Lesedauer: ca. 28 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 2. März 2026
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und der Bildungsgutschein sind die beiden zentralen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit – und für AZAV-zertifizierte Bildungsträger die wirtschaftliche Grundlage des Geschäftsmodells. Beide Instrumente ermöglichen es Teilnehmenden, kostenfrei an zugelassenen Maßnahmen teilzunehmen, unterscheiden sich jedoch fundamental in Rechtsgrundlage, Zielgruppe, Maßnahmenformat und den Anforderungen an Ihren Bildungsträger. Wer beide Instrumente versteht und strategisch einsetzt, erschließt sich den gesamten geförderten Weiterbildungsmarkt – und kann sein Angebotsportfolio deutlich breiter aufstellen als Wettbewerber, die sich auf nur ein Instrument konzentrieren.
Dieser Leitfaden richtet sich an Geschäftsführer und Entscheider von Bildungsträgern, die wissen wollen, wie sich AVGS und Bildungsgutschein konkret unterscheiden, welche AZAV-Fachbereiche jeweils benötigt werden und wie sie beide Instrumente strategisch in ihr Geschäftsmodell integrieren. Seit dem 1. Januar 2025 gelten zudem neue Zuständigkeitsregeln: Bildungsgutscheine werden nun ausschließlich von den Agenturen für Arbeit ausgegeben, nicht mehr von Jobcentern [1]. Diese und weitere aktuelle Änderungen berücksichtigt dieser Artikel vollständig.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Instrumente, zwei Rechtsgrundlagen: Der Bildungsgutschein fördert berufliche Weiterbildung nach § 81 SGB III (Fachbereich 4), der AVGS fördert Aktivierung und Eingliederung nach § 45 SGB III (Fachbereich 1).
- Unterschiedliche Maßnahmenformate: Bildungsgutscheine finanzieren strukturierte Kurse und Umschulungen (Wochen bis Monate, Gruppenunterricht). AVGS-Maßnahmen sind flexibler – Einzelcoachings, Kurzqualifizierungen und Bewerbungstrainings mit einer maximalen Dauer von 8 Wochen.
- Strategischer Vorteil: Bildungsträger, die beide Instrumente anbieten, diversifizieren ihre Einnahmequellen und erreichen eine breitere Zielgruppe – von Langzeitarbeitslosen über Berufsrückkehrer bis hin zu Beschäftigten im Strukturwandel.
- Wichtige Änderung 2025: Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Zuständigkeit für Bildungsgutscheine ausschließlich bei den Agenturen für Arbeit. Jobcenter vergeben keine neuen Bildungsgutscheine mehr.
Inhaltsverzeichnis
- Bildungsgutschein und AVGS: Die Grundlagen
- AVGS vs. Bildungsgutschein im direkten Vergleich
- Der Bildungsgutschein im Detail (§ 81 SGB III)
- Der AVGS im Detail (§ 45 SGB III)
- AZAV-Zertifizierung: Welche Fachbereiche Sie brauchen
- Abrechnung und Kostenstruktur
- Strategische Positionierung: Welches Instrument passt zu Ihrem Träger?
- Neue Zuständigkeiten seit 2025: Was sich geändert hat
- AVGS- und Bildungsgutschein-Teilnehmer gezielt gewinnen
- Fazit: Zwei Instrumente, ein Ziel
1. Bildungsgutschein und AVGS: Die Grundlagen
Um beide Förderinstrumente strategisch nutzen zu können, müssen Bildungsträger zunächst die grundlegenden Unterschiede in Rechtsgrundlage, Zweck und Funktionsweise verstehen. Obwohl sowohl der Bildungsgutschein als auch der AVGS von der Bundesagentur für Arbeit ausgegeben werden und nur bei AZAV-zertifizierten Trägern eingelöst werden können, verfolgen sie unterschiedliche arbeitsmarktpolitische Ziele.
