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AZAV WIKI

Ihr umfassendes Nachschlagewerk für alle Begriffe, Abkürzungen und Definitionen rund um die AZAV-Zertifizierung und Bildungsförderung. Über 80 Begriffe verständlich erklärt.
AZAV-Wiki Begriffe - Umfassendes Glossar für Bildungsträger mit über 90 Definitionen<br />

AZAV-Wiki

Die Begriffe und Abkürzungen rund um die AZAV und die Arbeitsförderung sind nicht immer auf den ersten Blick einleuchtend. Besonders wenn Sie sich bisher noch nicht mit der Materie beschäftigt haben.

Hier können Sie Informationen nachlesen, die Sie nicht in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen finden oder lange suchen müssen.

Über 120 Begriffe von A bis Z - vollständig und verständlich erklärt.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A
Abbruch
Vorzeitige Beendigung einer Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer oder Träger. Muss dokumentiert und der BA gemeldet werden.
Abrechnung
Finanzielle Abwicklung von Bildungsmaßnahmen mit der Bundesagentur für Arbeit basierend auf BDKS und tatsächlichen Teilnehmerzahlen.
Abschluss
Zertifikat, Zeugnis oder anerkannte Qualifikation am Ende einer Bildungsmaßnahme. Kann staatlich anerkannt oder trägerspezifisch sein.
Abweichung
Nichterfüllung einer festgelegten Anforderung der AZAV. Wird während Audits festgestellt und muss durch Korrekturmaßnahmen behoben werden.
Akkreditierung
Formelle Anerkennung der Kompetenz einer fachkundigen Stelle durch die DAkkS zur Durchführung von AZAV-Zertifizierungen.
Aktivierungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III, gefördert über AVGS, Dauer bis zu 8 Wochen.
AMDL (Arbeitsmarktdienstleister)
Prüfdienst der Bundesagentur für Arbeit zur Überwachung der AZAV-Einhaltung bei Bildungsträgern und Maßnahmen.
Anerkennungsbeirat
Gremium nach § 182 SGB III, das Empfehlungen zur AZAV-Umsetzung erarbeitet und regelmäßig aktualisiert.
Anpassungsfortbildung
Berufliche Weiterbildung zur Aktualisierung und Erweiterung vorhandener Kenntnisse im erlernten oder ausgeübten Beruf.
Anwesenheit
Physische oder virtuelle Teilnahme an Bildungsmaßnahmen. Muss dokumentiert werden und ist Voraussetzung für Förderung.
Arbeitsförderung
Gesamtheit der Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen nach SGB III, einschließlich beruflicher Weiterbildung.
Arbeitslosengeld
Lohnersatzleistung für arbeitslose Personen. Während Bildungsmaßnahmen wird weiterhin ALG I oder ALG II gezahlt.
Audit
Systematische Überprüfung der AZAV-Konformität durch externe (fachkundige Stellen) oder interne Auditoren.
Auditor
Qualifizierte Person zur Durchführung von Audits. Externe Auditoren arbeiten für fachkundige Stellen.
Aufstiegsfortbildung
Weiterbildung zur Erlangung höherer beruflicher Qualifikationen, z.B. Meister, Techniker, Fachwirt.
AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Förderinstrument der BA für Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 SGB III, Dauer bis zu 8 Wochen.
AZAV
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Zentrale Verordnung für Qualitätsstandards in der geförderten Weiterbildung seit 2012.
AZAV-Beauftragter
Vom Bildungsträger benannte Person für die Umsetzung und Einhaltung der AZAV-Anforderungen.
AZWV
Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung. Vorgängerverordnung der AZAV (2004-2012).
B
BA (Bundesagentur für Arbeit)
Zentrale Behörde für Arbeitsförderung. Zuständig für Bildungsgutscheine, AVGS und AZAV-Überwachung durch AMDL.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Relevant für bestimmte Beratungsleistungen und Förderprogramme.
BDKS (Bundesdurchschnittskostensatz)
Jährlich von der BA festgelegte durchschnittliche Kosten pro Teilnehmer und Unterrichtsstunde für die Maßnahmenkalkulation.
