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Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende markiert einen Wendepunkt in der deutschen Sozialpolitik. Nach nur zwei Jahren wird das Bürgergeld grundlegend reformiert und ab 2026 wieder in „Grundsicherung“ umbenannt. Die Änderungen sind weitreichend: härtere Sanktionen, Abschaffung der Karenzzeit, strengere Mitwirkungspflichten und eine Neuordnung der Zuständigkeiten. Für Bildungsträger bedeutet dies fundamentale Veränderungen in der Zusammenarbeit mit Jobcentern und Arbeitsagenturen sowie neue Rahmenbedingungen für die Förderung beruflicher Weiterbildung.

Die Reform ist politisch hochumstritten. Während die Union sie als Rückkehr zu mehr Eigenverantwortung und Leistungsgerechtigkeit feiert, kritisiert die SPD die Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung. Selbst innerhalb der SPD regt sich Widerstand: Die Parteijugend hat ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt. Doch die schwarz-rote Koalition hält am Kurs fest. Am 17. Dezember 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen, das Inkrafttreten ist für 2026 geplant.

Dieser umfassende Leitfaden erklärt Ihnen als Bildungsträger alle wichtigen Aspekte der Reform: Was ändert sich konkret? Welche Auswirkungen hat dies auf Ihre Teilnehmerakquise? Wie müssen Sie Ihre Prozesse anpassen? Welche Chancen und Risiken ergeben sich? Sie erhalten fundierte Analysen, praktische Handlungsempfehlungen und strategische Einordnungen, um Ihren Bildungsbetrieb optimal auf die neue Situation auszurichten. Darüber hinaus beleuchten wir die parallel laufende Verlagerung der Bildungsgutschein-Zuständigkeit von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit – eine weitere fundamentale Änderung, die ab 1. Januar 2026 greift.

Was ist das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung?

Das „Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ist der offizielle Titel des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze. Es reformiert das erst 2023 eingeführte Bürgergeld grundlegend und benennt es ab 2026 wieder in „Grundsicherung“ um. Die Reform zielt darauf ab, das Gleichgewicht zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu auszubalancieren und die Vermittlung in Arbeit zu stärken.

Zeitlicher Ablauf

Die Reform durchläuft derzeit den Gesetzgebungsprozess. Der Referentenentwurf wurde am 12. November 2025 vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) vorgelegt. Am 17. Dezember 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Als nächstes folgen die Beratungen im Bundestag und Bundesrat. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant, sodass Bildungsträger noch Zeit haben, sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Meilenstein Datum Status
Referentenentwurf 12. November 2025 ✅ Veröffentlicht
Kabinettbeschluss 17. Dezember 2025 ✅ Beschlossen
Bundestag & Bundesrat Q1 2026 (geplant) ⏳ Ausstehend
Inkrafttreten 2026 (geplant) ⏳ Geplant

Vom Hartz IV über Bürgergeld zur Grundsicherung

Um die aktuelle Reform zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Entwicklung des Systems. Von 2005 bis 2022 hieß die Grundsicherung für Arbeitsuchende „Arbeitslosengeld II“ oder umgangssprachlich „Hartz IV“ – benannt nach dem Vorsitzenden der Hartz-Kommission, Peter Hartz. Am 1. Januar 2023 wurde Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt. Die damalige Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) wollte damit einen Paradigmenwechsel einleiten: weg vom Fordern, hin zum Fördern. Mehr Vertrauen in die Leistungsbeziehenden, weniger Sanktionen, bessere Weiterbildungsmöglichkeiten.

Doch bereits nach zwei Jahren kommt die Kehrtwende. Die neue schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reformiert das Bürgergeld grundlegend und benennt es wieder in „Grundsicherung“ um. Die Begründung: Das Bürgergeld habe zu wenig Anreize zur Arbeitsaufnahme gesetzt und sei zu großzügig gewesen. Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um, während die SPD der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts zustimmt – ein politisch heikler Schritt, der innerparteilich für Spannungen sorgt.