Der Bildungsgutschein ist das etablierte Instrument der beruflichen Weiterbildungsförderung. Seine Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III. Er finanziert strukturierte Weiterbildungsmaßnahmen – von kurzen Anpassungsqualifizierungen über Teilqualifikationen bis hin zu mehrjährigen Umschulungen mit anerkanntem Berufsabschluss. Der Bildungsgutschein ist auf den Erwerb fachlicher Qualifikationen ausgerichtet und wird in der Regel für Gruppenmaßnahmen mit festem Curriculum ausgegeben. Die Kosten werden vollständig übernommen, einschließlich Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und bei Bedarf auch Unterbringung [2].
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) basiert auf § 45 SGB III und verfolgt einen anderen Ansatz. Hier geht es nicht primär um fachliche Qualifizierung, sondern um die Aktivierung und berufliche Eingliederung von Arbeitsuchenden. AVGS-Maßnahmen umfassen Einzelcoachings, Bewerbungstrainings, Kompetenzfeststellungen, Existenzgründerberatung und kurze fachliche Qualifizierungen. Die maximale Dauer beträgt in der Regel 8 Wochen, und die Maßnahmen sind deutlich flexibler gestaltbar als Bildungsgutschein-Kurse [3]. Im AZAV-System werden AVGS-Maßnahmen dem Fachbereich 1 (Aktivierung und berufliche Eingliederung) zugeordnet.
2. AVGS vs. Bildungsgutschein im direkten Vergleich
Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede zwischen AVGS und Bildungsgutschein gegenüber – aus der Perspektive eines Bildungsträgers, der entscheiden muss, welches Instrument er in sein Portfolio aufnimmt.
| Kriterium | Bildungsgutschein | AVGS |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 81 SGB III | § 45 SGB III |
| AZAV-Fachbereich | Fachbereich 4 (Berufliche Weiterbildung) | Fachbereich 1 (Aktivierung & Eingliederung) |
| Zweck | Erwerb fachlicher Qualifikationen und Berufsabschlüsse | Aktivierung, Coaching, Vermittlung, Beseitigung von Hemmnissen |
| Typische Maßnahmen | Umschulungen, Anpassungsqualifizierungen, Teilqualifikationen, Zertifikatskurse | Einzelcoachings, Bewerbungstraining, Existenzgründerberatung, Kurzqualifizierungen |
| Dauer | Wochen bis 24 Monate (Umschulungen) | In der Regel max. 8 Wochen |
| Format | Meist Gruppenunterricht (Präsenz, Online oder Blended Learning) | Meist Einzelcoaching (1:1) oder Kleingruppen |
| Zielgruppen | Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Beschäftigte (§ 82 SGB III) | Arbeitsuchende, Arbeitslose, Berufsrückkehrer, Existenzgründer |
| Rechtsanspruch | Ermessensleistung (Ausnahme: Nachholen Berufsabschluss = Rechtsanspruch) | Rechtsanspruch nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit bei ALG I; sonst Ermessen |
| Ausgabestelle (seit 2025) | Ausschließlich Agenturen für Arbeit | Agenturen für Arbeit und Jobcenter |
| Umsatz pro Teilnehmer | Erfahrungsgemäß 5.000–25.000 € (je nach Dauer und Fachbereich) | Erfahrungsgemäß 1.000–4.000 € (kürzere Maßnahmen) |
| Kalkulation | Nach BDKS (Bundesdurchschnittskostensatz) je Systematikposition | Nach BDKS für § 45-Maßnahmen |
Praxis-Tipp:
Viele erfolgreiche Bildungsträger nutzen den AVGS als „Türöffner“: In einem AVGS-Coaching wird zunächst die berufliche Orientierung geklärt. Ergibt sich daraus ein Qualifizierungsbedarf, empfiehlt der Coach die passende Bildungsgutschein-Maßnahme – idealerweise beim eigenen Träger. So wird aus einem AVGS-Teilnehmer ein Bildungsgutschein-Teilnehmer. Dieser Cross-Selling-Effekt funktioniert besonders gut, wenn Sie beide Instrumente im Portfolio haben.
