Die Landschaft der Arbeitsförderung in Deutschland erlebt eine ihrer tiefgreifendsten Veränderungen. Mit den neuen Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 05. August 2025, die am 20. August 2025 in Kraft traten, wird das beschäftigungsbegleitende Coaching zu einem integralen und grundsätzlich verpflichtenden Bestandteil der Fördermaßnahmen nach § 16e (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt). Diese Neuausrichtung ist Teil einer umfassenderen Bürgergeld-Reform, die auf eine stärkere Verbindlichkeit abzielt und weitreichende Folgen für Leistungsbeziehende und insbesondere für AZAV-zertifizierte Bildungsträger hat.
Dieser Artikel analysiert die neuen Regelungen, beleuchtet die strategischen Chancen und Herausforderungen für Bildungsträger und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, um in diesem neuen Marktumfeld erfolgreich zu agieren.
Die 7 Kernpunkte der Coaching-Pflicht
Die neuen Weisungen definieren die Rolle des Coachings völlig neu. Es ist nicht länger ein optionales Zusatzangebot, sondern das Fundament einer erfolgreichen Integrationsmaßnahme. Die BA reagiert damit auf Evaluationsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das eine qualitative Nachsteuerung beim Coaching empfahl.
| Kernpunkt | Beschreibung | Implikation für Bildungsträger |
|---|---|---|
| 1. Coaching als Pflicht | Die Teilnahme ist für geförderte Personen obligatorisch. Eine Ablehnung führt zum Ausschluss von der gesamten Fördermaßnahme. | Planungssicherheit: Kontinuierliche und stabile Nachfrage nach Coaching-Leistungen. |
| 2. Keine direkte Sanktion | Die Zuweisung erfolgt ohne Rechtsfolgenbelehrung (RFB). Eine Nichtteilnahme führt nicht automatisch zu Sanktionen, das Jobcenter muss zunächst beratend tätig werden. | Pädagogische Herausforderung: Coaches müssen intrinsische Motivation fördern, statt auf Sanktionsdruck zu setzen. |
| 3. Professionalisierung | Die Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben der Coaches werden deutlich präzisiert. Der Fokus liegt auf Professionalität und Wirksamkeit. | Qualitätswettbewerb: Träger müssen in die Weiterbildung ihrer Coaches investieren und hohe Standards nachweisen. |
| 4. Klare Abgrenzung zu AVGS | Das Coaching darf nicht über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) abgewickelt werden. Es erfordert eigenständige Konzepte. | Neues Geschäftsfeld: Entwicklung und Kalkulation neuer, von AVGS losgelöster Coaching-Maßnahmen. |
| 5. Vollständige Kostenübernahme | Die Kosten für die Maßnahme sowie notwendige Fahrt- und Kinderbetreuungskosten sind vollständig förderfähig. | Finanzielle Sicherheit: Klare und verlässliche Finanzierungsgrundlage für die neu zu entwickelnden Angebote. |
| 6. Fokus auf Zielgruppen | Alleinerziehende, Frauen nach der Familienphase und Menschen mit Migrationshintergrund sollen gezielt angesprochen werden. | Spezialisierungschance: Träger können sich als Experten für bestimmte, unterrepräsentierte Gruppen positionieren. |
| 7. Übergangsmanagement | Das Coaching soll den Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung aktiv vorbereiten und nachhaltig begleiten. | Erfolgsmessung: Der Fokus liegt auf der nachhaltigen Integration, was die Anforderungen an die Dokumentation erhöht. |
Strategische Chancen für AZAV-Träger: Mehr als nur ein neues Angebot
Die Coaching-Pflicht ist mehr als eine regulatorische Änderung; sie ist ein strategischer Wendepunkt. Für agile Bildungsträger eröffnen sich dadurch signifikante Geschäftsmöglichkeiten.
Erschließung eines stabilen und planbaren Marktes
Da das Coaching nun ein fester Bestandteil der Fördermaßnahmen ist, entsteht ein planbarer und langfristiger Bedarf an qualifizierten Coaching-Dienstleistungen. Dies ermöglicht Bildungsträgern eine stabile Umsatzprognose und reduziert die Abhängigkeit von der schwankenden Nachfrage nach AVGS-Maßnahmen.
Positionierung als Experte und Qualitätsführer
Die gestiegenen Anforderungen an die Professionalität der Coaches und die Wirksamkeit der Maßnahmen sind eine Chance für Qualitätsanbieter. Träger, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren und innovative, wirksame Coaching-Konzepte entwickeln, können sich klar vom Wettbewerb abgrenzen. Eine Spezialisierung auf bestimmte Zielgruppen (z.B. Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund) oder Coaching-Methoden (z.B. systemisches Coaching, aufsuchende Betreuung) kann die Marktposition weiter stärken.