Bedarfsgemeinschaft
Zusammenschluss von Personen im SGB II-Bezug. Relevant für Förderungsentscheidungen bei Langzeitarbeitslosen.
Beirat nach § 182 SGB III
Fachgremium aus BA-Vertretern, Bildungsträgern und fachkundigen Stellen. Erarbeitet AZAV-Empfehlungen.
Beratung
Individuelle Unterstützung bei der Berufswahl und Qualifizierung durch Arbeitsberater oder Bildungsträger.
Berufliche Rehabilitation
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Berufliche Weiterbildung
Maßnahmen nach §§ 81 ff. SGB III zur Vermittlung beruflicher Kenntnisse. Förderbar über Bildungsgutschein.
Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQ)
Modulare Qualifizierungsbausteine, die auf anerkannte Ausbildungsberufe vorbereiten.
Berufskennziffern (BKZ)
Systematische Verschlüsselung von Berufen durch die BA zur eindeutigen Zuordnung von Qualifikationen.
Berufsrückkehr
Wiedereinstieg in das Berufsleben nach längerer Pause, oft unterstützt durch spezielle Weiterbildungsmaßnahmen.
Beschäftigungsfähigkeit
Fähigkeit einer Person, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und auszuüben. Ziel aller Bildungsmaßnahmen.
Bewertung
Beurteilung von Teilnehmerleistungen und Maßnahmenqualität. Erfolgt durch Tests, Prüfungen und Evaluationen.
Bildungsgutschein
Förderinstrument der BA für berufliche Weiterbildung nach §§ 81 ff. SGB III. Deckt Lehrgangs- und Nebenkosten ab.
Bildungsträger
Organisation, die Bildungsmaßnahmen durchführt und dafür eine AZAV-Zertifizierung benötigt.
Bildungsziel
Angestrebtes Lernergebnis einer Bildungsmaßnahme. Muss konkret, messbar und erreichbar formuliert sein.
Blended Learning
Lernform, die Präsenzunterricht mit Online-Elementen kombiniert. Unterliegt besonderen AZAV-Anforderungen.
BPW (Berufspraktische Weiterbildung)
Berufliche Weiterbildung mit hohem Praxisanteil. Kombiniert Theorie mit praktischen Übungen und Betriebsphasen.
C
Checkliste
Systematische Auflistung von Prüfpunkten für interne oder externe Audits zur AZAV-Konformität.
Coaching
Individuelle Beratung und Begleitung von Teilnehmern zur Erreichung beruflicher Ziele.
Compliance
Einhaltung aller relevanten Gesetze und Verordnungen, insbesondere der AZAV-Anforderungen.
Controlling
Systematische Überwachung und Steuerung von Bildungsmaßnahmen bezüglich Qualität, Kosten und Zielerreichung.
Curriculum
Lehrplan einer Bildungsmaßnahme mit Inhalten, Zielen, Methoden und zeitlicher Struktur.
D
DAkkS
Deutsche Akkreditierungsstelle. Akkreditiert fachkundige Stellen für AZAV-Zertifizierungen und überwacht deren Kompetenz.
Datenschutz
Schutz personenbezogener Daten von Teilnehmern gemäß DSGVO. Wichtiger Aspekt des Qualitätsmanagements.
Digitalisierung
Einsatz digitaler Technologien in Bildungsmaßnahmen. Erfordert besondere technische und pädagogische Kompetenzen.
Dokumentation
Schriftliche Aufzeichnung aller qualitätsrelevanten Prozesse und Verfahren gemäß AZAV-Anforderungen.
Dozent
Lehrende Person in Bildungsmaßnahmen mit erforderlichen fachlichen und pädagogischen Qualifikationen.
Durchführungsort
Ort, an dem eine Bildungsmaßnahme stattfindet. Muss in der Maßnahmenzulassung angegeben werden.
E
E-Learning
Elektronisches Lernen über digitale Medien. Unterliegt besonderen AZAV-Anforderungen für Betreuung und Qualitätssicherung.
Eingliederungsmaßnahmen
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung arbeitsloser Personen. Umfassen Aktivierung, Weiterbildung und Arbeitsgelegenheiten.