💡 Praxis-Tipp: Kommunikation anpassen

Bereiten Sie sich darauf vor, in Ihrer Kommunikation mit Teilnehmern und Partnern ab 2026 wieder von „Grundsicherung“ statt „Bürgergeld“ zu sprechen. Passen Sie Ihre Website, Broschüren und Beratungsgespräche rechtzeitig an. Der Begriff „Bürgergeld“ wird dann offiziell nicht mehr verwendet.

Die wichtigsten Änderungen im Detail

Die Reform umfasst zahlreiche Änderungen, die sich auf unterschiedliche Bereiche auswirken. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Neuerungen vor und erläutern deren Bedeutung für Bildungsträger.

1. Härtere und schnellere Sanktionen

Das Herzstück der Reform sind verschärfte Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Die Regelungen werden deutlich restriktiver als im bisherigen Bürgergeld-System und orientieren sich stärker am früheren Hartz-IV-Modell.

Bei Ablehnung zumutbarer Arbeit: Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, erhält direkt eine Kürzung um 30 Prozent für drei Monate. Bei einem aktuellen Regelsatz von etwa 500 Euro entspricht dies rund 150 Euro weniger pro Monat. Diese Sanktion greift sofort und ohne Vorwarnung.

Bei Terminversäumnissen: Die Regelung bei versäumten Terminen ist gestaffelt und besonders streng. Beim zweiten versäumten Termin ohne wichtigen Grund erfolgt eine Kürzung um 30 Prozent. Beim dritten versäumten Termin werden die Geldleistungen komplett gestrichen. Die Miete wird dann direkt an den Vermieter überwiesen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Erscheint die betroffene Person innerhalb eines Monats beim Jobcenter, werden die geminderten Leistungen nachträglich erbracht. Erscheint sie nicht, entfällt der Anspruch auf Leistungen vollständig.

Pflichtverletzung Sanktion Dauer
Ablehnung zumutbarer Arbeit 30% Kürzung (ca. 150 €) 3 Monate
2. versäumter Termin 30% Kürzung Bis zur Mitwirkung
3. versäumter Termin 100% Streichung (Miete an Vermieter) Bis zur Mitwirkung (max. 1 Monat Nachzahlung)
Keine Mitwirkung nach 1 Monat Anspruch entfällt komplett Dauerhaft (bis Neuantrag)

Anhörung vor Komplettstreichung: Ein politisch umstrittener Punkt war die Frage, ob Betroffene vor der vollständigen Streichung der Leistungen persönlich angehört werden müssen. Der ursprüngliche Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sah ein verpflichtendes Gespräch vor, um sicherzustellen, dass die Sanktionen nicht „die Falschen“ treffen – etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Union befürchtete jedoch, dass dies die Sanktionen untergraben würde. Der Kompromiss: Statt eines verpflichtenden Gesprächs gibt es nun einen „Kontaktversuch“. Menschen, die als nicht erreichbar gelten, sollen die Gelegenheit zur Anhörung bekommen.

⚠️ Warnung: Verfassungsrechtliche Unsicherheit

Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass 60- und 100-Prozent-Kürzungen unter bestimmten Bedingungen unzulässig sein können. Die Tür für Komplettsanktionen wurde aber offengelassen, wenn die betroffene Person durch Aufnahme zumutbarer Arbeit ihre Existenz selbst sichern kann. Ob die neuen Regelungen verfassungskonform sind, wird im Zweifel erneut das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.

2. Abschaffung der Karenzzeit

Eine der zentralen Neuerungen des Bürgergelds 2023 war die Karenzzeit: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs durften Empfänger ein Schonvermögen von bis zu 40.000 Euro (plus 15.000 Euro für Lebenspartner) behalten. Autos, selbstbewohnte Immobilien und die Altersvorsorge wurden nicht angerechnet. Nach Ablauf der Karenzzeit wurde geprüft, ob die Mietkosten angemessen sind, und gegebenenfalls mussten Betroffene umziehen oder Mieten teilweise selbst zahlen.