3. Der Bildungsgutschein im Detail (§ 81 SGB III)
Der Bildungsgutschein ist für viele Bildungsträger das wirtschaftliche Rückgrat. Er ermöglicht die Durchführung längerer, strukturierter Weiterbildungsmaßnahmen mit höheren Umsätzen pro Teilnehmer. Damit ein Teilnehmer einen Bildungsgutschein erhält, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geprüft werden.
Voraussetzungen für den Teilnehmer: Nach § 81 Abs. 1 SGB III kann eine Förderung erfolgen, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist. Vor Beginn muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattfinden, und sowohl der Träger als auch die Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein [4]. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt werden. Der Teilnehmer hat dann die freie Wahl unter allen zugelassenen Trägern, die eine passende Maßnahme anbieten.
Was der Bildungsgutschein abdeckt: Die Förderung umfasst die gesamten Weiterbildungskosten – Lehrgangskosten, Kosten für Eignungsfeststellungen, Fahrtkosten (bei Entfernung über 15 km), Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. Zusätzlich können Teilnehmer, die eine abschlussorientierte Weiterbildung absolvieren, eine Weiterbildungsprämie erhalten: 1.000 Euro für das Bestehen einer Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung (§ 87a SGB III). Seit April 2024 gibt es außerdem das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für bestimmte abschlussorientierte Maßnahmen [5].
Typische Maßnahmenformate für Bildungsträger: Mit dem Bildungsgutschein können Sie als Träger ein breites Spektrum anbieten – von kurzen Anpassungsqualifizierungen (z. B. SAP-Zertifikate, Programmier-Bootcamps, Pflegehelfer-Ausbildungen) über Teilqualifikationen nach den BDKS-Systematikpositionen bis hin zu kompletten Umschulungen mit IHK- oder HWK-Abschluss. Der Trend geht dabei zunehmend zu Online- und Blended-Learning-Formaten, die es ermöglichen, Teilnehmer bundesweit zu erreichen und die Auslastung zu optimieren.
Sie möchten AVGS oder Bildungsgutschein in Ihr Angebotsportfolio aufnehmen?
4. Der AVGS im Detail (§ 45 SGB III)
Der AVGS hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Während der Bildungsgutschein auf fachliche Qualifizierung setzt, deckt der AVGS den gesamten Bereich der beruflichen Aktivierung und Eingliederung ab. Für Bildungsträger, die individuelles Coaching und flexible Maßnahmenformate anbieten möchten, ist der AVGS das passende Instrument.
Drei Varianten des AVGS: Der AVGS wird in drei verschiedenen Formen ausgegeben, die jeweils unterschiedliche Maßnahmentypen abdecken. Der AVGS MAT (Maßnahme bei einem Träger) ist die häufigste Variante und ermöglicht Coachings, Kurzqualifizierungen und Bewerbungstrainings bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Der AVGS MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) finanziert betriebliche Erprobungen und Praktika von bis zu 6 Wochen. Der AVGS MPAV (Maßnahme der privaten Arbeitsvermittlung) vergütet private Arbeitsvermittler für die erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung [6].
Wer hat Anspruch auf einen AVGS? Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf den AVGS besteht für Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und innerhalb der letzten drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos waren, ohne bisher erfolgreich vermittelt worden zu sein (§ 45 Abs. 7 SGB III). In allen anderen Fällen handelt es sich um eine Ermessensleistung der zuständigen Vermittlungsfachkraft. Förderfähig sind Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose und Personen im Bürgergeld-Bezug (über § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III) [7]. Auch Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können über den AVGS ein Gründungscoaching finanzieren lassen.
Maßnahmenziele nach § 45 SGB III: Jede AVGS-Maßnahme muss eines der folgenden gesetzlich definierten Ziele verfolgen: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme. Für Bildungsträger ist diese Zieldefinition entscheidend, weil sie den Rahmen für die Maßnahmenkonzeption vorgibt und bei der Maßnahmenzulassung durch die Fachkundige Stelle geprüft wird.
