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Das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ ist seit 2020 eine zentrale Säule der deutschen Weiterbildungsförderung. Für AZAV-zertifizierte Bildungsträger ist es ein entscheidender Hebel, um Unternehmen im Strukturwandel zu unterstützen und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Aspekte des Gesetzes und zeigt, wie Sie als Bildungsträger davon profitieren.
Der wirtschaftliche Strukturwandel – getrieben durch Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografische Entwicklungen – stellt Unternehmen und Beschäftigte vor enorme Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnet er Bildungsträgern völlig neue Chancen. Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz ist die gesetzliche Antwort auf diese Transformation und schafft einen klaren Rahmen für geförderte Weiterbildung.
Als AZAV-zertifizierter Träger profitieren Sie von erhöhten Kostensätzen, größerer Flexibilität bei der Maßnahmengestaltung und einer deutlich gewachsenen Zielgruppe. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie das Gesetz optimal für Ihr Geschäftsmodell nutzen und welche konkreten Chancen sich daraus ergeben.
Was ist das Arbeit-von-Morgen-Gesetz?
Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung, kurz Arbeit-von-Morgen-Gesetz, trat am 28. Mai 2020 in Kraft. Es ist eine direkte Antwort auf die Herausforderungen des wirtschaftlichen Strukturwandels und baut auf den Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) auf.
Das Kernziel des Gesetzes ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern proaktiv zu sichern und Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Belegschaft für die Anforderungen der Zukunft zu qualifizieren. Es erweitert und verbessert die bestehenden Förderinstrumente und setzt einen klaren Fokus auf lebensbegleitendes Lernen.
💡 Für Bildungsträger bedeutet das: Eine höhere Nachfrage nach geförderten Weiterbildungen, bessere finanzielle Rahmenbedingungen und ein klarer gesetzlicher Auftrag, den Wandel aktiv mitzugestalten. Die AZAV-Zertifizierung ist dabei die Eintrittskarte in diesen wachsenden Markt.
Die 6 Kernmaßnahmen des Gesetzes im Überblick
Das Gesetz baut auf sechs zentralen Säulen auf, die gezielt Anreize für Weiterbildung schaffen und Prozesse vereinfachen. Jede dieser Maßnahmen hat direkte Auswirkungen auf Ihre Arbeit als Bildungsträger.
| Maßnahme | Beschreibung | Relevanz für Bildungsträger |
|---|---|---|
| 1. Qualifizierung im Strukturwandel | Erhöhte Fördersätze für Betriebe, die stark vom Strukturwandel betroffen sind. Zusätzliche Boni für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. | Hoch: Direkter Anreiz für Unternehmen, in Weiterbildung zu investieren. |
| 2. Qualifizierung in Transfergesellschaften | Verbesserte Möglichkeiten zur Qualifizierung für Beschäftigte, die von Personalabbau betroffen sind. | Hoch: Erschließt eine wichtige Zielgruppe für Umschulungen. |
| 3. Unterstützung für Berufsstarter | Einführung eines Rechtsanspruchs auf die Förderung einer abschlussorientierten Weiterbildung für Geringqualifizierte. | Sehr Hoch: Schafft eine neue, große Zielgruppe mit gesetzlichem Anspruch. |
| 4. Weiterbildung bei Kurzarbeit | Ermöglicht und fördert die Weiterbildung von Beschäftigten während der Kurzarbeit. | Mittel: Wichtiges Instrument in Krisenzeiten. |
| 5. Digitale Prozesse | Vereinfachung und Digitalisierung der Antrags- und Verwaltungsprozesse. | Mittel: Reduziert bürokratische Hürden. |
| 6. Digitale Betriebsratsarbeit | Stärkung der digitalen Mitbestimmungsmöglichkeiten für Betriebsräte. | Niedrig: Indirekte Relevanz durch stärkere Einbindung. |
Deep Dive: Die zwei großen Förder-Säulen
Das Gesetz unterscheidet hauptsächlich zwischen zwei Arten der geförderten Weiterbildung, die für Sie als Bildungsträger entscheidend sind. Beide Säulen bieten unterschiedliche Chancen und sprechen verschiedene Zielgruppen an.
