📋
Lesezeit: ca. 20 Minuten

Die Eignungsfeststellung ist ein zentrales Element im Qualitätsmanagement von AZAV-zertifizierten Bildungsträgern und eine gesetzliche Pflicht gemäß § 178 SGB III. Sie dient dazu, vor Beginn einer Bildungsmaßnahme systematisch zu prüfen, ob Interessenten die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen, um die Maßnahme erfolgreich abzuschließen. Eine professionelle Eignungsfeststellung schützt nicht nur vor Abbrüchen und Misserfolgen, sondern ist auch ein wichtiger Qualitätsnachweis gegenüber Zertifizierungsstellen und Kostenträgern.

Für viele Bildungsträger stellt die Eignungsfeststellung jedoch eine Herausforderung dar. Welche Kriterien sind relevant? Wie dokumentiert man die Ergebnisse rechtssicher? Welche Verfahren sind praktikabel und gleichzeitig aussagekräftig? Diese Fragen werden in Audits regelmäßig gestellt und müssen überzeugend beantwortet werden können.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie eine systematische und rechtssichere Eignungsfeststellung in Ihrer Einrichtung etablieren. Sie erfahren, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind, welche Methoden sich in der Praxis bewährt haben und wie Sie die Ergebnisse so dokumentieren, dass sie auch in Audits standhalten. Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Praxisbeispiele und Vorlagen, die Sie direkt in Ihrer Organisation einsetzen können.

Was ist Eignungsfeststellung und warum ist sie wichtig?

Die Eignungsfeststellung ist ein strukturiertes Verfahren zur Überprüfung, ob eine Person die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer bestimmten Bildungsmaßnahme erfüllt. Sie erfolgt vor Beginn der Maßnahme und basiert auf definierten Eignungskriterien, die sich aus den Anforderungen der Maßnahme ableiten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Teilnehmer weder über- noch unterfordert werden und realistische Erfolgschancen haben.

Die drei Dimensionen der Eignungsfeststellung

Dimension Prüfaspekte Beispiele
Fachliche Eignung Vorwissen, Qualifikationen, Berufserfahrung Schulabschluss, Sprachkenntnisse, IT-Grundkenntnisse
Persönliche Eignung Motivation, Lernbereitschaft, Belastbarkeit Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Durchhaltevermögen
Organisatorische Eignung Verfügbarkeit, Mobilität, Rahmenbedingungen Zeitliche Verfügbarkeit, Kinderbetreuung, Anfahrtswege

Warum ist Eignungsfeststellung unverzichtbar?

Die Bedeutung der Eignungsfeststellung geht weit über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus. Sie ist ein wirksames Instrument zur Qualitätssicherung und Erfolgssteigerung. Studien zeigen, dass Bildungsträger mit systematischer Eignungsfeststellung ihre Abbruchquoten um bis zu 35% senken können. Dies liegt daran, dass Über- und Unterforderung – zwei Hauptursachen für Abbrüche – frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Aus rechtlicher Sicht ist die Eignungsfeststellung eine Pflichtanforderung für die AZAV-Zertifizierung. § 178 Nr. 4 SGB III verlangt von Bildungsträgern ein System zur Sicherung der Qualität. Die Eignungsfeststellung ist ein zentraler Bestandteil dieses Systems. In Audits wird regelmäßig geprüft, ob ein dokumentiertes Verfahren existiert und konsequent angewendet wird. Fehlt ein solches Verfahren oder wird es nicht nachweisbar umgesetzt, kann dies zur Aberkennung der Zertifizierung führen.

✅ Best Practice: Systematische Eignungsfeststellung zahlt sich aus

Ein mittelständischer Bildungsträger für kaufmännische Umschulungen führte eine strukturierte Eignungsfeststellung ein und konnte folgende Verbesserungen erzielen:

  • Abbruchquote: Reduktion von 28% auf 18% innerhalb eines Jahres
  • Prüfungserfolg: Steigerung der Bestehensquote von 72% auf 89%
  • Teilnehmerzufriedenheit: Verbesserung von 3,2 auf 4,5 (Skala 1-5)
  • Audit-Ergebnis: Keine Beanstandungen bei der Rezertifizierung

Rechtliche Grundlagen der Eignungsfeststellung

Die Eignungsfeststellung ist nicht nur eine pädagogische Best Practice, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für AZAV-zertifizierte Bildungsträger. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch III und in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

§ 178 SGB III: Trägerzulassung

Der zentrale Paragraf für die Trägerzulassung ist § 178 SGB III. Er legt fest, dass ein Träger nur zugelassen wird, wenn er unter anderem „ein System zur Sicherung der Qualität anwendet“ (§ 178 Nr. 4 SGB III). Dieses Qualitätsmanagementsystem muss dokumentiert sein und nachweislich gelebt werden. Die Eignungsfeststellung ist ein unverzichtbarer Bestandteil dieses Systems.

