AZAV-Wiki
Ihr umfassendes Nachschlagewerk für alle Begriffe, Abkürzungen und Definitionen rund um die AZAV-Zertifizierung und Bildungsförderung. Über 150 Begriffe verständlich erklärt.
Die wichtigsten AZAV-Begriffe
Starten Sie hier mit den zentralen Begriffen, die jeder Bildungsträger kennen sollte.
AZAV
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Zentrale Verordnung für Qualitätsstandards in der geförderten Weiterbildung seit 2012.
Trägerzulassung
Zertifizierung eines Bildungsträgers durch eine fachkundige Stelle. Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung.
Fachkundige Stelle
Von der DAkkS akkreditierte Organisation zur Durchführung von AZAV-Zertifizierungen. In Deutschland gibt es 33 akkreditierte fachkundige Stellen.
BDKS
Betriebswirtschaftliche Daten und Kennzahlen. System zur Kalkulation und Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Bildungsmaßnahmen.
Bildungsgutschein
Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung nach § 81 SGB III.
Controlling & KPIs
Systematische Steuerung und Messung der Leistung von Bildungsträgern anhand definierter Kennzahlen.
A
Abbruch
Vorzeitige Beendigung einer Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer oder Träger. Muss dokumentiert und der BA gemeldet werden.
Abrechnung
Finanzielle Abrechnung von Bildungsmaßnahmen mit der Bundesagentur für Arbeit basierend auf BDKS und tatsächlichen Teilnehmerzahlen.
Abschluss
Zertifikat, Zeugnis oder anerkannte Qualifikation am Ende einer Bildungsmaßnahme. Kann staatlich anerkannt oder trägersspezifisch sein.
Abweichung
Nichteinhaltung einer festgelegten Anforderung der AZAV. Wird während Audits festgestellt und muss durch Korrekturmaßnahmen behoben werden.
Akkreditierung
Formelle Anerkennung der Kompetenz einer fachkundigen Stelle durch die DAkkS zur Durchführung von AZAV-Zertifizierungen.
Aktivierungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III, gefördert über AVGS. Dauer bis zu 8 Wochen.
AMDL (Arbeitsmarktdienstleister)
Prüfdienst der Bundesagentur für Überwachung der AZAV-Einhaltung bei Bildungsträgern und Maßnahmen.
Anerkennungsbeirat
Gremium nach § 182 SGB III, das Empfehlungen zur AZAV-Umsetzung erarbeitet und regelmäßig aktualisiert.
Anpassungsfortbildung
Berufliche Weiterbildung zur Aktualisierung und Erweiterung vorhandener Kenntnisse im erlernten oder ausgeübten Beruf.
Anwesenheit
Physische oder virtuelle Teilnahme an Bildungsmaßnahmen. Muss dokumentiert werden und ist Voraussetzung für Förderung.
Arbeitsförderung
Gesamtheit der Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsaussichten nach SGB III, einschließlich beruflicher Weiterbildung.
Arbeitslosengeld
Lohnersatzleistung für arbeitslose Personen. Während Bildungsmaßnahmen wird weiterhin ALG I oder ALG II gezahlt.
Audit
Systematische Überprüfung der AZAV-Konformität durch externe fachkundige Stellen oder interne Auditoren.
Auditor
Qualifizierte Person zur Durchführung von Audits. Externe Auditoren arbeiten für fachkundige Stellen.
Aufstiegsfortbildung
Weiterbildung zur Erlangung höherer beruflicher Qualifikationen, z.B. Meister, Techniker, Fachwirt.
AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Förderinstrument der BA für Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 SGB III. Dauer bis zu 8 Wochen.
AZAV
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Zentrale Verordnung für Qualitätsstandards in der geförderten Weiterbildung seit 2012.
AZAV-Beauftragter
Vom Bildungsträger benannte Person für die Umsetzung und Einhaltung der AZAV-Anforderungen.
AZWV
Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung. Vorgängerverordnung der AZAV (2004-2012).