Diese Karenzzeit wird nun komplett abgeschafft. Wichtig: Die Abschaffung betrifft nur das Bürgergeld bzw. die Grundsicherung (SGB II), nicht das Arbeitslosengeld (SGB III). Wer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld bezieht, muss also nicht sofort ans Ersparte. Erst beim Übergang in die Grundsicherung greift die neue Regelung.

Die Abschaffung der Karenzzeit ist politisch hochumstritten. Befürworter argumentieren, dass es nicht gerecht sei, wenn Menschen mit hohem Vermögen staatliche Leistungen beziehen. Kritiker warnen, dass die Regelung Menschen bestraft, die vorgesorgt haben, und dass sie Anreize zur Verschleierung von Vermögen setzt.

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Auswirkungen auf Bildungsträger und Weiterbildung

Die Reform der Grundsicherung hat direkte und indirekte Auswirkungen auf Bildungsträger. Während einige Aspekte Chancen bieten, bringen andere Herausforderungen mit sich. Entscheidend ist, die Veränderungen frühzeitig zu verstehen und strategisch darauf zu reagieren.

Weiterbildungsförderung bleibt bestehen

Eine gute Nachricht vorweg: Die Weiterbildungsförderung, die mit dem Bürgergeld 2023 gestärkt wurde, bleibt im Kern erhalten. Das bedeutet konkret, dass folgende Leistungen auch unter der neuen Grundsicherung weiter verfügbar sind:

Weiterbildungsgeld: Die monatlichen 150 Euro Weiterbildungsgeld für Teilnehmer an Umschulungen oder berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen bleiben bestehen. Dies gilt sowohl für SGB-II- als auch für SGB-III-Leistungsempfänger.

Umschulungsprämie: Die 2.500 Euro steuerfreie Prämie nach erfolgreichem Abschluss einer geförderten Umschulung wurde entfristet und bleibt erhalten.

Förderung von Basiskompetenzen: Der Erwerb grundlegender Fähigkeiten (Lesen, Mathematik, IT-Grundkompetenzen) wird weiterhin besonders gefördert.

Coaching-Angebote: Individuelle Begleitung auf dem Weg zum Arbeitsmarkt, aufsuchende Hilfe und Betreuung parallel zur Ausbildung bleiben förderfähig.

„Ausbildung vor Aushilfsjob“: Der Grundsatz, dass Qualifizierung Vorrang vor schneller Vermittlung in unsichere Jobs hat, bleibt bestehen.

✅ Best Practice: Weiterbildungsförderung aktiv kommunizieren

Nutzen Sie die Tatsache, dass die Weiterbildungsförderung erhalten bleibt, aktiv in Ihrer Kommunikation. Viele potenzielle Teilnehmer wissen nicht, dass sie trotz strengerer Sanktionen weiterhin Zugang zu umfassender Förderung haben. Informieren Sie proaktiv über Weiterbildungsgeld, Umschulungsprämien und Coaching-Angebote.

Verändertes Teilnehmerverhalten durch Sanktionsdruck

Die härteren Sanktionen werden das Verhalten der Grundsicherungsempfänger beeinflussen. Bildungsträger sollten sich auf folgende Entwicklungen einstellen:

Höhere Motivation zur Teilnahme: Durch den erhöhten Druck, Termine wahrzunehmen und Angebote anzunehmen, könnte die Bereitschaft steigen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Allerdings ist diese Motivation möglicherweise extrinsisch (Vermeidung von Sanktionen) statt intrinsisch (echter Wunsch nach Qualifizierung).

Höhere Abbruchquoten möglich: Teilnehmer, die primär aus Angst vor Sanktionen an Maßnahmen teilnehmen, könnten eine geringere Durchhaltemotivation haben. Dies könnte zu höheren Abbruchquoten führen, was für Bildungsträger problematisch ist.

Bedarf an intensiverer Betreuung: Teilnehmer unter Sanktionsdruck benötigen möglicherweise mehr sozialpädagogische Begleitung und Motivationsarbeit. Bildungsträger sollten ihre Coaching- und Betreuungsangebote entsprechend ausbauen.