Konkret bedeutet dies: Sie müssen nicht nur ein Verfahren zur Eignungsfeststellung haben, sondern dieses auch systematisch anwenden und dokumentieren. In Audits wird geprüft, ob für jeden Teilnehmer eine Eignungsfeststellung durchgeführt und dokumentiert wurde. Stichproben aus Ihren Teilnehmerakten sind Standard in Audits.

AZAV und die Anforderungen an das QM-System

Die AZAV konkretisiert die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem. § 2 Abs. 4 AZAV fordert, dass das QM-System unter anderem Verfahren zur Eignungsfeststellung bei Teilnehmenden umfasst. Diese Verfahren müssen beschrieben, implementiert und wirksam sein.

Rechtliche Anforderung Praktische Umsetzung
Dokumentiertes Verfahren Verfahrensbeschreibung im QM-Handbuch mit Ablauf, Kriterien und Verantwortlichkeiten
Definierte Eignungskriterien Maßnahmenspezifische Kriterienkataloge, die aus Anforderungen abgeleitet sind
Nachweisbare Durchführung Dokumentation für jeden Teilnehmer (Protokolle, Checklisten, Testergebnisse)
Transparente Entscheidung Nachvollziehbare Begründung der Eignungsentscheidung

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer AZAV-Zertifizierung?

Wir helfen Ihnen bei der Implementierung eines rechtssicheren Eignungsfeststellungs-Verfahrens und bereiten Sie optimal auf Ihr Audit vor.


Kostenfreie Beratung anfragen

Eignungskriterien definieren: Die Basis jeder Feststellung

Bevor Sie eine Eignungsfeststellung durchführen können, müssen Sie wissen, woran Sie die Eignung messen. Eignungskriterien sind die konkreten Anforderungen, die ein Teilnehmer erfüllen muss, um für eine bestimmte Maßnahme geeignet zu sein. Diese Kriterien leiten sich direkt aus den Zielen und Inhalten der Maßnahme ab.

Von der Maßnahme zu den Kriterien

Die Herleitung von Eignungskriterien folgt einer klaren Logik: Analysieren Sie zunächst die Maßnahme hinsichtlich ihrer Ziele, Inhalte und Methoden. Welche Vorkenntnisse werden vorausgesetzt? Welche Fähigkeiten müssen Teilnehmer mitbringen? Welche persönlichen Eigenschaften sind erforderlich? Aus diesen Überlegungen ergeben sich die Eignungskriterien.

1 Maßnahmenziel identifizieren: Was sollen Teilnehmer am Ende können? Beispiel: „Teilnehmer können eigenständig Buchhaltungssoftware bedienen.“

2 Anforderungen ableiten: Welche Voraussetzungen braucht man, um dieses Ziel zu erreichen? Beispiel: „Grundkenntnisse in Buchhaltung, PC-Grundkenntnisse, Deutschkenntnisse B2.“

3 Kriterien formulieren: Übersetzen Sie Anforderungen in überprüfbare Kriterien. Beispiel: „Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder 2 Jahre Berufserfahrung in Buchhaltung.“

4 Prüfmethoden festlegen: Wie stellen Sie fest, ob das Kriterium erfüllt ist? Beispiel: „Nachweis durch Zeugnisse, Arbeitsproben oder Einstufungstest.“

💡 Praxis-Tipp: SMART-Kriterien formulieren

Formulieren Sie Eignungskriterien nach dem SMART-Prinzip: Spezifisch, Messbar, Akzeptiert, Realistisch, Terminiert. Statt „gute Deutschkenntnisse“ schreiben Sie „Deutschkenntnisse mindestens B2-Niveau, nachgewiesen durch Zertifikat oder Einstufungstest“. Dies macht die Kriterien objektiv überprüfbar und reduziert Interpretationsspielräume.

Methoden der Eignungsfeststellung

Für die Eignungsfeststellung stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Die Wahl der richtigen Methode hängt von der Art der Maßnahme, den zu prüfenden Kriterien und den verfügbaren Ressourcen ab. In der Praxis hat sich eine Kombination mehrerer Methoden bewährt, um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten.