AVGS-Maßnahmen in der Praxis: Die gängigsten AVGS-Maßnahmen sind Karriere- und Bewerbungscoachings (Optimierung von Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, berufliche Neuorientierung), Existenzgründercoachings (Geschäftsplanerstellung, Marktanalyse, betriebswirtschaftliche Grundlagen), Kompetenzfeststellungen (Stärken-Schwächen-Analyse, Potenzialanalyse) und kurze fachliche Qualifizierungen (z. B. EDV-Grundlagen, Sprachkurse, Arbeitssicherheitsschulungen). Die zunehmende Möglichkeit, AVGS-Coachings online durchzuführen, hat das Marktpotenzial erheblich erweitert – Teilnehmer müssen nicht mehr physisch vor Ort sein, und Bildungsträger können bundesweit Kunden betreuen.
Praxis-Tipp:
Beim AVGS ist die freie Trägerwahl ein entscheidender Vorteil für Ihr Marketing: Die Agentur für Arbeit darf dem Teilnehmer keinen bestimmten Träger vorschreiben – der Teilnehmer entscheidet selbst. Das bedeutet: Wer online gut sichtbar ist und einen überzeugenden ersten Kontakt bietet, gewinnt den Teilnehmer. Eine schnelle, professionelle Reaktion auf Anfragen und ein unverbindliches Erstgespräch sind dabei entscheidend.
5. AZAV-Zertifizierung: Welche Fachbereiche Sie brauchen
Für Bildungsträger, die mit AVGS und Bildungsgutschein arbeiten wollen, ist die AZAV-Zertifizierung die zwingende Voraussetzung. Dabei reicht eine Trägerzulassung allein nicht aus – Sie benötigen die Zulassung für den jeweils richtigen AZAV-Fachbereich, und zusätzlich muss jede einzelne Maßnahme separat zugelassen werden.
| Anforderung | Bildungsgutschein-Maßnahmen | AVGS-Maßnahmen (MAT) |
|---|---|---|
| AZAV-Fachbereich | Fachbereich 4: Förderung der beruflichen Weiterbildung | Fachbereich 1: Aktivierung und berufliche Eingliederung |
| Trägerzulassung | Dokumentiertes QM-System, finanzielle Leistungsfähigkeit, qualifiziertes Personal, angemessene Ausstattung | Wie links, zusätzlich: Nachweis der Coaching-Kompetenz, methodische Vielfalt, Netzwerk zu Arbeitgebern |
| Maßnahmenzulassung | Detailliertes Curriculum, Lernziele, Dozenten-Qualifikation, Prüfungsordnung, Arbeitsmarktrelevanz, BDKS-Kalkulation | Maßnahmenkonzept mit klarem Förderziel, Coach-Qualifikation (mind. 3 Jahre Praxis), dokumentierter Coaching-Prozess, BDKS-Kalkulation |
| Personalanforderung | Dozenten mit fachlicher und pädagogischer Eignung (Studium/Ausbildung + Lehrerfahrung) | Coaches mit Coaching-Ausbildung oder vergleichbarer Qualifikation, Berufserfahrung im Beratungskontext |
| Zulassungsdauer | Trägerzulassung: 5 Jahre; Maßnahmenzulassung: 3 Jahre (mit jährlichem Überwachungsaudit) | Trägerzulassung: 5 Jahre; Maßnahmenzulassung: 3 Jahre (mit jährlichem Überwachungsaudit) |
Wichtig zu verstehen: Die Fachbereich-Zulassung ist additiv. Wenn Sie sowohl Bildungsgutschein- als auch AVGS-Maßnahmen anbieten wollen, benötigen Sie die Trägerzulassung für Fachbereich 1 und Fachbereich 4. Viele Fachkundige Stellen bieten Paketpreise an, wenn Sie mehrere Fachbereiche gleichzeitig zertifizieren lassen. Die Kosten für die AZAV-Zertifizierung variieren je nach Umfang, rechnen sich aber in der Regel bereits mit wenigen erfolgreichen Teilnehmern.