Eingliederungsquote
Anteil der Teilnehmer, die nach einer Maßnahme in Arbeit, Ausbildung oder weitere Qualifizierung vermittelt werden.
Empfehlungen des Beirats
Regelmäßig aktualisierte Handlungsempfehlungen zur praktischen AZAV-Umsetzung für Bildungsträger und fachkundige Stellen.
Erfolgskontrolle
Systematische Überprüfung der Zielerreichung durch Lernerfolgskontrollen, Vermittlungsquoten und Teilnehmerzufriedenheit.
Erstberatung
Erste Beratung von Interessenten über Bildungsmöglichkeiten und Fördervoraussetzungen.
Evaluation
Bewertung der Wirksamkeit von Bildungsmaßnahmen durch Befragungen, Lernerfolgskontrollen und Verbleibsanalysen.
Existenzgründung
Aufbau einer selbständigen Tätigkeit. Kann Ziel von Bildungsmaßnahmen sein und wird speziell gefördert.
F
Fachkundige Stelle
Von der DAkkS akkreditierte Organisation zur Durchführung von AZAV-Zertifizierungen. Muss unabhängig und kompetent sein.
Fachkräftemangel
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in bestimmten Bereichen. Bildungsmaßnahmen sollen diesem entgegenwirken.
FbW (Förderung der beruflichen Weiterbildung)
Förderinstrument nach §§ 81 ff. SGB III für berufliche Weiterbildung über Bildungsgutscheine.
Fernunterricht
Lernform ohne regelmäßige Präsenz am Lernort. Unterliegt besonderen Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes.
Finanzierung
Kostenübernahme für Bildungsmaßnahmen durch BA, Jobcenter oder andere Träger der Arbeitsförderung.
Fördervoraussetzungen
Persönliche, fachliche und rechtliche Bedingungen für die Teilnahme an geförderten Bildungsmaßnahmen.
Fortbildung
Weiterbildung zur Vertiefung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten.
G
Grundsicherung
Existenzsichernde Leistung nach SGB II für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Empfänger können an Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
Gutschein
Siehe Bildungsgutschein oder AVGS. Förderinstrument der BA zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen.
Gültigkeitsdauer
Zeitraum, für den eine AZAV-Zertifizierung gültig ist. Beträgt in der Regel 3 Jahre für Träger und 5 Jahre für Maßnahmen.
H
Handbuch
Zentrale Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems mit Prozessen, Verfahren und Verantwortlichkeiten.
Hybridunterricht
Unterrichtsform, die gleichzeitig Präsenz- und Online-Teilnehmer einbezieht. Erfordert besondere technische Ausstattung.
I
IHK
Industrie- und Handelskammer. Führt Prüfungen durch und ist Partner bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen.
Inklusion
Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in reguläre Bildungsmaßnahmen. Erfordert barrierefreie Gestaltung.
Integration
Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder die Gesellschaft. Ziel aller Bildungsmaßnahmen der Arbeitsförderung.
Internes Audit
Selbstbewertung des Bildungsträgers zur AZAV-Konformität. Muss regelmäßig durchgeführt werden.
J
Jobcenter
Gemeinsame Einrichtung von BA und Kommunen für Langzeitarbeitslose (SGB II). Vergibt ebenfalls Bildungsgutscheine und AVGS.
Jobcoaching
Individuelle Begleitung bei der Arbeitsplatzsuche und -integration. Kann als AVGS-Maßnahme gefördert werden.
K
Kalkulation
Berechnung der Maßnahmenkosten basierend auf BDKS und weiteren Kostenfaktoren für die BA-Abrechnung.
Kompetenz
Fähigkeit zur Bewältigung beruflicher Anforderungen. Umfasst Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen.
Kontinuierliche Verbesserung
Grundprinzip des Qualitätsmanagements. Bildungsträger müssen Prozesse kontinuierlich überwachen und verbessern.
Korrekturmaßnahme
Maßnahme zur Behebung festgestellter Abweichungen. Muss dokumentiert und auf Wirksamkeit überprüft werden.
KURSNET
Weiterbildungsdatenbank der BA. Zentrale Plattform für Suche und Anmeldung zu geförderten Bildungsmaßnahmen.