Chancen durch „Ausbildung vor Aushilfsjob“

Der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“, der mit dem Bürgergeld 2023 eingeführt wurde, bleibt auch unter der neuen Grundsicherung bestehen. Dies ist eine große Chance für Bildungsträger, denn es bedeutet, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen weiterhin den Fokus auf nachhaltige Qualifizierung statt auf schnelle Vermittlung in prekäre Jobs legen sollen.

Allerdings könnte die Umsetzung dieses Grundsatzes in der Praxis unter Druck geraten. Wenn die Politik verstärkt auf schnelle Vermittlungserfolge und Kosteneinsparungen setzt, könnten Jobcenter und Arbeitsagenturen dazu neigen, kürzere und günstigere Maßnahmen zu bevorzugen. Bildungsträger sollten daher die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit ihrer Angebote besonders betonen.

Bildungsgutschein-Zuständigkeit: Verlagerung zu den Arbeitsagenturen

Parallel zur Grundsicherung-Reform läuft eine weitere fundamentale Änderung: Ab dem 1. Januar 2025 sind ausschließlich die Agenturen für Arbeit für Bildungsgutscheine zuständig. Jobcenter verlieren diese Kompetenz vollständig. Diese Änderung ist Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 und zielt auf Kosteneinsparungen im Bundeshaushalt ab.

Was ändert sich konkret?

Neue Zuständigkeit: Ab 1. Januar 2025 sind ausschließlich die Agenturen für Arbeit für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung der Förderung der beruflichen Weiterbildung verantwortlich. Dies gilt für alle Leistungen, einschließlich Weiterbildungskosten, Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämien, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten.

Antragstellung: Grundsicherungsempfänger, die einen Bildungsgutschein beantragen möchten, müssen sich ab 2025 bei der Agentur für Arbeit registrieren und dort ihren Antrag stellen. Die bisherige Möglichkeit, Anträge beim Jobcenter zu stellen, entfällt.

Übergangsregelungen: Für Bildungsgutscheine, die vor dem 1. Januar 2025 durch ein Jobcenter ausgehändigt wurden, erfolgt die Abwicklung der Maßnahme bis zum Austritt/Beendigung weiterhin mit den Jobcentern. Dies gilt auch für Bildungsgutscheine, die 2024 ausgehändigt wurden, aber erst nach dem 31.12.2024 bewilligt werden oder beginnen.

Aspekt Bis 31.12.2024 Ab 01.01.2025
Zuständigkeit Bildungsgutschein Jobcenter UND Agentur für Arbeit Nur Agentur für Arbeit
Antragstellung SGB-II-Empfänger Beim Jobcenter Bei der Agentur für Arbeit
Abrechnung für Bildungsträger Mit Jobcenter oder AA (je nach Gutschein) Nur mit Agentur für Arbeit
Grundsicherungsleistungen Jobcenter Jobcenter (unverändert)

Auswirkungen auf Bildungsträger

Die Verlagerung der Bildungsgutschein-Zuständigkeit hat erhebliche praktische Auswirkungen auf Bildungsträger:

Anpassung der Prozesse: Bildungsträger müssen ihre internen Prozesse anpassen. Abrechnungen, Berichte und sonstige Kommunikation erfolgen ab 2025 ausschließlich mit den Arbeitsagenturen. Dies erfordert möglicherweise neue Ansprechpartner, geänderte Formulare und angepasste IT-Systeme.

Zentralisierung der Kommunikation: Statt mit zahlreichen Jobcentern zu kommunizieren, haben Bildungsträger künftig einen einheitlichen Ansprechpartner: die Agentur für Arbeit. Dies kann Prozesse vereinfachen, erfordert aber auch den Aufbau neuer Kontakte und Netzwerke.