6. Abrechnung und Kostenstruktur
Sowohl bei Bildungsgutschein- als auch bei AVGS-Maßnahmen ist der Bundesdurchschnittskostensatz (BDKS) der zentrale Referenzwert für die Kalkulation. Die aktuellen BDKS-Werte gelten seit dem 1. Juli 2024 und basieren auf den gemeldeten Kostensätzen aller zugelassenen Maßnahmen im Zeitraum 2022–2023 [8]. Bei der Maßnahmenzulassung prüft die Fachkundige Stelle, ob Ihre Kalkulation innerhalb des BDKS liegt. Eine Überschreitung bis 25 % kann die Fachkundige Stelle nach Prüfung genehmigen; bei mehr als 25 % Überschreitung ist ein formales Kostenzustimmungsverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Abrechnungsablauf beim Bildungsgutschein: Der Teilnehmer erhält seinen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit, wählt Ihren Träger und Ihre zugelassene Maßnahme aus. Sie als Träger legen den Bildungsgutschein vor Maßnahmenbeginn bei der Agentur für Arbeit vor. Nach Bewilligung starten Sie die Maßnahme. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich auf Basis der tatsächlichen Teilnahmetage und der zugelassenen Kostensätze. Die Agentur für Arbeit zahlt die Lehrgangskosten direkt an Ihren Bildungsträger.
Abrechnungsablauf beim AVGS: Der Ablauf ist ähnlich: Der Teilnehmer wählt Ihren Träger, Sie reichen den AVGS-Gutschein bei der zuständigen Stelle ein, erhalten einen Bewilligungsbescheid und können die Maßnahme starten. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zugelassenen Maßnahmenkosten. Ein wesentlicher Unterschied zum Bildungsgutschein: Beim AVGS MPAV (private Arbeitsvermittlung) ist die Vergütung teilweise erfolgsabhängig – der Träger erhält eine Vermittlungsvergütung erst bei erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Praxis-Tipp:
Bei der BDKS-Kalkulation machen viele Träger den Fehler, zu konservativ zu kalkulieren, um die Zulassung „sicher“ zu bekommen. Das führt dann zu Maßnahmen, die wirtschaftlich kaum tragfähig sind. Nutzen Sie den BDKS-Spielraum: Die 25 %-Toleranzgrenze ist explizit vorgesehen und wird bei guter Begründung (z. B. höhere Qualifikation der Dozenten, kleinere Gruppengrößen, technische Ausstattung) von den meisten Fachkundigen Stellen akzeptiert.
7. Strategische Positionierung: Welches Instrument passt zu Ihrem Träger?
Die Entscheidung, ob Sie sich auf Bildungsgutschein-Maßnahmen, AVGS-Maßnahmen oder eine Kombination konzentrieren, hat weitreichende Auswirkungen auf Ihr Geschäftsmodell, Ihre Personalplanung und Ihre Wachstumsstrategie. Jedes Instrument bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich.
Strategie A: Schwerpunkt Bildungsgutschein. Diese Strategie eignet sich für Träger, die über ein starkes fachliches Profil verfügen – etwa IT-Qualifizierungen, Pflegeausbildungen oder kaufmännische Umschulungen. Der Vorteil: Höhere Umsätze pro Teilnehmer (Maßnahmen laufen Monate statt Wochen), planbare Kursformate und die Möglichkeit, durch Gruppenmaßnahmen Skaleneffekte zu erzielen. Die Herausforderung: Der Markt ist stark umkämpft, große Bildungsträger dominieren viele Segmente, und die Abhängigkeit von Kursauslastung ist hoch. Jeder nicht besetzte Platz in einer Gruppenmaßnahme kostet unmittelbar Marge.