KVP
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Systematische Weiterentwicklung von Qualität und Effizienz.
L
Lehrgangsleitung
Verantwortliche Person für pädagogische und organisatorische Leitung einer Bildungsmaßnahme.
Lernerfolgskontrolle
Systematische Überprüfung des Lernerfolgs. Muss regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.
Lernziel
Konkret formuliertes, erwartetes Lernergebnis einer Bildungseinheit oder -maßnahme.
Lifelong Learning
Lebenslanges Lernen. Konzept der kontinuierlichen Weiterbildung über die gesamte Erwerbsbiografie.
M
Maßnahme
Konkrete Bildungsveranstaltung mit definierten Inhalten und Zielen. Muss bei der BA angemeldet und zugelassen werden.
Maßnahmenummer
Eindeutige Kennzeichnung einer zugelassenen Bildungsmaßnahme, vergeben von der BA, erforderlich für Abrechnung.
Maßnahmenzulassung
AZAV-Zertifizierung einer konkreten Bildungsmaßnahme. Berechtigt zur Durchführung mit Förderung.
mein NOW
Nationales Online-Portal für berufliche Weiterbildung. Moderne Ergänzung zu KURSNET mit erweiterten Funktionen.
Mentoring
Individuelle Begleitung von Teilnehmern durch erfahrene Fachkräfte zur Unterstützung des Lernprozesses.
Modulare Qualifizierung
Aufbau von Qualifikationen durch einzelne, in sich abgeschlossene Lerneinheiten (Module).
N
Nachqualifizierung
Erwerb fehlender Qualifikationen zur Erlangung eines anerkannten Berufsabschlusses.
Nichtkonformität
Nichterfüllung einer AZAV-Anforderung. Kann zu Sanktionen oder Zertifizierungsentzug führen.
O
Online-Lernen
Digitale Lernformen über Internet. Unterliegen besonderen AZAV-Anforderungen für Betreuung und Qualitätssicherung.
Orientierung
Phase der beruflichen Neuorientierung, oft unterstützt durch Beratung und Erprobung verschiedener Tätigkeiten.
P
Pädagogische Eignung
Qualifikation von Dozenten für Bildungsmaßnahmen. Umfasst fachliche, methodische und soziale Kompetenzen.
Praktikum
Praxisphase in einem Betrieb zur Anwendung erlernter Kenntnisse und Sammlung beruflicher Erfahrungen.
Präsenzunterricht
Unterricht mit physischer Anwesenheit von Dozenten und Teilnehmern am gleichen Ort.
Prozess
Systematische Abfolge von Aktivitäten zur Zielerreichung. Alle bildungsrelevanten Prozesse müssen dokumentiert sein.
Prüfung
Formelle Leistungsfeststellung am Ende einer Bildungsmaßnahme. Kann intern oder extern durchgeführt werden.
Q
QCG (Qualifizierungschancengesetz)
Gesetz zur Stärkung der Qualifizierungschancen. Erweitert Förderungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung.
Qualifikation
Fachliche und pädagogische Befähigung von Personal gemäß AZAV-Anforderungen und Beirats-Empfehlungen.
Qualitätsmanagement
Systematische Steuerung aller qualitätsrelevanten Prozesse. Zentrale AZAV-Anforderung für Bildungsträger.
Qualitätssicherung
Alle Maßnahmen zur Gewährleistung der geforderten Qualität. Umfasst Planung, Durchführung, Kontrolle und Verbesserung.
Quereinstieg
Berufswechsel in eine andere Branche oder Tätigkeit, oft unterstützt durch Umschulungs- oder Anpassungsmaßnahmen.
R
Rehabilitation
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nach Krankheit oder Unfall.
Rezertifizierung
Erneuerung einer AZAV-Zertifizierung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer durch vollständiges Audit.
Risikoanalyse
Systematische Bewertung möglicher Gefährdungen für die Qualität von Bildungsmaßnahmen.
S
Sanktionen
Maßnahmen bei AZAV-Verstößen. Reichen von Verwarnungen über Auflagen bis zum Zertifizierungsentzug.
