Fördermittel-Finder für Bildungsträger, Coaches & Sprachschulen

Welche Fördermittel für Bildungsträger gibt es in Deutschland – und welche passen zu Ihrem Angebot? Genau diese Frage beantwortet unser kostenloser Fördermittel-Finder in nur 60 Sekunden. Egal ob Sie als Bildungsträger, Coach oder Sprachschule tätig sind.

Beantworten Sie dafür einfach drei kurze Fragen – und erhalten Sie innerhalb von 60 Sekunden eine individuelle Auswertung. Das Ergebnis zeigt Ihnen sofort, welche Programme der Agentur für Arbeit und der Jobcenter zu Ihrem Angebot passen. Eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich.

📅 Letzte Aktualisierung: Februar 2026  ·  Rechtsstand: SGB III, AZAV i. d. F. 2025

Zertifizierten Bildungsanbietern in Deutschland stehen derzeit drei zentrale Fördermittel für Bildungsträger nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) zur Verfügung. Sämtliche Programme werden dabei über die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter vergeben. Voraussetzung ist in der Regel eine gültige AZAV-Zertifizierung.

Bildungsgutschein (BGS) – Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)

Als bekanntestes Fördermittel richtet sich der Bildungsgutschein an Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie Bürgergeld-Empfänger. Konkret übernimmt die Agentur für Arbeit die vollständigen Kurskosten – darüber hinaus auch Fahrt-, Kinderbetreuungs- und Unterkunftskosten. Allerdings benötigen Sie als Bildungsträger sowohl eine AZAV-Träger- als auch eine Maßnahmezulassung, um Bildungsgutscheine annehmen zu dürfen.

AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 SGB III)

Im Gegensatz zum Bildungsgutschein zielt der AVGS nicht auf Fachqualifikationen ab. Stattdessen finanziert er Aktivierungsmaßnahmen, individuelles Coaching und Bewerbungstraining für Arbeitsuchende. Somit liegt der Fokus auf der Heranführung an den Arbeitsmarkt, Berufsorientierung und Vermittlung. Für die Durchführung ist deshalb eine AZAV-Zertifizierung im Fachbereich 1 erforderlich.

Qualifizierungschancengesetz (QCG) – Weiterbildung für Beschäftigte

Während sich BGS und AVGS an Arbeitsuchende richten, adressiert das Qualifizierungschancengesetz Unternehmen und ihre Beschäftigten. Insbesondere bei Strukturwandel und Digitalisierung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 50 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Folglich arbeiten Sie als Bildungsträger hier direkt mit Unternehmen zusammen – und benötigen ebenfalls eine AZAV-Zertifizierung.

Unser Fördermittel-Finder arbeitet in drei einfachen Schritten. Dadurch erhalten Sie innerhalb einer Minute eine fundierte Einschätzung:

Schritt 1 – Anbietertyp wählen: Zunächst geben Sie an, ob Sie als Bildungsträger, als Coach bzw. Berater oder als Sprach- und Integrationsschule tätig sind.

Schritt 2 – Zielgruppe bestimmen: Anschließend wählen Sie, ob Sie Arbeitslose (SGB III), Bürgergeld-Empfänger (SGB II) oder Beschäftigte bzw. Kurzarbeiter fördern möchten.

Schritt 3 – Maßnahmenart festlegen: Abschließend entscheiden Sie zwischen beruflicher Weiterbildung (FbW) und Aktivierungs-/Coaching-Maßnahmen (AVGS).

Auf Basis dieser Angaben erhalten Sie sofort eine Übersicht aller passenden Förderprogramme – inklusive Förderhöhe, Voraussetzungen und weiterführenden Informationen.

Grundsätzlich benötigen Sie als Bildungsträger für alle drei Fördermittel eine Zulassung nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Diese bestätigt, dass Ihr Unternehmen die Qualitätsstandards der Bundesagentur für Arbeit erfüllt. Zusätzlich müssen Ihre konkreten Bildungsmaßnahmen einzeln zugelassen werden.

Durchgeführt wird die Zertifizierung von sogenannten fachkundigen Stellen – beispielsweise CERTQUA, TÜV oder DEKRA. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Angebot förderfähig ist, empfehlen wir Ihnen, zunächst den Finder zu nutzen und anschließend unser kostenfreies Strategiegespräch in Anspruch zu nehmen.

