Lesedauer: ca. 16 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 10. März 2026

Die AZAV-Zertifizierung im Fachbereich 2 (Private Arbeitsvermittlung) eröffnet Personalagenturen den Zugang zu einem lukrativen Markt: der geförderten Arbeitsvermittlung über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV). Wer als privater Arbeitsvermittler mit der Bundesagentur für Arbeit und Jobcentern zusammenarbeiten will, braucht diese Zulassung. Sie ist die Eintrittskarte in ein Vergütungsmodell, das pro erfolgreicher Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung bis zu 2.500 Euro zahlt (§ 45 Abs. 6 SGB III).

Dieser Leitfaden erklärt, was den Fachbereich 2 von den anderen AZAV-Fachbereichen unterscheidet, welche Anforderungen Agenturen für die Trägerzulassung erfüllen müssen und wie der Zertifizierungsprozess konkret abläuft. Einen Überblick über die AZAV-Zertifizierung insgesamt bietet unser AZAV-Zertifizierungs-Leitfaden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur Trägerzulassung nötig: Im Fachbereich 2 ist keine separate Maßnahmenzulassung erforderlich. Eine reine Trägerzertifizierung reicht aus.
  • Erfolgsbasierte Vergütung: Die Vergütung beträgt 2.500 Euro pro erfolgreicher Vermittlung (bei Langzeitarbeitslosen bis zu 3.000 Euro). Die Auszahlung erfolgt gestaffelt: 1.250 Euro nach sechs Wochen, der Rest nach sechs Monaten Beschäftigung.
  • QM-System ist Pflicht: Auch für den Fachbereich 2 verlangt die AZAV ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem, das die Vermittlungsprozesse systematisch beschreibt.
  • Rechtsgrundlage: § 45 SGB III regelt die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. § 176 ff. SGB III definiert die Trägerzulassung.

Infografik: AZAV-Zertifizierung für Personalvermittler – Der Weg zur Trägerzulassung im Fachbereich 2 mit QMS und Audit-Prozess, Zertifizierungsdauer 3 bis 6 Monate, AVGS-Vergütungsmodell 2.500 bis 3.000 Euro gestaffelt und Amortisation nach 4 bis 6 Vermittlungen
AZAV im Fachbereich 2 auf einen Blick: Links der Weg zur Trägerzulassung (keine Maßnahmenzulassung nötig, QMS-Pflicht, 3-6 Monate Dauer), rechts das AVGS-Vergütungsmodell mit gestaffelter Auszahlung und Amortisationsrechnung.

1. Was ist der Fachbereich 2 (Private Arbeitsvermittlung)?

Die AZAV unterscheidet sechs Fachbereiche. Fachbereich 2 ist ausschließlich für Träger vorgesehen, die als private Arbeitsvermittler agieren. Der Kern des Geschäftsmodells: Arbeitssuchende, die einen AVGS-MPAV (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Maßnahmen der privaten Arbeitsvermittlung) von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten haben, wählen sich einen zugelassenen Vermittler. Dieser vermittelt sie in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Nur bei erfolgreicher Vermittlung wird die Vergütung fällig.

Das unterscheidet den Fachbereich 2 grundlegend von den Fachbereichen 1 und 3-6, die sich auf Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen beziehen. Bei der privaten Arbeitsvermittlung gibt es keine Maßnahmenzulassung. Sie brauchen ausschließlich eine Trägerzulassung nach § 176 SGB III. Eine Maßnahmenzulassung nach § 179 SGB III entfällt, weil der Fachbereich 2 keine Maßnahmen im klassischen Sinne durchführt, sondern eine reine Vermittlungsdienstleistung erbringt.