Säule 1: Anpassungsqualifizierung
Hier geht es darum, die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten von Beschäftigten an neue Anforderungen anzupassen. Dies ist ideal für die Aktualisierung von Wissen im Zuge der Digitalisierung, für neue Technologien oder veränderte Arbeitsprozesse.
Zielgruppe: Alle Beschäftigten, unabhängig von Alter, Ausbildung oder Betriebsgröße. Das macht diese Säule besonders attraktiv, da sie eine sehr breite Zielgruppe anspricht.
Förderung: Die Höhe der Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt ist gestaffelt nach Betriebsgröße. Kleinere Unternehmen erhalten deutlich höhere Förderungen, was die Hemmschwelle für Weiterbildungsinvestitionen senkt.
| Betriebsgröße | Zuschuss Lehrgangskosten | Zuschuss Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
| < 10 Mitarbeiter | bis zu 100% | bis zu 100% |
| 10 – 249 Mitarbeiter | bis zu 50% | bis zu 50% |
| 250 – 2.499 Mitarbeiter | bis zu 25% | bis zu 25% |
| > 2.500 Mitarbeiter | bis zu 15% | bis zu 25% |
💡 Praxis-Tipp: Die Fördersätze können durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zur beruflichen Weiterbildung um weitere 5 Prozentpunkte steigen. Wenn zudem größere Teile der Belegschaft qualifiziert werden, erhöht sich die Förderung um zusätzliche 10 Prozentpunkte. Beraten Sie Unternehmen aktiv zu diesen Möglichkeiten – das kann den Unterschied zwischen „zu teuer“ und „machen wir“ ausmachen!
Säule 2: Abschlussorientierte Weiterbildung
Diese Säule ist ein echter Game-Changer für Bildungsträger. Sie zielt darauf ab, ungelernten und geringqualifizierten Beschäftigten einen anerkannten Berufsabschluss zu ermöglichen. Das Besondere: Hier gibt es einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Förderung.
Zielgruppe: Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder solche, die seit mindestens 4 Jahren in einer an- oder ungelernten Tätigkeit arbeiten und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Das betrifft in Deutschland mehrere Millionen Menschen – ein enormes Potenzial.
Rechtsanspruch: Das Gesetz verankert hier einen Rechtsanspruch auf Förderung. Das bedeutet: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Agentur für Arbeit die Förderung bewilligen. Das schafft Planungssicherheit für Sie und Ihre Teilnehmer.
Mögliche Wege zum Abschluss:
- Vorbereitung auf die Externenprüfung: Qualifizierung für die Prüfung vor der IHK oder HWK ohne vorherige Ausbildung
- Vollständige Umschulung: Klassische Umschulung mit IHK/HWK-Abschluss, meist 24 Monate
- Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQ): Schrittweiser Weg zum Berufsabschluss durch standardisierte Module
📊 Förderhöhe: Unabhängig von der Betriebsgröße können die Lehrgangskosten und der Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100% betragen. Das macht diese Maßnahmen für Unternehmen besonders attraktiv und für Sie als Träger wirtschaftlich sehr interessant.
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Unsere Experten beraten Sie kostenlos, wie Sie das Arbeit-von-Morgen-Gesetz optimal für Ihren Bildungsträger nutzen und welche Maßnahmen sich für Ihr Portfolio eignen.
Die 5 Goldenen Regeln: Voraussetzungen für die Förderung
Damit eine Maßnahme nach dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz gefördert werden kann, müssen fünf zentrale Kriterien erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind nicht verhandelbar und sollten Sie bei der Konzeption Ihrer Angebote von Anfang an berücksichtigen.
Regel 1: Mehr als nur Anpassung
Die Inhalte müssen über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Eine eintägige Excel-Schulung reicht nicht – es muss um übertragbare, zukunftssichere Kompetenzen gehen.