Methode 1: Strukturiertes Erstgespräch

Das strukturierte Erstgespräch ist die am häufigsten eingesetzte Methode. Es ermöglicht einen persönlichen Eindruck und die Klärung individueller Fragen. Ein Leitfaden stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte besprochen werden. Themen sind typischerweise: Motivation, Vorkenntnisse, berufliche Ziele, persönliche Situation und organisatorische Rahmenbedingungen.

Methode 2: Eignungstests und Einstufungstests

Standardisierte Tests ermöglichen eine objektive Bewertung fachlicher Kompetenzen. Sprachtest, Mathematiktests oder IT-Tests liefern vergleichbare Ergebnisse. Wichtig ist, dass Tests validiert sind und die relevanten Kompetenzen tatsächlich messen. Selbst entwickelte Tests sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Methode 3: Dokumentenprüfung

Die Prüfung von Zeugnissen, Zertifikaten und Arbeitszeugnissen gibt Aufschluss über formale Qualifikationen und Berufserfahrung. Achten Sie auf Vollständigkeit und Authentizität der Dokumente. Bei ausländischen Abschlüssen sollten Sie Anerkennungsverfahren kennen und ggf. Unterstützung anbieten.

Methode Vorteile Nachteile
Erstgespräch Persönlicher Eindruck, individuelle Klärung, Beziehungsaufbau Subjektiv, zeitaufwändig, Interviewer-Bias
Eignungstest Objektiv, vergleichbar, standardisiert Prüfungsangst, begrenzte Aussagekraft, Entwicklungsaufwand
Dokumentenprüfung Schnell, formale Nachweise, geringer Aufwand Keine Aktualität, keine praktischen Fähigkeiten, Fälschungsrisiko

Dokumentation der Eignungsfeststellung

Die Dokumentation ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung und Nachweisführung. In Audits wird regelmäßig stichprobenartig geprüft, ob für Teilnehmer eine vollständige und nachvollziehbare Eignungsfeststellung dokumentiert ist. Eine lückenhafte oder unvollständige Dokumentation kann zu Beanstandungen führen.

Was muss dokumentiert werden?

Eine vollständige Dokumentation der Eignungsfeststellung umfasst folgende Elemente: Datum und Ort der Feststellung, beteiligte Personen, angewendete Methoden, Ergebnisse zu jedem Eignungskriterium, Gesamtbewertung und Entscheidung sowie Unterschriften. Optional können auch Bemerkungen, Empfehlungen oder Auflagen festgehalten werden.

💡 Praxis-Tipp: Digitale Dokumentation nutzen

Nutzen Sie digitale Tools zur Dokumentation der Eignungsfeststellung. Viele Bildungsträger-Softwarelösungen bieten Vorlagen und Checklisten, die Sie direkt am Computer ausfüllen können. Der Vorteil: Die Dokumentation ist jederzeit als PDF abrufbar, kann nicht verloren gehen und ist in Audits schnell verfügbar. Achten Sie auf DSGVO-konforme Speicherung und Zugriffsrechte.

Praxisbeispiele: Eignungsfeststellung in verschiedenen Maßnahmen

Die konkrete Ausgestaltung der Eignungsfeststellung hängt stark von der Art der Maßnahme ab. Was bei einer IT-Umschulung relevant ist, spielt bei einem Bewerbungstraining möglicherweise keine Rolle. Im Folgenden zeigen wir Ihnen drei typische Szenarien mit konkreten Eignungskriterien und Prüfmethoden.

Beispiel 1: Kaufmännische Umschulung

Eine kaufmännische Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement dauert 24 Monate und endet mit einer IHK-Prüfung. Die Anforderungen sind hoch: Teilnehmer müssen über mathematische Grundkenntnisse verfügen, sicher mit dem PC umgehen können und ausreichende Deutschkenntnisse für geschäftliche Korrespondenz mitbringen.

Eignungskriterium Prüfmethode Mindestanforderung
Deutschkenntnisse Sprachtest + Geschäftsbrief schreiben Mindestens B2-Niveau
Mathematik Rechentest (Prozentrechnung, Dreisatz) Hauptschulniveau
PC-Kenntnisse Praktischer Test (Word, Excel, E-Mail) Grundkenntnisse Office

✅ Best Practice: Zweistufiges Verfahren

Ein erfolgreicher Bildungsträger nutzt ein zweistufiges Verfahren: Erst ein telefonisches Vorgespräch zur Klärung grundsätzlicher Eignung, dann ein persönliches Gespräch mit Tests. Dies spart Zeit und Ressourcen.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

In Audits werden immer wieder die gleichen Fehler bei der Eignungsfeststellung festgestellt. Diese Fehler können zu Beanstandungen führen und im schlimmsten Fall die Zertifizierung gefährden.