Strategie B: Schwerpunkt AVGS. Ideal für Träger, die auf individuelles Coaching und flexible Betreuung setzen. Der AVGS-Markt ist noch weniger konsolidiert als der Bildungsgutschein-Markt, was besonders kleineren und mittleren Trägern Chancen bietet. Die Vorteile: Geringere Fixkosten (kein Klassenzimmer nötig, Coaching funktioniert auch komplett online), schnellerer Start neuer Maßnahmen und eine breitere Zielgruppe (auch Personen ohne konkreten Qualifizierungsbedarf). Der Nachteil: Geringerer Umsatz pro Teilnehmer und die Notwendigkeit, ein kontinuierlich hohes Volumen an Teilnehmern zu gewinnen, um wirtschaftlich tragfähig zu sein.
Strategie C: Kombination beider Instrumente. In der Praxis zeigt sich, dass die Kombination beider Instrumente die wirtschaftlich stabilste Aufstellung darstellt. Der AVGS dient als niedrigschwelliger Einstieg und Akquisekanal: Teilnehmer kommen für ein Coaching, werden dort bei Bedarf an die eigene Bildungsgutschein-Maßnahme weiterempfohlen. Gleichzeitig diversifizieren Sie Ihre Einnahmequellen und reduzieren die Abhängigkeit von einzelnen Maßnahmen oder Förderinstrumenten. Die Voraussetzung dafür ist eine Trägerzulassung für mindestens zwei Fachbereiche (1 und 4).
| Kriterium | Schwerpunkt BGS | Schwerpunkt AVGS | Kombination |
|---|---|---|---|
| Umsatz pro TN | Hoch (5.000–25.000 €) | Moderat (1.000–4.000 €) | Gemischt |
| Fixkosten | Höher (Räume, Dozenten, Technik) | Geringer (Online-Coaching möglich) | Mittel |
| Auslastungsrisiko | Hoch (Gruppenmaßnahmen) | Gering (Einzelformat) | Diversifiziert |
| Cross-Selling | Begrenzt | Begrenzt | Stark (AVGS → BGS Pipeline) |
| Markteintritt | Aufwendiger | Schneller | Schrittweise möglich |
8. Neue Zuständigkeiten seit 2025: Was sich geändert hat
Seit dem 1. Januar 2025 gelten wesentliche Änderungen bei der Zuständigkeit für Bildungsgutscheine, die auch Bildungsträger direkt betreffen. Im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 wurde die Zuständigkeit für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung der beruflichen Weiterbildung von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen [1]. Das betrifft alle Leistungen der Weiterbildungsförderung nach §§ 81 und 82 SGB III.
Was das konkret bedeutet: Personen, die bisher ihren Bildungsgutschein beim Jobcenter beantragt haben (z. B. Bürgergeld-Empfänger), müssen seit 2025 den Weg über die Agentur für Arbeit nehmen. Für Bildungsträger ändert sich der Ansprechpartner: War bisher je nach Rechtskreis des Teilnehmers (SGB III oder SGB II) die Agentur oder das Jobcenter zuständig, ist es nun einheitlich die Agentur für Arbeit. In der Übergangsphase behalten Bildungsgutscheine, die 2024 noch von Jobcentern ausgehändigt wurden, ihre Gültigkeit.
Wichtig – beim AVGS bleibt alles anders: Die Zuständigkeitsänderung betrifft nur Bildungsgutscheine. Der AVGS kann weiterhin sowohl von Agenturen für Arbeit als auch von Jobcentern ausgegeben werden. Das ist ein relevanter Unterschied für Ihre Akquise: Während Bildungsgutschein-Teilnehmer ausschließlich von der Agentur für Arbeit kommen, haben Sie beim AVGS weiterhin zwei potenzielle Zuweisungsquellen.