👇 Starten Sie jetzt den Fördermittel-Finder:

Fördermittel Bildungsträger – Übersicht der staatlichen Förderprogramme für Bildungsanbieter in Deutschland
🆓 Kostenlos & ohne Anmeldung

Fördermittel-Finder für Bildungsträger

Beantworten Sie 3 kurze Fragen und finden Sie heraus, welche staatlichen Förderprogramme zu Ihrem Angebot passen.

3
Förderprogramme
60 Sek.
Bearbeitungszeit
0 €
Komplett kostenlos
Frage 1 von 3

Basierend auf Ihren Angaben kommen folgende Programme für Sie in Frage:

🧭

Für Ihre Konstellation beraten wir Sie individuell

Die gewählte Kombination aus Anbietertyp, Zielgruppe und Maßnahmenart wird nicht über ein Standardprogramm gefördert – das bedeutet aber nicht, dass es keine Möglichkeiten gibt.

In vielen Fällen gibt es länderspezifische Förderprogramme, ESF-Mittel oder Sonderregelungen, die wir in einer persönlichen Beratung prüfen können.

✓ Unverbindlich  ·  ✓ Kostenlos  ·  ✓ Vertraulich

⚠️ Dieser Finder dient der groben Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 2026.

Nächste Schritte: Fördermittel als Bildungsträger richtig nutzen

Unser Fördermittel-Finder für Bildungsträger liefert Ihnen eine erste Orientierung, welche Programme für Ihr Bildungsangebot in Frage kommen. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, sich in unseren ausführlichen Leitfäden über die konkreten Anforderungen und typische Stolperfallen zu informieren:

Weiterführende Leitfäden zu den einzelnen Programmen

Leitfaden Bildungsgutschein: Bildungsgutschein beantragen – Schritt-für-Schritt-Anleitung →

Leitfaden AVGS: AVGS & AZAV-Zertifizierung – So werden Sie zugelassener Träger →

Leitfaden QCG: Qualifizierungschancengesetz – Weiterbildung für Beschäftigte nutzen →

Sie kennen die Programme, aber wie gewinnen Sie
damit planbar mehr Teilnehmer?

Wir helfen etablierten Bildungsträgern dabei, ihre Förderprogramme strategisch zu nutzen, um nachhaltig zu wachsen – mit erprobten Strategien für Teilnehmergewinnung, Positionierung und Skalierung.

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Häufige Fragen zu Fördermitteln für Bildungsträger

Grundsätzlich stehen Bildungsträgern drei zentrale Programme zur Verfügung: der Bildungsgutschein (Förderung beruflicher Weiterbildung), der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III) sowie das Qualifizierungschancengesetz (QCG) für die Weiterbildung von Beschäftigten. Sämtliche Programme werden dabei über die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter finanziert.
Ja, denn für alle drei großen Förderprogramme ist eine Zulassung nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zwingend erforderlich. Das gilt sowohl für die Trägerzulassung als auch für die einzelnen Maßnahmen. Durchgeführt wird die Zertifizierung von fachkundigen Stellen wie beispielsweise CERTQUA, TÜV oder DEKRA.
Zunächst beantworten Sie drei kurze Fragen zu Ihrer Rolle (Bildungsträger, Coach oder Sprachschule), Ihrer Zielgruppe (Arbeitslose, Bürgergeld-Empfänger oder Beschäftigte) sowie der geplanten Maßnahmenart (Weiterbildung oder Coaching/Aktivierung). Daraufhin zeigt der Finder sofort, welche Förderprogramme zu Ihrem Angebot passen.
Mit dem Bildungsgutschein werden fachliche berufliche Weiterbildungen wie Umschulungen oder Fortbildungen mit anerkanntem Abschluss finanziert. Im Gegensatz dazu fördert der AVGS Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung – also individuelles Coaching, Bewerbungstraining und Berufsorientierung. Obwohl sich beide Programme an Arbeitsuchende richten, setzen sie jeweils unterschiedliche AZAV-Fachbereiche voraus.
Ja, denn auch Coaches und Berater können über den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) geförderte Maßnahmen anbieten. Voraussetzung dafür ist allerdings eine AZAV-Zertifizierung im Fachbereich 1. Zu den typischen Angeboten zählen beispielsweise Einzelcoaching, Bewerbungscoaching und berufliche Neuorientierung.
Ja, unser Fördermittel-Finder ist zu 100 % kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Außerdem stehen Ihnen die Ergebnisse sofort zur Verfügung. Er dient als erste Orientierung – für eine verbindliche Prüfung empfehlen wir Ihnen deshalb unsere ebenfalls kostenfreie Erstberatung.