Merkmal Fachbereich 2 (pAV) Fachbereiche 1, 3-6 (Bildung)
Kern Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Zulassung Nur Trägerzulassung (§ 176 SGB III) Trägerzulassung + Maßnahmenzulassung (§ 179 SGB III)
Vergütung Rein erfolgsbasiert über AVGS-MPAV Kostenübernahme über Bildungsgutschein (maßnahmebezogen)
Förderinstrument AVGS-MPAV (§ 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 SGB III) Bildungsgutschein, AVGS-MAT

Für Agenturen, die bisher ohne AZAV-Zulassung vermittelt haben, ist der Fachbereich 2 der schnellste Weg in den geförderten Arbeitsmarkt. Die Zertifizierung ist weniger aufwändig als bei Bildungsträgern, weil keine Maßnahmenkonzepte, Lehrpläne oder Dozentenqualifikationen nachgewiesen werden müssen. Das macht den Fachbereich 2 besonders attraktiv für Personalagenturen, Zeitarbeitsunternehmen und Headhunter, die ihr Geschäftsfeld erweitern wollen. Einen detaillierten Überblick über den Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein bietet unser AVGS-Leitfaden.

2. Anforderungen an Agenturen für die Trägerzulassung

Die Trägerzulassung nach § 176 SGB III verlangt den Nachweis von Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und einem funktionierenden Qualitätsmanagementsystem. Für den Fachbereich 2 bedeutet das konkret:

Qualitätsmanagementsystem (QMS). Ein QMS ist auch für reine Vermittlungsagenturen Pflicht. Es muss die Vermittlungsprozesse systematisch beschreiben: vom Erstgespräch mit dem Arbeitssuchenden über das Profiling, die Stellenrecherche und das Matching bis zur Nachbetreuung nach der Vermittlung. Das QMS muss nicht auf ISO 9001 basieren, aber die AZAV-spezifischen Anforderungen abdecken. In der Praxis orientieren sich die meisten Agenturen trotzdem an der ISO-Struktur, weil sie von den Fachkundigen Stellen am besten akzeptiert wird.

Qualifiziertes Personal. Die Vermittler müssen nachweisbare Kompetenzen mitbringen: Kenntnisse des Arbeitsmarktes, der Arbeitsförderung (SGB III/SGB II), Beratungskompetenz und Erfahrung in der Personalvermittlung. Eine formale Qualifikation ist nicht vorgeschrieben, aber die Fachkundige Stelle wird im Audit prüfen, ob die Mitarbeitenden die geforderten Kenntnisse tatsächlich besitzen. Ein Mix aus Berufserfahrung und Weiterbildungsnachweisen ist die typische Nachweisform.

Räumlichkeiten und Ausstattung. Die Agentur muss über geeignete Räume für vertrauliche Beratungsgespräche verfügen. Ein reiner Homeoffice-Betrieb wird von den meisten Fachkundigen Stellen nicht akzeptiert. Außendienstberatung beim Kunden ist zulässig, aber ein fester Bürostandort muss vorhanden sein.

Arbeitsmarktkenntnisse. Die Agentur muss nachweisen, dass sie den regionalen Arbeitsmarkt kennt: Branchenstruktur, Fachkräftebedarf, relevante Arbeitgeber. Im Audit wird das oft über dokumentierte Arbeitgeberkontakte, eine Stellendatenbank und Marktanalysen geprüft.

Praxis-Tipp:

Die häufigste Beanstandung im Erstaudit bei Fachbereich-2-Trägern: Das QM-Handbuch beschreibt generische Prozesse, die nicht zum tatsächlichen Vermittlungsalltag passen. Schreiben Sie Ihr QMS so, wie Sie wirklich arbeiten. Ein authentisches QMS mit 20 Seiten, das Ihre realen Prozesse abbildet, überzeugt die Fachkundige Stelle mehr als ein generisches 80-Seiten-Dokument aus einer Beratung.

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3. AVGS-MPAV: Vergütungsmodell und Auszahlung

Das Vergütungsmodell im Fachbereich 2 ist rein erfolgsbasiert. Die gesetzliche Grundlage bildet § 45 Abs. 6 Satz 3 und 4 SGB III [1]. Die Regelvergütung beträgt 2.500 Euro pro erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Bei Langzeitarbeitslosen (§ 18 SGB III) und Menschen mit Behinderungen (§ 2 Abs. 1 SGB IX) kann die Vergütung auf bis zu 3.000 Euro festgelegt werden.