Regel 2: Zeitlicher Abstand
Bei abschlussorientierten Weiterbildungen muss der Erwerb des letzten Berufsabschlusses (mit mindestens 2 Jahren Ausbildungsdauer) in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegen. Dies soll sicherstellen, dass die Förderung nicht für frische Absolventen, sondern für erfahrene Beschäftigte mit Qualifizierungsbedarf genutzt wird.
Regel 3: Keine Doppelförderung
Der oder die Beschäftigte darf in den letzten 4 Jahren keine nach denselben Vorschriften geförderte Weiterbildung erhalten haben. Dies verhindert Mitnahmeeffekte und stellt sicher, dass die Förderung breit gestreut wird.
Regel 4: Dauer & Ort
Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern (zuvor waren es 160 Stunden – eine wichtige Erleichterung!) und extern oder durch einen zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt werden. Dies sichert die Qualität und Unabhängigkeit der Weiterbildung.
Regel 5: Zulassung
Maßnahme und Träger müssen nach AZAV zugelassen sein. Dies ist der entscheidende Punkt: Ohne AZAV-Zertifizierung können Sie diese stark nachgefragten, geförderten Weiterbildungen nicht anbieten. Die AZAV-Zulassung ist Ihre Eintrittskarte in diesen Markt.
💡 Das ist Ihre Chance: Punkt 5 ist der Schlüssel. Nur AZAV-zertifizierte Träger können diese stark nachgefragten, geförderten Weiterbildungen anbieten. Wenn Sie noch nicht zertifiziert sind, sollte dies Ihre oberste Priorität sein. Wenn Sie bereits zertifiziert sind, haben Sie einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Praxisbeispiele: So profitieren Bildungsträger konkret
Theorie ist gut, Praxis ist besser. Schauen wir uns drei konkrete Szenarien an, wie Bildungsträger das Arbeit-von-Morgen-Gesetz erfolgreich nutzen können.
Beispiel 1: Digitalisierung im Mittelstand
Ausgangslage: Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen (150 Mitarbeiter) will seine Produktion digitalisieren. 30 Mitarbeiter müssen in der Bedienung neuer CNC-Maschinen mit digitaler Steuerung geschult werden.
Ihre Lösung: Sie bieten eine 160-stündige Qualifizierung „Digitale Produktionssteuerung“ an. Da mehr als 20% der Belegschaft qualifiziert werden, erhöht sich die Förderung um 10 Prozentpunkte.
Ergebnis: Das Unternehmen erhält 60% Zuschuss zu den Lehrgangskosten und 60% zum Arbeitsentgelt. Sie gewinnen einen Großkunden mit 30 Teilnehmern und können die Maßnahme mehrfach durchführen.
Beispiel 2: Nachqualifizierung im Einzelhandel
Ausgangslage: Eine Einzelhandelskette beschäftigt 50 ungelernte Verkaufskräfte, die seit Jahren im Unternehmen sind, aber keinen Berufsabschluss haben.
Ihre Lösung: Sie bieten Teilqualifikationen (TQ) zum Kaufmann/-frau im Einzelhandel an. Jede TQ dauert 3-6 Monate. Nach 6-8 TQs können die Teilnehmer die Externenprüfung ablegen.
Ergebnis: 100% Förderung der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgelts. Das Unternehmen bindet qualifizierte Fachkräfte, Sie haben eine langfristige Kundenbeziehung mit planbaren Umsätzen über 2-3 Jahre.
Beispiel 3: Weiterbildung während Kurzarbeit
Ausgangslage: Ein Automobilzulieferer (800 Mitarbeiter) muss aufgrund von Auftragsrückgang Kurzarbeit anmelden. 200 Mitarbeiter sind betroffen.
Ihre Lösung: Sie bieten während der Kurzarbeit Weiterbildungen in Elektromobilität, Leichtbau und digitaler Produktionsplanung an.
Ergebnis: Die Mitarbeiter erhalten Kurzarbeitergeld während der Weiterbildung, das Unternehmen erhält Zuschüsse zu den Lehrgangskosten. Sie nutzen eine Krisensituation, um Ihr Portfolio zu erweitern und neue Kunden zu gewinnen.
