengesetz können auch in Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden. Wichtig ist, dass die Mindestdauer von 120 Stunden erreicht wird und die Weiterbildung über eine reine Anpassungsfortbildung hinausgeht. Die konkrete Ausgestaltung wird im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Weiterbildung abbricht?

Bei einem Abbruch ohne wichtigen Grund kann die Bundesagentur für Arbeit die Förderung zurückfordern. Wichtige Gründe können Krankheit, Schwangerschaft oder eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein. Sprechen Sie im Zweifelsfall frühzeitig mit der Agentur für Arbeit, um Rückforderungen zu vermeiden.

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Dennis Kraft - Herausgeber AZAV-Wissen.de

Dennis Kraft

Herausgeber & Unternehmer

Dennis Kraft ist Unternehmer an der Schnittstelle von geförderter Weiterbildung und unternehmerischer Praxis. Als Gründer und Geschäftsführer der Strategy Core Ventures GmbH begleitet er Bildungsträger beim Aufbau planbarer Teilnehmerstrukturen, klarer Prozesse und unternehmerischer Steuerbarkeit. Er ist Herausgeber von AZAV-Wissen.de – eines der reichweitenstärksten unabhängigen Fachportale für AZAV-Bildungsträger im deutschsprachigen Raum.

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