Die Auszahlung erfolgt gestaffelt, nicht auf einen Schlag. Die erste Hälfte (1.250 Euro bzw. 1.500 Euro) wird nach einer sechswöchigen Beschäftigungsdauer des vermittelten Arbeitnehmers fällig. Der Restbetrag wird erst nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer ausgezahlt [2]. Dieses Modell soll sicherstellen, dass Vermittler auf nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse setzen, nicht auf schnelle Drehtüreffekte.

Vergütungsstufe Regelvergütung (2.500 €) Erhöhte Vergütung (3.000 €)
Nach 6 Wochen Beschäftigung 1.250 € 1.500 €
Nach 6 Monaten Beschäftigung 1.250 € 1.500 €

Für die Liquiditätsplanung einer Agentur hat die gestaffelte Auszahlung direkte Konsequenzen für die Liquiditätsplanung. Zwischen dem Beginn der Vermittlungsarbeit und dem vollständigen Zahlungseingang können sechs bis acht Monate vergehen. Agenturen, die neu in den Markt einsteigen, brauchen deshalb ein finanzielles Polster für die erste Phase. Wer mit zehn parallelen Vermittlungsmandaten startet und eine realistische Erfolgsquote von 30-40 Prozent ansetzt, sollte mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei bis vier Monaten bis zur ersten Teilzahlung rechnen.

Praxis-Tipp:

Achten Sie bei der Annahme von AVGS-MPAV-Gutscheinen auf die regionale Beschränkung und die Gültigkeitsdauer. Beide müssen zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme noch gültig sein. Ein häufiger Fehler: Die Vermittlung gelingt, aber der Gutschein ist bereits abgelaufen oder die Stelle liegt außerhalb der regionalen Beschränkung. In beiden Fällen zahlt die Agentur für Arbeit nicht.

4. Der Zertifizierungsprozess Schritt für Schritt

Der Weg zur Trägerzulassung im Fachbereich 2 folgt einem standardisierten Ablauf, der in der Regel drei bis sechs Monate dauert. Die Dauer hängt davon ab, ob das QM-System bereits existiert oder erst aufgebaut werden muss.

Schritt 1: Fachkundige Stelle auswählen. Wählen Sie eine bei der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle, die Erfahrung mit dem Fachbereich 2 hat. Nicht alle Fachkundigen Stellen bieten den Fachbereich 2 an, da er ein Nischenbereich ist. Fragen Sie konkret nach Referenzen im Bereich private Arbeitsvermittlung.

Schritt 2: QM-System erstellen oder anpassen. Ihr QMS muss die Vermittlungsprozesse vollständig abbilden: Akquise von AVGS-Inhabern, Profiling, Stellenrecherche, Matching, Vorstellungsgespräch-Vorbereitung, Nachbetreuung und Dokumentation der Ergebnisse. Wenn Sie bereits ein QMS haben (z.B. aus einer bestehenden ISO-Zertifizierung), muss es um die AZAV-spezifischen Elemente ergänzt werden.

Schritt 3: Antragstellung und Dokumentenprüfung. Reichen Sie den Antrag bei der gewählten Fachkundigen Stelle ein, zusammen mit Ihrem QM-Handbuch, Personalunterlagen, Mietvertrag und Nachweisen über Ihre Arbeitsmarktkenntnisse. Die Dokumentenprüfung dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen.

Schritt 4: Vor-Ort-Audit. Ein Auditor besucht Ihre Agentur und prüft, ob die dokumentierten Prozesse in der Praxis umgesetzt werden. Typische Auditfragen: Wie läuft ein Vermittlungsprozess konkret ab? Wie dokumentieren Sie Ihre Arbeitgeberkontakte? Wie stellen Sie die Nachhaltigkeit der Vermittlung sicher? Das Audit dauert bei kleinen Agenturen in der Regel einen halben bis ganzen Tag.