Was bedeutet das konkret für Sie als Bildungsträger?
Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz ist eine direkte Einladung an Sie, Ihr Portfolio zu erweitern und Ihre Marktposition zu stärken. Hier sind die konkreten Vorteile, die Sie nutzen sollten:
- Höhere Vergütung: Das Gesetz hat die Kostensätze für Maßnahmen angehoben, was Ihre Wirtschaftlichkeit verbessert. Sie können höhere Preise durchsetzen und gleichzeitig attraktiv für Unternehmen bleiben.
- Mehr Flexibilität: Sie haben größeren Spielraum bei der Gestaltung und Zulassung Ihrer Maßnahmen. Die Anforderungen sind klarer definiert, aber weniger starr als früher.
- Größere Zielgruppen: Durch den Rechtsanspruch auf Nachqualifizierung und die breite Förderung von Anpassungsqualifizierungen wächst Ihr potenzieller Kundenkreis erheblich.
- Geringere Hürden: Die Mindestdauer von 120 Stunden (statt zuvor 160) macht mehr Ihrer Kurse förderfähig. Das eröffnet neue Möglichkeiten für kompaktere Formate.
- Einfachere Akquise: Durch die Möglichkeit von Sammelanträgen für Betriebe wird die Organisation für Ihre Unternehmenskunden einfacher, was Ihre Vertriebsargumente stärkt.
- Langfristige Kundenbeziehungen: Besonders bei Teilqualifikationen und Umschulungen entstehen mehrjährige Kundenbeziehungen mit planbaren Umsätzen.
💡 Strategischer Tipp: Positionieren Sie sich als Spezialist für eine der beiden Förder-Säulen. Entweder Sie fokussieren sich auf schnelle Anpassungsqualifizierungen (120-200 Stunden) für den breiten Markt, oder Sie spezialisieren sich auf langfristige, abschlussorientierte Weiterbildungen mit höheren Margen. Beide Strategien können erfolgreich sein – aber versuchen Sie nicht, alles gleichzeitig zu machen.
Bereit, das Arbeit-von-Morgen-Gesetz zu nutzen?
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, wie Sie Ihr Portfolio optimal auf die Fördermöglichkeiten ausrichten und welche Maßnahmen für Ihre Zielgruppe am besten geeignet sind.
Fazit: Nutzen Sie den Rückenwind des Gesetzes
Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz ist mehr als nur eine Gesetzesnovelle – es ist ein klares politisches Bekenntnis zur Notwendigkeit von Weiterbildung im Strukturwandel. Für AZAV-Bildungsträger bietet es den idealen Rahmen, um sich als strategischer Partner für Unternehmen und Arbeitnehmer zu positionieren.
Die Rahmenbedingungen sind so gut wie nie zuvor: Höhere Kostensätze, niedrigere Zugangshürden, ein Rechtsanspruch auf Förderung und eine wachsende Sensibilität für die Notwendigkeit von Weiterbildung. Der Markt ist da – Sie müssen ihn nur bedienen.
Analysieren Sie Ihr Portfolio: Welche Ihrer Kurse erfüllen die 120-Stunden-Vorgabe? Welche Teilqualifikationen können Sie anbieten? Wie können Sie Unternehmen gezielt auf die Fördermöglichkeiten ansprechen? Wer jetzt handelt, sichert sich entscheidende Wettbewerbsvorteile im Zukunftsmarkt der geförderten Weiterbildung.
Die Arbeit von morgen beginnt heute – mit der richtigen Weiterbildung. Und Sie als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind der Schlüssel dazu.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt das Gesetz nur für große Unternehmen im Strukturwandel?
Nein, das Gesetz gilt für alle Unternehmensgrößen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren sogar von deutlich höheren Fördersätzen. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern können bis zu 100% Förderung erhalten, während große Konzerne nur 15-25% bekommen. Das Gesetz ist also besonders KMU-freundlich.