Synergien mit der umfassenden Bürgergeld-Reform 2025
Die Coaching-Pflicht muss im Kontext der gesamten Bürgergeld-Reform 2025 gesehen werden. Diese beinhaltet drastische Sanktionsverschärfungen und den Wegfall von Karenzzeiten, was den Druck auf die Leistungsbeziehenden massiv erhöht.
Zitat aus der Analyse zur Bürgergeld-Reform 2025:
„Der massive Sanktionsdruck wird sich direkt auf die Motivation und das Verhalten der Teilnehmenden auswirken. […] Die Fähigkeit, eine vertrauensvolle, aber verbindliche Arbeitsatmosphäre zu schaffen und gleichzeitig empathisch auf die Ängste der Teilnehmenden einzugehen, wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor.“
Genau hier liegt die Chance: Bildungsträger werden zu einem entscheidenden Partner der Jobcenter, um die psychosoziale Stabilität der Teilnehmenden zu sichern und sie trotz des Drucks zu motivieren. Dies erhöht die Nachfrage nach spezialisierten Angeboten wie der Ganzheitlichen Betreuung (GaBe) nach § 16k SGB II, die aufsuchende und psychosoziale Unterstützung ermöglicht.
Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
Die neuen Chancen gehen mit klaren Herausforderungen einher, die eine proaktive Anpassung der Geschäftsstrategie erfordern.
1. Herausforderung: Konzeptentwicklung jenseits von AVGS
Die klare Trennung von AVGS erfordert die Entwicklung eigenständiger, zertifizierter Coaching-Maßnahmen. Diese müssen eine eigene Kalkulation, ein eigenes pädagogisches Konzept und eine separate Qualitäts-Dokumentation aufweisen.
Handlungsempfehlung:
Angebote entwickeln: Konzipieren Sie modulare Coaching-Maßnahmen, die den neuen Anforderungen der BA entsprechen. Berücksichtigen Sie dabei die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppen und die neuen AZAV-Beirats-Empfehlungen 2025 für digitale und hybride Maßnahmen.
Personal qualifizieren: Investieren Sie in die Weiterbildung Ihrer Coaches, insbesondere in den Bereichen systemische Beratung, interkulturelle Kompetenz und Umgang mit psychischem Druck.
2. Herausforderung: Umgang mit erhöhtem Druck
Die verschärften Rahmenbedingungen des Bürgergelds werden zu einer Zunahme von psychischen Belastungen bei den Teilnehmenden führen.
Handlungsempfehlung:
Netzwerke aufbauen: Kooperieren Sie eng mit Jobcentern, psychologischen Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen, um ein umfassendes Unterstützungsnetzwerk zu schaffen.
Ethik und Professionalität: Entwickeln Sie klare ethische Leitlinien für den Umgang mit unter Druck stehenden Teilnehmenden, um eine vertrauensvolle und dennoch zielorientierte Zusammenarbeit zu gewährleisten.
3. Herausforderung: Nachweis der Wirksamkeit
Der politische Druck zur Einsparung von Kosten wird an die Bildungsträger weitergegeben. Der Nachweis der Wirksamkeit von Coaching-Maßnahmen wird entscheidend für zukünftige Aufträge sein.
Handlungsempfehlung:
Qualitätsmanagement optimieren: Implementieren Sie ein robustes QM-System, das die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen misst (z.B. über Controlling & KPIs). Arbeiten Sie dabei eng mit Ihrer fachkundigen Stelle zusammen.
Marketing anpassen: Kommunizieren Sie Ihre Erfolgsquoten und Ihre Expertise im beschäftigungsbegleitenden Coaching proaktiv, um Ihre Alleinstellungsmerkmale zu betonen.
Fazit: Die Weichen für die Zukunft stellen
Die Einführung der Coaching-Pflicht im Bürgergeld-System ist eine Zäsur für die deutsche Arbeitsförderung. Sie schafft eine Win-Win-Situation: Langzeitarbeitslose erhalten eine intensivere und qualitativ hochwertigere Betreuung, die ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt erhöht. Gleichzeitig eröffnet sich für AZAV-zertifizierte Bildungsträger ein neues, zukunftssicheres Geschäftsfeld mit planbarer Nachfrage.
Der Erfolg wird jedoch nicht von selbst kommen. Er gehört denjenigen Trägern, die jetzt schnell, strategisch und professionell handeln. Wer in die Qualität seiner Coaches investiert, innovative Konzepte entwickelt und sich als verlässlicher Partner der Jobcenter im Umgang mit den neuen Herausforderungen positioniert, kann sich als führender Anbieter im Bereich des beschäftigungsbegleitenden Coachings etablieren und einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit leisten.
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