B
BA (Bundesagentur für Arbeit)
Zentrale Behörde für Arbeitsförderung. Zuständig für Bildungsgutscheine, AVGS und AZAV-Überwachung durch AMDL.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Relevant für bestimmte Beratungsleistungen und Förderprogramme.
BDKS (Bundesdurchschnittskostensatz)
Jährlich von der BA festgelegte durchschnittliche Kosten pro Teilnehmer und Unterrichtsstunde für die Maßnahmenkalkulation.
Bedarfsgemeinschaft
Zusammenschluss von Personen im SGB II-Bereich. Relevant für Förderentscheidungen bei Langzeitarbeitslosen.
Beirat nach § 182 SGB III
Fachgremium zur BA-Vertretung. Bildungsträger und fachkundige Stellen. Erstellt AZAV-Empfehlungen.
Beratung
Individuelle Unterstützung bei der Berufswahl und Qualifizierung durch Arbeitsberater oder Bildungsträger.
Berufliche Rehabilitation
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Berufliche Weiterbildung
Maßnahmen nach §§ 81 ff. SGB III zur Vermittlung beruflicher Kenntnisse. Förderbar über Bildungsgutschein.
Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQ)
Modulare Qualifizierungsbausteine, die auf anerkannte Ausbildungsberufe vorbereiten.
Berufskennziffern (BKZ)
Systematische Verschlüsselung von Berufen durch die BA zur eindeutigen Zuordnung von Qualifikationen.
Berufsrückkehr
Wiedereinstieg in das Berufsleben nach längerer Pause, oft unterstützt durch spezielle Weiterbildungsmaßnahmen.
Beschäftigungsfähigkeit
Fähigkeit einer Person, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und auszuüben. Ziel aller Bildungsmaßnahmen.
Bewertung
Beurteilung von Teilnehmerleistungen und Maßnahmenqualität. Erfolgt durch Tests, Prüfungen und Evaluationen.
Bildungsgutschein
Förderinstrument der BA für berufliche Weiterbildung nach §§ 81 ff. SGB III. Deckt Lehrgangs- und Nebenkosten ab.
Bildungsträger
Organisation, die Bildungsmaßnahmen durchführt und dafür eine AZAV-Zertifizierung benötigt.
Bildungsziel
Angestrebtes Lernergebnis einer Bildungsmaßnahme. Muss konkret, messbar und erreichbar formuliert sein.
Blended Learning
Lernform, die Präsenzunterricht mit Online-Elementen kombiniert. Unterliegt besonderen AZAV-Anforderungen.
BPW (Berufspraktische Weiterbildung)
Berufliche Weiterbildung mit hohem Praxisanteil. Kombiniert Theorie mit praktischen Übungen und Betriebsphasen.
C
Checkliste
Systematische Auflistung von Prüfpunkten für interne oder externe Audits zur AZAV-Konformität.
Coaching
Individuelle Beratung und Begleitung von Teilnehmern zur Erreichung beruflicher Ziele.
Compliance
Einhaltung aller relevanten Gesetze und Verordnungen, insbesondere der AZAV-Anforderungen.
Controlling
Systematische Überwachung und Steuerung von Bildungsmaßnahmen bezüglich Qualität, Kosten und Zielerreichung.
Curriculum
Lehrplan einer Bildungsmaßnahme mit Inhalten, Zielen, Methoden und zeitlicher Struktur.
D
DAkkS
Deutsche Akkreditierungsstelle. Akkreditiert fachkundige Stellen für AZAV-Zertifizierungen.
Datenschutz
Schutz personenbezogener Daten von Teilnehmern nach DSGVO. Wichtiger Compliance-Aspekt für Bildungsträger.
Digitalisierung
Integration digitaler Technologien in Bildungsprozesse. Umfasst E-Learning, digitale Tools und Online-Formate.
Dokumentation
Systematische Aufzeichnung aller relevanten Prozesse und Ergebnisse. Grundlage für AZAV-Nachweise.
Dozent
Lehrperson in Bildungsmaßnahmen. Muss fachliche und pädagogische Eignung nachweisen.