Ist das Arbeit-von-Morgen-Gesetz das Gleiche wie das Qualifizierungschancengesetz?
Nein, es ist eine Weiterentwicklung. Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz hat die Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes erweitert und verbessert, insbesondere im Hinblick auf den Strukturwandel und die Digitalisierung. Es senkt die Mindestdauer von 160 auf 120 Stunden, erhöht die Kostensätze und führt einen Rechtsanspruch auf Nachqualifizierung ein.
Müssen die Teilnehmer für die Weiterbildung arbeitslos sein?
Nein, das Gesetz zielt explizit auf die Weiterbildung von Beschäftigten ab, um Arbeitslosigkeit proaktiv zu verhindern. Es geht darum, Menschen in Arbeit zu halten, indem sie rechtzeitig für neue Anforderungen qualifiziert werden. Das ist ein Paradigmenwechsel: Nicht erst fördern, wenn jemand arbeitslos ist, sondern präventiv handeln.
Was sind Teilqualifikationen (TQ)?
Teilqualifikationen sind standardisierte, bundesweit anerkannte Module, die Teile eines anerkannten Ausbildungsberufs abbilden. Sie ermöglichen einen schrittweisen Weg zum Berufsabschluss. Jede TQ dauert 3-6 Monate und schließt mit einer Kompetenzfeststellung ab. Nach 6-8 TQs kann die Externenprüfung vor der IHK oder HWK abgelegt werden. Das System ist ideal für Beschäftigte, die berufsbegleitend einen Abschluss nachholen möchten.
Wie finde ich heraus, ob ein Betrieb als „vom Strukturwandel betroffen“ gilt?
Die zuständige Agentur für Arbeit prüft dies im Einzelfall. Kriterien können z.B. die Branche (Automobilzulieferer, Energiewirtschaft), die Region (strukturschwache Gebiete), die Einführung neuer Technologien im Unternehmen oder konkrete Umstrukturierungen sein. Eine proaktive Beratung durch die Agentur für Arbeit ist hier empfehlenswert. Als Bildungsträger können Sie Unternehmen dabei unterstützen, diese Prüfung anzustoßen.
Können Unternehmen einen Sammelantrag für mehrere Mitarbeiter stellen?
Ja, das ist eine der großen Vereinfachungen des Gesetzes. Unternehmen können für mehrere Beschäftigte, die an derselben Maßnahme teilnehmen, einen gemeinsamen Antrag stellen. Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und macht es für Unternehmen attraktiver, größere Gruppen zu qualifizieren. Für Sie als Bildungsträger bedeutet das: Größere Gruppen, einfachere Abwicklung, planbarere Umsätze.
Wie lange ist das Arbeit-von-Morgen-Gesetz gültig?
Das Gesetz ist seit Mai 2020 in Kraft und hat die Regelungen des SGB III dauerhaft geändert. Es ist also kein befristetes Programm, sondern eine dauerhafte Verbesserung der Weiterbildungsförderung. Das schafft Planungssicherheit für Sie als Bildungsträger – Sie können langfristig auf diese Fördermöglichkeiten aufbauen.
Brauche ich als Bildungsträger eine spezielle Zulassung für Maßnahmen nach dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz?
Sie benötigen die reguläre AZAV-Zertifizierung als Träger und eine AZAV-Zulassung für jede einzelne Maßnahme. Es gibt keine separate „Arbeit-von-Morgen-Zulassung“. Wenn Sie bereits AZAV-zertifiziert sind und Ihre Maßnahmen zugelassen haben, können Sie diese Förderungen nutzen. Wichtig ist nur, dass Ihre Maßnahmen die Kriterien des Gesetzes erfüllen (insbesondere die 120-Stunden-Mindestdauer).
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Haftungsausschluss
Die Informationen in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir keine Gewähr übernehmen. Die Fördervoraussetzungen und -höhen können sich ändern, und die konkrete Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit. Rechtliche und finanzielle Entscheidungen sollten Sie stets in Absprache mit den zuständigen Stellen treffen.