9. AVGS- und Bildungsgutschein-Teilnehmer gezielt gewinnen
Das beste Maßnahmenkonzept und die perfekte AZAV-Zertifizierung nützen wenig, wenn die Teilnehmer ausbleiben. Gerade beim AVGS, wo Teilnehmer durch die freie Trägerwahl selbst entscheiden, ist aktives Marketing entscheidend. Auch beim Bildungsgutschein reicht die KURSNET-Listung allein oft nicht aus, um Kurse vollständig zu füllen.
Die effektivsten Kanäle für die Teilnehmergewinnung im geförderten Bereich sind Google Ads mit zielgerichteten Kampagnen auf Suchbegriffe wie „AVGS Coaching“ oder „Umschulung mit Bildungsgutschein“, eine optimierte KURSNET-Präsenz, Kooperationen mit Beratungsstellen und Jobcentern sowie Social-Media-Marketing über Meta und TikTok. Einen umfassenden Überblick über alle Akquisekanäle und eine bewährte Strategie zum Aufbau eines planbaren Teilnehmer-Funnels finden Sie in unserem Leitfaden zur Teilnehmergewinnung für Bildungsträger.
Praxis-Tipp:
Bei der Teilnehmerakquise für AVGS-Maßnahmen zeigt sich in der Praxis, dass der erfolgskritische Faktor die Geschwindigkeit des Erstkontakts ist. AVGS-Interessenten befinden sich oft in einer akuten Entscheidungssituation – wer innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Erstgespräch anbieten kann, hat einen deutlichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die tagelang brauchen. Richten Sie einen dedizierten Ansprechpartner für AVGS-Anfragen ein und stellen Sie sicher, dass Ihr Online-Buchungssystem für Erstgespräche reibungslos funktioniert.
10. Fazit: Zwei Instrumente, ein Ziel
AVGS und Bildungsgutschein sind keine Konkurrenten, sondern komplementäre Förderinstrumente, die unterschiedliche Phasen der beruflichen Eingliederung abdecken. Der AVGS aktiviert und orientiert, der Bildungsgutschein qualifiziert. Für Bildungsträger, die ihr Geschäftsmodell auf dem geförderten Weiterbildungsmarkt aufbauen, ergibt sich daraus eine klare strategische Empfehlung: Wer beide Instrumente im Portfolio hat, kann den gesamten Teilnehmer-Lifecycle abdecken – vom ersten Coaching über die Qualifizierung bis zur erfolgreichen Vermittlung.
Die Grundvoraussetzung dafür ist eine solide AZAV-Zertifizierung mit den richtigen Fachbereichen, ein wirtschaftlich tragfähiges Maßnahmenkonzept und eine funktionierende Akquisestrategie. Die seit 2025 geltende Zuständigkeitsreform bei Bildungsgutscheinen vereinfacht dabei sogar einige Prozesse, weil Sie nun für beide Instrumente primär mit den Agenturen für Arbeit zusammenarbeiten.
AVGS und Bildungsgutschein strategisch nutzen?
Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, welche Fachbereiche und Maßnahmenformate für Ihren Bildungsträger den größten wirtschaftlichen Hebel bieten – von der AZAV-Zertifizierung bis zur Teilnehmergewinnung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) finanziert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen wie Umschulungen und Zertifikatskurse – typischerweise in Gruppenformaten über Wochen bis Monate. Der AVGS (§ 45 SGB III) finanziert Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen wie Einzelcoachings, Bewerbungstrainings und Kurzqualifizierungen – in der Regel maximal 8 Wochen. Beide können nur bei AZAV-zertifizierten Trägern eingelöst werden.
Welchen AZAV-Fachbereich brauche ich für AVGS-Maßnahmen?
Für AVGS-Maßnahmen (MAT) benötigen Sie die AZAV-Trägerzulassung für Fachbereich 1 (Aktivierung und berufliche Eingliederung). Für Bildungsgutschein-Maßnahmen ist Fachbereich 4 (Förderung der beruflichen Weiterbildung) erforderlich. Wer beide Instrumente anbieten will, braucht die Zulassung für beide Fachbereiche.