Schritt 5: Zertifikat und laufende Überwachung. Nach erfolgreichem Audit erhalten Sie die Trägerzulassung für den Fachbereich 2. Die Zulassung gilt für fünf Jahre, mit jährlichen Überwachungsaudits. Ändern sich Ihre Prozesse, Ihr Personal oder Ihre Räumlichkeiten wesentlich, muss die Fachkundige Stelle informiert werden. Den vollständigen Prozess der Antragstellung beschreibt unser Beantragungsleitfaden.

5. Kosten und Wirtschaftlichkeit

Die Kosten für die Trägerzulassung im Fachbereich 2 sind in der Regel niedriger als bei Bildungsträgern, weil keine Maßnahmenzulassung hinzukommt. Die wichtigsten Kostenpositionen:

Erstaudit: Erfahrungsgemäß zwischen 2.500 und 5.000 Euro, je nach Fachkundiger Stelle und Umfang der Prüfung. Jährliche Überwachungsaudits: In der Regel 1.500 bis 3.000 Euro. QM-Beratung (falls extern): 3.000 bis 10.000 Euro für den Aufbau eines AZAV-tauglichen QMS. Wer bereits über ein QMS verfügt, spart diesen Posten weitgehend. Detaillierte Informationen zu allen Kostenfaktoren der AZAV-Zertifizierung finden Sie in unserem Kosten-Leitfaden.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung fällt positiv aus, wenn die Agentur regelmäßig vermittelt. Bei Gesamtkosten von erfahrungsgemäß 8.000 bis 15.000 Euro im ersten Jahr (inklusive Beratung) und einer Regelvergütung von 2.500 Euro pro Vermittlung amortisiert sich die Investition bereits nach vier bis sechs erfolgreichen Vermittlungen. Ab der siebten Vermittlung arbeitet die AZAV-Zulassung als Profit-Center.

Praxis-Tipp:

Kalkulieren Sie die Vorlaufkosten über die reine Zertifizierung hinaus: Auch die operative Anlaufphase muss finanziert werden. Bis die ersten Vergütungen eingehen, vergehen mehrere Monate. Ein realistischer Liquiditätspuffer für die ersten sechs Monate liegt bei 20.000 bis 30.000 Euro, abhängig von Ihrer Personalstruktur und Ihren Fixkosten.

6. Erfolgsfaktoren für private Arbeitsvermittler

Die AZAV-Zulassung ist die Eintrittskarte. Ob die Agentur damit wirtschaftlich erfolgreich wird, hängt von der operativen Umsetzung ab. Vier Faktoren machen den Unterschied.

Infografik: Die vier Erfolgsfaktoren für private Arbeitsvermittler – Spezialisierung auf Branchen oder Zielgruppen, Arbeitgebernetzwerk aufbauen, nachhaltige Vermittlung statt schneller Platzierung und Datenschutz bei Bewerberdaten
Die vier Erfolgsfaktoren für private Arbeitsvermittler: Spezialisierung, Arbeitgebernetzwerk, nachhaltige Vermittlung und Datenschutz.

Spezialisierung schlägt Breite. Agenturen, die sich auf bestimmte Branchen oder Zielgruppen spezialisieren (Pflege, IT, Logistik, Geflüchtete, über 50-Jährige), bauen schneller ein belastbares Arbeitgebernetzwerk auf als Generalisten. Die Spezialisierung erleichtert auch das Marketing gegenüber Jobcentern: Wenn eine Vermittlungsfachkraft weiß, dass Ihre Agentur auf Logistik spezialisiert ist, wird sie Ihnen die passenden AVGS-Inhaber zuweisen.

Arbeitgebernetzwerk aufbauen. Die Erfolgsquote steht und fällt mit der Qualität Ihrer Arbeitgeberkontakte. Pflegen Sie eine strukturierte Datenbank mit Ansprechpartnern, offenen Stellen und Einstellungshistorien. Besuchen Sie Arbeitgebermessen, Branchentreffen und regionale Wirtschaftsförderungen. Je mehr offene Stellen Sie kennen, desto schneller können Sie Kandidaten zuordnen.