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung der EU. Regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten von Teilnehmern.
Durchführungsort
Ort der Maßnahmendurchführung. Muss in der Maßnahmenzulassung spezifiziert und geeignet sein.
E
E-Learning
Elektronisch unterstütztes Lernen über digitale Medien. Unterliegt besonderen AZAV-Anforderungen für Identitätsprüfung.
Eingliederung
Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Hauptziel aller AZAV-Maßnahmen.
Empfehlungen des Beirats
Fachliche Stellungnahmen des Beirats nach § 182 SGB III zur einheitlichen AZAV-Umsetzung.
Evaluation
Systematische Bewertung von Bildungsmaßnahmen hinsichtlich Wirksamkeit, Qualität und Zielerreichung.
Existenzgründung
Aufbau einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Kann durch spezielle Gründungsmaßnahmen gefördert werden.
F
Fachbereich
Spezifische Bereiche der beruflichen Weiterbildung, in denen Bildungsträger Maßnahmen anbieten können. Es gibt 6 offizielle Fachbereiche.
Fachkundige Stelle (FKS)
Von der DAkkS akkreditierte Organisation, die AZAV-Zertifizierungen durchführt.
Förderung
Finanzielle Unterstützung von Teilnehmern und Bildungsträgern durch die Bundesagentur für Arbeit.
Fortbildung
Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten.
G
Geringqualifizierte
Personen ohne Berufsabschluss oder mit veralteter Qualifikation. Wichtige Zielgruppe für AZAV-Maßnahmen.
Grundsicherung
Sozialleistung nach SGB II (Hartz IV / Bürgergeld) zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Gültigkeitsdauer
Zeitraum, für den eine AZAV-Zertifizierung (Träger- oder Maßnahmenzulassung) gültig ist. In der Regel 3-5 Jahre.
H
Handbuch
Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems eines Bildungsträgers. Zentrales Dokument für die AZAV-Zertifizierung.
Hybridunterricht
Mischform aus Präsenz- und Online-Unterricht, bei der Teilnehmer gleichzeitig vor Ort und remote teilnehmen.
I
IHK (Industrie- und Handelskammer)
Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Prüfungen für anerkannte Ausbildungsberufe abnimmt.
Inklusion
Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildungsmaßnahmen. Wichtiger Aspekt der AZAV.
Internes Audit
Selbstprüfung eines Bildungsträgers zur Überprüfung der AZAV-Konformität und zur Vorbereitung auf externe Audits.
J
Jobcenter
Einrichtung zur Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Wichtiger Partner für Bildungsträger.
Jobcoaching
Individuelle Begleitung von Teilnehmern bei der Jobsuche und im Bewerbungsprozess.
K
Kalkulation
Berechnung der Kosten einer Bildungsmaßnahme. Grundlage für die Festlegung von Lehrgangsgebühren.
Kennzahlen
Messbare Größen zur Überwachung und Steuerung der Qualität und des Erfolgs von Bildungsmaßnahmen (z.B. Vermittlungsquote).
Korrekturmaßnahmen
Maßnahmen zur Behebung von Abweichungen, die bei Audits festgestellt wurden.
KURSNET
Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit zur Veröffentlichung von Weiterbildungsangeboten.
L
Langzeitarbeitslose
Personen, die ein Jahr oder länger arbeitslos sind. Wichtige Zielgruppe für AZAV-Maßnahmen.
Lehrgangskosten
Gesamtkosten einer Bildungsmaßnahme, die durch den Bildungsgutschein abgedeckt werden können.
Lehrplan
Detaillierte Beschreibung der Inhalte, Ziele und Methoden einer Bildungsmaßnahme.
M
Maßnahme
Konkretes Bildungsangebot eines Trägers, das nach AZAV zertifiziert werden kann.
Maßnahmenummer
Eindeutige Identifikationsnummer für eine zugelassene Bildungsmaßnahme.
Maßnahmenzulassung
Zertifizierung einer konkreten Bildungsmaßnahme durch eine fachkundige Stelle.