Selbstlernen
Eigenständige Aneignung von Wissen und Fertigkeiten. Kann Teil von Bildungsmaßnahmen sein.
SGB II
Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende. Regelt Förderung von Langzeitarbeitslosen durch Jobcenter.
SGB III
Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung. Zentrale Rechtsgrundlage für berufliche Weiterbildung und AZAV.
Soft Skills
Soziale und persönliche Kompetenzen wie Kommunikation, Teamfähigkeit und Problemlösungsfähigkeit.
Surveillance-Audit
Überwachungsaudit während der Zertifizierungsgültigkeit zur Überprüfung der kontinuierlichen AZAV-Einhaltung.
T
Teilnehmer
Person in geförderter Bildungsmaßnahme. Muss Fördervoraussetzungen erfüllen und entsprechende Gutscheine besitzen.
Teilqualifikation
Abgeschlossener Teil einer Berufsausbildung, der zu einer anerkannten Qualifikation führt.
Teilzeit
Bildungsmaßnahme mit reduziertem Stundenumfang, oft für Personen mit Betreuungspflichten.
Träger
Siehe Bildungsträger. Organisation für Bildungsmaßnahmen mit erforderlicher AZAV-Zertifizierung.
Trägerzulassung
AZAV-Zertifizierung eines Bildungsträgers als Organisation. Berechtigt zur Durchführung geförderter Maßnahmen.
Transfer
Übertragung erlernter Kenntnisse und Fertigkeiten in die berufliche Praxis.
U
Umschulung
Berufliche Weiterbildung zu anderem Beruf. Dauert meist 2 Jahre, schließt mit anerkannter Prüfung ab.
Unterrichtseinheit
Zeitlich abgegrenzter Lernabschnitt, meist 45 Minuten. Grundlage für Kostenkalkulation und Stundenplanung.
Überwachung
Kontinuierliche AZAV-Kontrolle durch AMDL und fachkundige Stellen. Umfasst angekündigte und unangekündigte Prüfungen.
V
Verfahren
Festgelegte Art zur Durchführung von Aktivitäten. Muss dokumentiert und allen Beteiligten bekannt sein.
Vermittlungsquote
Anteil der Teilnehmer, die nach Maßnahmenabschluss in Arbeit vermittelt werden. Wichtiger Qualitätsindikator.
Verstöße
Nichteinhaltung von AZAV-Bestimmungen. Können zu Sanktionen oder Zertifizierungsentzug führen.
Virtuelles Klassenzimmer
Online-Lernumgebung, die Präsenzunterricht digital nachbildet. Erfordert besondere technische Ausstattung.
Vollzeit
Bildungsmaßnahme mit vollem Stundenumfang, meist 35-40 Wochenstunden.
Voraussetzungen
Erforderliche Bedingungen für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, z.B. Schulabschluss oder Berufserfahrung.
W
Weiterbildung
Fortsetzung organisierten Lernens nach erster Bildungsphase. Umfasst berufliche und allgemeine Weiterbildung.
Weiterbildungsberatung
Individuelle Beratung über Weiterbildungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten zur beruflichen Entwicklung.
Wirksamkeit
Grad der Zielerreichung von Bildungsmaßnahmen. Wird durch Evaluation und Erfolgskontrolle gemessen.
Wissensmanagement
Systematischer Umgang mit Wissen in Organisationen. Umfasst Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Wissen.
Z
Zertifikat
Urkunde über erfolgreiche AZAV-Zertifizierung. Wird von fachkundigen Stellen ausgestellt, hat begrenzte Gültigkeit.
Zertifizierung
Verfahren zur Bestätigung der AZAV-Konformität durch akkreditierte fachkundige Stellen.
Zielgruppe
Definierte Personengruppe, für die eine Bildungsmaßnahme konzipiert ist, z.B. Arbeitslose, Berufsrückkehrer.
Zulassung
Berechtigung zur Durchführung geförderter Bildungsmaßnahmen. Erfordert Träger- und Maßnahmenzertifizierung.
Zuwendung
Finanzielle Unterstützung für Bildungsmaßnahmen durch öffentliche oder private Träger.
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