Wer hat einen Rechtsanspruch auf einen AVGS?
Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den AVGS haben Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und innerhalb der letzten drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos waren, ohne erfolgreich vermittelt worden zu sein (§ 45 Abs. 7 SGB III). In allen anderen Fällen ist der AVGS eine Ermessensleistung der Vermittlungsfachkraft.
Können Bildungsgutschein und AVGS gleichzeitig genutzt werden?
Die gleichzeitige Nutzung von AVGS und Bildungsgutschein ist in der Regel nicht vorgesehen. Möglich ist aber die zeitliche Abfolge: Zuerst ein AVGS-Coaching zur beruflichen Orientierung, anschließend eine Bildungsgutschein-Maßnahme zur fachlichen Qualifizierung. Während einer laufenden Maßnahme kann in Ausnahmefällen ein weiterer AVGS für eine Kurzqualifizierung ausgestellt werden.
Was hat sich 2025 bei Bildungsgutscheinen geändert?
Seit dem 1. Januar 2025 sind ausschließlich die Agenturen für Arbeit für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von Bildungsgutscheinen zuständig – auch für Personen im Bürgergeld-Bezug. Jobcenter vergeben keine neuen Bildungsgutscheine mehr. Diese Änderung erfolgte im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024.
Was sind die drei AVGS-Varianten (MAT, MAG, MPAV)?
AVGS MAT (Maßnahme bei einem Träger): Coachings und Qualifizierungen bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger – die häufigste Variante. AVGS MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber): Betriebliche Erprobungen und Praktika bis zu 6 Wochen. AVGS MPAV (Maßnahme der privaten Arbeitsvermittlung): Vergütung privater Arbeitsvermittler bei erfolgreicher Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Wie wird die Höhe der Maßnahmenkosten bei AVGS und Bildungsgutschein bestimmt?
Die Maßnahmenkosten werden anhand des Bundesdurchschnittskostensatzes (BDKS) kalkuliert. Die aktuellen BDKS-Werte gelten seit Juli 2024. Bei der Maßnahmenzulassung prüft die Fachkundige Stelle die Kalkulation. Eine Überschreitung des BDKS bis 25 % ist mit Begründung möglich; darüber hinaus wird ein formales Kostenzustimmungsverfahren erforderlich.
Quellen und weiterführende Links
- Bundesagentur für Arbeit – Fachliche Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Stand: 01.01.2026)
- Bundesagentur für Arbeit – Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung
- Bundesagentur für Arbeit – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
- § 81 SGB III – Grundsatz der Förderung beruflicher Weiterbildung
- § 87a SGB III – Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- § 45 Abs. 7 SGB III – Rechtsanspruch auf AVGS
- BDKS 2024: Bundesdurchschnittskostensätze erklärt (AKR Services)
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Über den Autor
Dennis Kraft
Herausgeber & Unternehmer
Dennis Kraft ist Unternehmer an der Schnittstelle von geförderter Weiterbildung und unternehmerischer Praxis. Als Gründer und Geschäftsführer der Strategy Core Ventures GmbH begleitet er Bildungsträger beim Aufbau planbarer Teilnehmerstrukturen, klarer Prozesse und unternehmerischer Steuerbarkeit. Er ist Herausgeber von AZAV-Wissen.de – eines der reichweitenstärksten unabhängigen Fachportale für AZAV-Bildungsträger im deutschsprachigen Raum.
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Die in diesem Artikel beschriebenen Förderinstrumente, strategischen Empfehlungen und Kalkulationshinweise ersetzen keine individuelle, qualifizierte Beratung durch hierzu befugte Personen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Datenschutz- und Werberechtsberater, AZAV-Berater, betriebswirtschaftliche Experten). Für die konkrete Umsetzung im Kontext Ihres Bildungsträgers, Ihrer Zielgruppen und Ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen ist stets eine Einzelfallanalyse unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtslage und individuellen Umstände erforderlich.
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