Mögliche Veränderungen bei Bewilligungspraxis: Es ist unklar, ob die Agenturen für Arbeit Bildungsgutscheine nach denselben Kriterien bewilligen wie bisher die Jobcenter. Bildungsträger sollten die Entwicklung genau beobachten und ihre Angebote gegebenenfalls anpassen.

💡 Praxis-Tipp: Frühzeitig Kontakte knüpfen

Nehmen Sie bereits jetzt Kontakt zu Ihrer regionalen Agentur für Arbeit auf, um die neuen Prozesse zu klären. Fragen Sie nach Ansprechpartnern für Bildungsträger, nach Anforderungen an Abrechnungen und nach geplanten Informationsveranstaltungen. Je früher Sie die neuen Strukturen verstehen, desto reibungsloser wird der Übergang.

Zahlen und Fakten zur Grundsicherung

Um die Dimension der Reform zu verstehen, lohnt ein Blick auf die aktuellen Zahlen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Empfänger und Struktur

Derzeit beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen:

Aufstocker: Rund 800.000 Menschen sind sogenannte „Aufstocker“ – sie arbeiten, aber ihr Gehalt liegt unter dem Bürgergeld-Niveau, sodass sie ergänzende Leistungen erhalten.

Kinder und Jugendliche: Etwa 1,8 Millionen der Leistungsempfänger sind Kinder und Jugendliche, die in Bedarfsgemeinschaften leben.

Ausländeranteil: Der Ausländeranteil im Bürgergeld liegt bei knapp 48 Prozent. Dies ist ein häufig diskutierter Punkt in der politischen Debatte.

Ausgaben und Kosten

Die Ausgaben für das Bürgergeld sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2024 erreichten sie einen Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Diese Summe verteilt sich wie folgt:

Kostenposition Betrag 2024 Anteil
Regelsätze 29,2 Mrd. € 56,5%
Miet- und Heizkosten 12,4 Mrd. € 24,0%
Verwaltungskosten 6,5 Mrd. € 12,6%
Leistungen zur Arbeitsintegration 3,7 Mrd. € 7,2%
Gesamt 51,7 Mrd. € 100%

Erwartete Einsparungen durch die Reform

Die Frage, wie viel Geld die Reform einsparen wird, ist politisch umstritten. Unionspolitiker, darunter Bundeskanzler Friedrich Merz, verwiesen zunächst auf Einsparpotenziale im Milliarden-Bereich. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwartet hingegen „keine nennenswerten Einsparungen“ allein durch die Reform.

Die Koalition hofft allerdings, durch Sanktionsverschärfungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Das Arbeitsministerium rechnet vor: Wenn 100.000 Menschen kein Bürgergeld mehr bekommen, würden rund 850 Millionen Euro eingespart. Kritiker bezweifeln jedoch, dass die Sanktionen tatsächlich zu mehr Beschäftigung führen. Sie verweisen darauf, dass viele Leistungsempfänger nicht arbeitslos sind, weil sie nicht wollen, sondern weil sie nicht können – etwa aufgrund fehlender Qualifikationen, gesundheitlicher Einschränkungen oder Betreuungspflichten.

Handlungsempfehlungen für Bildungsträger

Die Reform der Grundsicherung und die Verlagerung der Bildungsgutschein-Zuständigkeit erfordern von Bildungsträgern strategische Anpassungen. Folgende Handlungsempfehlungen helfen Ihnen, sich optimal auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.

1. Prozesse frühzeitig anpassen

Beginnen Sie bereits jetzt damit, Ihre internen Prozesse auf die neue Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit auszurichten. Klären Sie folgende Fragen:

Wer sind Ihre Ansprechpartner? Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer regionalen Agentur für Arbeit auf und klären Sie, wer künftig für Bildungsträger zuständig ist. Bauen Sie frühzeitig persönliche Kontakte auf.

Welche Formulare und Systeme werden genutzt? Informieren Sie sich über die Anforderungen der Agenturen für Arbeit an Abrechnungen, Berichte und Teilnehmerdokumentation. Passen Sie Ihre IT-Systeme und Vorlagen entsprechend an.