Nachhaltige Vermittlung statt schneller Platzierung. Die gestaffelte Vergütung belohnt Nachhaltigkeit: Wenn das Beschäftigungsverhältnis vor Ablauf der sechs Monate endet, entfällt die zweite Rate. Investieren Sie deshalb Zeit in das Matching. Ein Kandidat, der fachlich und kulturell zum Arbeitgeber passt, bleibt länger. Die Nachbetreuung in den ersten Wochen nach Arbeitsbeginn reduziert Abbrüche merklich.

Datenschutz nicht unterschätzen. Private Arbeitsvermittler verarbeiten sensible Bewerberdaten: Lebensläufe, Qualifikationsnachweise, Gesundheitsinformationen. Die DSGVO-Anforderungen gelten auch für Agenturen im Fachbereich 2. Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Löschkonzepte und transparente Einwilligungen sind Pflicht.

7. Fazit

Die AZAV-Zertifizierung im Fachbereich 2 ist für Personalagenturen der wirtschaftlichste Weg in den geförderten Arbeitsmarkt. Die Anforderungen sind überschaubar, die Einstiegshürde liegt niedriger als bei Bildungsträgern, und das Vergütungsmodell belohnt nachhaltige Vermittlung. Wer sich auf eine Branche oder Zielgruppe spezialisiert, ein belastbares Arbeitgebernetzwerk aufbaut und die gestaffelte Auszahlung in der Liquiditätsplanung berücksichtigt, kann mit dem Fachbereich 2 ein profitables Standbein aufbauen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der AZAV-Fachbereich 2?

Der Fachbereich 2 ist für Träger vorgesehen, die als private Arbeitsvermittler agieren. Sie vermitteln Arbeitssuchende mit einem AVGS-MPAV in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es ist nur eine Trägerzulassung erforderlich, keine separate Maßnahmenzulassung.

Wie viel verdient ein privater Arbeitsvermittler pro Vermittlung?

Die Regelvergütung beträgt 2.500 Euro (§ 45 Abs. 6 SGB III). Bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro. Die Auszahlung ist gestaffelt: Hälfte nach sechs Wochen, Rest nach sechs Monaten Beschäftigung.

Brauche ich eine Maßnahmenzulassung für die private Arbeitsvermittlung?

Nein. Im Fachbereich 2 reicht eine Trägerzulassung nach § 176 SGB III. Eine Maßnahmenzulassung nach § 179 SGB III entfällt, da die private Arbeitsvermittlung keine Maßnahme im Sinne der AZAV ist.

Was kostet die AZAV-Zertifizierung im Fachbereich 2?

Erfahrungsgemäß 2.500 bis 5.000 Euro für das Erstaudit, 1.500 bis 3.000 Euro pro Überwachungsaudit. Externer QM-Aufbau: 3.000 bis 10.000 Euro. Die Investition amortisiert sich nach vier bis sechs erfolgreichen Vermittlungen.

Kann ich als Zeitarbeitsunternehmen den Fachbereich 2 nutzen?

Ja. Zeitarbeitsunternehmen können den Fachbereich 2 beantragen. Wichtig: Die AVGS-Vergütung fließt nur bei Vermittlung in ein direktes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, nicht bei Überlassung an ein Entleihunternehmen.

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Über den Autor

Dennis Kraft - Herausgeber AZAV-Wissen.de

Dennis Kraft

Herausgeber & Unternehmer

Dennis Kraft ist Unternehmer an der Schnittstelle von geförderter Weiterbildung und unternehmerischer Praxis. Als Gründer und Geschäftsführer der Strategy Core Ventures GmbH begleitet er Bildungsträger beim Aufbau planbarer Teilnehmerstrukturen, klarer Prozesse und unternehmerischer Steuerbarkeit. Er ist Herausgeber von AZAV-Wissen.de – eines der reichweitenstärksten unabhängigen Fachportale für AZAV-Bildungsträger im deutschsprachigen Raum.

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