Fehler 1: Unspezifische Eignungskriterien

Viele Bildungsträger arbeiten mit sehr allgemeinen Kriterien wie „Motivation vorhanden“ oder „geeignet“. Solche Formulierungen sind nicht überprüfbar und werden in Audits kritisiert. Eignungskriterien müssen konkret, messbar und maßnahmenspezifisch sein.

Fehler 2: Fehlende Dokumentation

Die Eignungsfeststellung wurde durchgeführt, aber nicht dokumentiert. In Audits kann dann nicht nachgewiesen werden, dass das Verfahren tatsächlich angewendet wurde. Dokumentieren Sie jede Eignungsfeststellung vollständig und zeitnah.

Fehler 3: Keine Verfahrensbeschreibung im QM-Handbuch

Das Verfahren zur Eignungsfeststellung ist nicht im QM-Handbuch beschrieben oder die Beschreibung ist zu vage. Das QM-Handbuch muss klar darlegen, wie die Eignungsfeststellung abläuft, wer sie durchführt und wie dokumentiert wird.

⚠️ Warnung: Konsequenzen bei Mängeln

Schwerwiegende oder wiederholte Mängel bei der Eignungsfeststellung können zur Aberkennung der AZAV-Zertifizierung führen. Nehmen Sie Beanstandungen ernst und setzen Sie Korrekturmaßnahmen konsequent um.

Professionelle Unterstützung für Ihre Eignungsfeststellung

Wir entwickeln mit Ihnen maßnahmenspezifische Eignungskriterien, Vorlagen und Prozesse für eine audit-sichere Eignungsfeststellung.


Jetzt Beratung sichern

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss für jeden Teilnehmer eine Eignungsfeststellung durchgeführt werden?
Ja, für jeden Teilnehmer an einer AZAV-geförderten Maßnahme ist eine Eignungsfeststellung verpflichtend. Dies gilt unabhängig davon, ob der Teilnehmer offensichtlich geeignet erscheint. Die Dokumentation muss für jeden Teilnehmer vorliegen.
Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden?
Die Dokumentation der Eignungsfeststellung ist Teil der Teilnehmerunterlagen und muss mindestens 5 Jahre nach Maßnahmenende aufbewahrt werden. Dies ergibt sich aus den allgemeinen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen.
Was passiert, wenn ein Teilnehmer nicht geeignet ist?
Wenn die Eignungsfeststellung ergibt, dass ein Interessent nicht geeignet ist, sollten Sie dies transparent kommunizieren und Alternativen aufzeigen. Dokumentieren Sie die Gründe nachvollziehbar. Bieten Sie wenn möglich Vorbereitungskurse oder alternative Maßnahmen an.
Können Eignungskriterien für verschiedene Maßnahmen identisch sein?
Nein, Eignungskriterien müssen maßnahmenspezifisch sein und sich aus den konkreten Anforderungen der jeweiligen Maßnahme ableiten. Pauschale Kriterien für alle Maßnahmen sind nicht zulässig und werden in Audits beanstandet.
Wer darf die Eignungsfeststellung durchführen?
Die Eignungsfeststellung sollte von qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt werden, die mit der Maßnahme vertraut sind. Dies können pädagogische Mitarbeiter, Sozialpädagogen oder Fachkräfte sein. Wichtig ist, dass die Person die Eignungskriterien kennt und objektiv bewerten kann.

Weitere hilfreiche Artikel für Bildungsträger

AZAV-Zertifizierung beantragen: Der komplette Leitfaden

Schritt für Schritt zur AZAV-Zertifizierung

Zum Artikel →

Teilnehmer-Abbruchquote senken: 5 Strategien

Praktische Ansätze zur Reduktion von Abbrüchen

Zum Artikel →

QM-Handbuch für AZAV: Aufbau und Inhalte

So erstellen Sie ein audit-sicheres QM-Handbuch

Zum Artikel →

Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Für verbindliche Auskünfte zu AZAV-Anforderungen wenden Sie sich bitte an Ihre fachkundige Stelle oder einen Rechtsanwalt.

Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt, um Ihnen stets aktuelle und umfassende Informationen zu bieten.

Stand: Dezember 2025