Wie läuft die Kommunikation? Klären Sie, über welche Kanäle die Kommunikation mit der Agentur für Arbeit erfolgen soll (E-Mail, Telefon, Online-Portal). Schulen Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend.

2. Betreuungsangebote ausbauen

Teilnehmer unter Sanktionsdruck benötigen mehr Unterstützung. Bauen Sie Ihre Coaching- und Betreuungsangebote aus, um Abbrüche zu vermeiden und die Erfolgschancen zu erhöhen. Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

Sozialpädagogische Begleitung: Stellen Sie sicher, dass Teilnehmer bei persönlichen oder sozialen Problemen Unterstützung erhalten. Dies kann Abbrüche verhindern und die Motivation stärken.

Regelmäßige Motivationsgespräche: Führen Sie regelmäßige Einzelgespräche mit Teilnehmern, um ihre Motivation zu stärken und Probleme frühzeitig zu erkennen.

Aufsuchende Hilfe: Bieten Sie Teilnehmern, die Termine versäumen oder Schwierigkeiten haben, aufsuchende Hilfe an. Dies kann verhindern, dass sie aus dem System fallen.

✅ Best Practice: Frühwarnsystem etablieren

Implementieren Sie ein Frühwarnsystem, das automatisch Alarm schlägt, wenn Teilnehmer Termine versäumen oder Leistungsabfälle zeigen. So können Sie rechtzeitig intervenieren und Abbrüche verhindern. Dokumentieren Sie alle Interventionen sorgfältig, um gegenüber der Agentur für Arbeit nachweisen zu können, dass Sie alles Mögliche getan haben.

3. Kommunikation mit Teilnehmern anpassen

Informieren Sie Ihre Teilnehmer proaktiv über die Änderungen. Viele wissen nicht, dass sie ab 2025 für Bildungsgutscheine zur Agentur für Arbeit müssen. Klären Sie auf und bieten Sie Unterstützung an:

Informationsmaterialien erstellen: Erstellen Sie Flyer oder Merkblätter, die die wichtigsten Änderungen erklären. Nutzen Sie einfache Sprache und visuelle Elemente.

Beratung anbieten: Bieten Sie Interessenten Beratungsgespräche an, in denen Sie die neuen Regelungen erklären und bei der Antragstellung unterstützen.

Positive Aspekte betonen: Betonen Sie, dass die Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgeld, Umschulungsprämie) erhalten bleibt und dass Qualifizierung weiterhin Vorrang vor schneller Vermittlung hat.

4. Qualität und Wirksamkeit betonen

In einem Umfeld, das verstärkt auf Kosteneinsparungen und schnelle Vermittlungserfolge setzt, müssen Bildungsträger die Qualität und Wirksamkeit ihrer Angebote besonders betonen. Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

Vermittlungsquoten dokumentieren: Erfassen Sie systematisch, wie viele Ihrer Absolventen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss in Arbeit vermittelt werden. Nutzen Sie diese Daten in Ihrer Kommunikation mit der Agentur für Arbeit.

Erfolgsgeschichten sammeln: Dokumentieren Sie Erfolgsgeschichten von Absolventen, die dank Ihrer Maßnahme in einen sicheren Job gefunden haben. Nutzen Sie diese Geschichten in Ihrer Marketing- und Akquise-Arbeit.

Nachhaltigkeit betonen: Zeigen Sie, dass Ihre Maßnahmen nicht nur kurzfristig vermitteln, sondern langfristig stabile Beschäftigung ermöglichen. Dies ist im Sinne des Grundsatzes „Ausbildung vor Aushilfsjob“.

Politische Einordnung und Ausblick

Die Reform der Grundsicherung ist mehr als eine technische Anpassung – sie ist Ausdruck eines grundlegenden sozialpolitischen Richtungswechsels. Nach der kurzen Phase des „Förderns statt Forderns“ unter der Ampel-Koalition kehrt Deutschland zu einem stärker fordernden Ansatz zurück. Die Frage ist, ob dieser Ansatz die gewünschten Ergebnisse bringt.