Modulare Qualifizierung
Aufbau von Qualifikationen in einzelnen, in sich abgeschlossenen Modulen.
N
Nachqualifizierung
Maßnahmen zum Erwerb eines Berufsabschlusses für Personen, die bereits über Berufserfahrung verfügen.
Nachweis
Beleg für die Erfüllung von AZAV-Anforderungen, z.B. durch Dokumente, Protokolle oder Zertifikate.
O
Online-Unterricht
Vollständig digital durchgeführter Unterricht. Unterliegt besonderen Anforderungen an die technische Ausstattung und die Identitätsprüfung.
P
Pädagogische Eignung
Nachweis der Fähigkeit von Dozenten, Wissen und Fähigkeiten erfolgreich zu vermitteln.
Praktikum
Betriebliche Lernphase zur Anwendung und Vertiefung von theoretischem Wissen.
Prüfung
Formale Überprüfung von Lernergebnissen zur Feststellung des Qualifikationsniveaus.
Prüfdienst
Abteilung der Bundesagentur für Arbeit (AMDL), die die Einhaltung der AZAV-Vorgaben bei Bildungsträgern überprüft.
Q
Qualifizierung
Prozess des Erwerbs beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Qualitätsmanagement (QM)
Systematische Planung, Steuerung und Verbesserung der Qualität von Bildungsmaßnahmen.
Qualitätsmanagementsystem (QMS)
Dokumentiertes System zur Umsetzung des Qualitätsmanagements in einem Bildungsträger.
R
Rehabilitation
Maßnahmen zur Wiederherstellung der beruflichen Leistungsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Rezertifizierung
Erneute Zertifizierung eines Bildungsträgers oder einer Maßnahme nach Ablauf der Gültigkeitsdauer.
S
SGB II (Sozialgesetzbuch II)
Regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV / Bürgergeld).
SGB III (Sozialgesetzbuch III)
Regelt die Arbeitsförderung und die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.
Surveillance-Audit
Jährliches Überwachungsaudit zur Aufrechterhaltung der AZAV-Zertifizierung.
T
Teilnehmer
Person, die an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt.
Teilnehmergewinnung
Prozess der Akquise von Teilnehmern für Bildungsmaßnahmen.
Teilnehmerverwaltung
Administrative Verwaltung von Teilnehmerdaten, Verträgen und Dokumenten.
Träger
Organisation, die Bildungsmaßnahmen anbietet und nach AZAV zertifiziert ist.
Trägerzulassung
Zertifizierung eines Bildungsträgers durch eine fachkundige Stelle. Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung.
U
Umschulung
Ausbildung in einem neuen Beruf, oft nach längerer Berufspause oder bei Berufsunfähigkeit.
Unterrichtsstunde (UE)
Zeiteinheit für den Unterricht, in der Regel 45 Minuten. Grundlage für die Kalkulation von Lehrgangskosten.
V
Vergabe
Prozess der Vergabe von Bildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit an Bildungsträger.
Vermittlung
Integration von Teilnehmern in den ersten Arbeitsmarkt. Wichtiges Ziel und Qualitätsmerkmal von AZAV-Maßnahmen.
Vermittlungsquote
Prozentsatz der Teilnehmer, die nach einer Maßnahme erfolgreich in Arbeit vermittelt wurden. Wichtige Kennzahl.
W
Weiterbildung
Organisiertes Lernen zur Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten.
Wettbewerb
Konkurrenz zwischen Bildungsträgern um Teilnehmer und Maßnahmen.
Z
Zertifikat
Dokument, das den erfolgreichen Abschluss einer Bildungsmaßnahme oder die AZAV-Konformität bescheinigt.
Zertifizierung
Formale Bestätigung der AZAV-Konformität eines Bildungsträgers oder einer Maßnahme durch eine fachkundige Stelle.
Zielgruppe
Personenkreis, für den eine Bildungsmaßnahme konzipiert ist (z.B. Arbeitslose, Geringqualifizierte).
Zulassung
Formale Genehmigung eines Bildungsträgers oder einer Maßnahme nach AZAV.