Kritik an der Reform

Die Reform stößt auf breite Kritik von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Teilen der SPD. Die Hauptkritikpunkte sind:

Sanktionen wirken nicht: Studien zeigen, dass Sanktionen zwar kurzfristig die Aufnahme von Arbeit erhöhen können, aber oft in prekäre und instabile Beschäftigungsverhältnisse führen. Langfristig verbessern Sanktionen die Arbeitsmarktintegration nicht.

Verfassungsrechtliche Bedenken: Die Komplettstreichung von Leistungen könnte gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht wird möglicherweise erneut angerufen.

Stigmatisierung: Die Reform verstärkt die Stigmatisierung von Leistungsempfängern als „faul“ oder „unwillig“. Dies erschwert die soziale Integration und kann psychische Belastungen erhöhen.

Chancen für die Weiterbildung

Trotz der Kritik bietet die Reform auch Chancen für die berufliche Weiterbildung. Der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“ bleibt bestehen, und die Weiterbildungsförderung wird nicht gekürzt. Dies zeigt, dass die Politik die Bedeutung von Qualifizierung für nachhaltige Arbeitsmarktintegration anerkennt.

Bildungsträger, die qualitativ hochwertige und wirksame Angebote machen, werden auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Die Herausforderung besteht darin, die Balance zu finden zwischen der Erfüllung politischer Erwartungen (schnelle Vermittlung, Kosteneinsparung) und dem pädagogischen Anspruch (nachhaltige Qualifizierung, individuelle Förderung).

✅ Best Practice: Netzwerke nutzen

Vernetzen Sie sich mit anderen Bildungsträgern und Branchenverbänden, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam auf politische Entwicklungen zu reagieren. Verbände wie der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB) oder der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) bieten Plattformen für Austausch und Interessenvertretung.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Anpassung?

Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Prozesse auf die Grundsicherung-Reform und die neuen Zuständigkeiten vorzubereiten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann tritt die Reform in Kraft?

Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung wurde am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat ist das Inkrafttreten für 2026 geplant. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest, wird aber voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 liegen.

Bleibt das Weiterbildungsgeld erhalten?

Ja, das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat bleibt erhalten. Es wird weiterhin an Teilnehmer von Umschulungen und berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen gezahlt, unabhängig davon, ob sie Grundsicherung (SGB II) oder Arbeitslosengeld (SGB III) beziehen.

Müssen Grundsicherungsempfänger ab 2025 zur Agentur für Arbeit für Bildungsgutscheine?

Ja, ab dem 1. Januar 2025 sind ausschließlich die Agenturen für Arbeit für Bildungsgutscheine zuständig. Grundsicherungsempfänger müssen sich dort registrieren und ihren Antrag stellen. Die Jobcenter bleiben nur noch für die Grundsicherungsleistungen (Geld, Unterkunft) zuständig, nicht mehr für Weiterbildungsförderung.

Was passiert mit laufenden Maßnahmen, die vor 2025 begonnen haben?

Für Bildungsgutscheine, die vor dem 1. Januar 2025 durch ein Jobcenter ausgehändigt wurden, erfolgt die Abwicklung der Maßnahme bis zum Austritt/Beendigung weiterhin mit den Jobcentern. Dies gilt auch für Bildungsgutscheine, die 2024 ausgehändigt wurden, aber erst nach dem 31.12.2024 bewilligt werden oder beginnen. Bildungsträger rechnen diese Maßnahmen also weiterhin mit dem Jobcenter ab.

Sind die Komplettsanktionen verfassungsgemäß?

Das ist rechtlich umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass 60- und 100-Prozent-Kürzungen unter bestimmten Bedingungen unzulässig sein können. Die Tür für Komplettsanktionen wurde aber offengelassen, wenn die betroffene Person durch Aufnahme zumutbarer Arbeit ihre Existenz selbst sichern kann. Ob die neuen Regelungen diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, wird im Zweifel erneut das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.

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Stand: Dezember 2025