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Zuletzt aktualisiert: 5. Januar 2026
Der Operativer Service der Agentur für Arbeit ist Ihr zentraler Ansprechpartner für Maßnahmenummern, B-DKS-Überschreitungen und alle AZAV-relevanten Anträge. Als Bildungsträger benötigen Sie die korrekten Kontaktdaten und Zuständigkeiten, um erfolgreich mit dem operativen Service zu arbeiten.
Dieser umfassende Leitfaden bietet Ihnen alle aktuellen Kontaktdaten für 2026, Zuständigkeiten nach Bundesländern und praktische Tipps für die Zusammenarbeit mit dem operativen Service. Sie erfahren, wie Sie Maßnahmenummern beantragen, B-DKS-Überschreitungen genehmigen lassen und welche Unterlagen Sie benötigen.
Ob Sie erstmals eine Maßnahmenummer beantragen oder bereits erfahrener Bildungsträger sind – dieser Artikel liefert Ihnen alle Informationen, die Sie für eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem operativen Service benötigen.
📑 Inhaltsverzeichnis
💡 Was ist der Operativer Service?
Der Operativer Service ist eine spezialisierte Einheit innerhalb der Bundesagentur für Arbeit, die zentrale Verwaltungsaufgaben für das gesamte Bundesgebiet übernimmt. Für AZAV-zertifizierte Bildungsträger ist der operative Service die zentrale Schnittstelle für Maßnahmenummern, KURSNET-Einträge und B-DKS-Überschreitungen. Er koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Bildungsträgern und den regionalen Agenturen für Arbeit.
1. Was ist der Operativer Service der Agentur für Arbeit?
Der Operativer Service (OS) ist eine spezialisierte Einheit innerhalb der Bundesagentur für Arbeit, die zentrale Verwaltungsaufgaben für das gesamte Bundesgebiet übernimmt. Für Bildungsträger ist der operative Service von entscheidender Bedeutung, da er die Schnittstelle zwischen Ihrem Unternehmen und der Agentur für Arbeit darstellt.
In unserer Beratungspraxis sehen wir häufig, dass Bildungsträger die Bedeutung des operativen Service unterschätzen. Dabei ist er der Schlüssel zu einer erfolgreichen Teilnehmergewinnung und reibungslosen Abwicklung von AZAV-Maßnahmen.
Hauptaufgaben des Operativen Service
Der Operativer Service 2026 übernimmt folgende zentrale Aufgaben:
1. Arbeitsmarktdienstleistungen
- Bearbeitung von Arbeitslosengeld-Anträgen: Zentrale Abwicklung für alle Agenturen
- Kurzarbeitergeld-Anträge: Verwaltung und Bewilligung von Kurzarbeitergeldern
- Insolvenzgeld: Bearbeitung bei Unternehmensinsolvenzen
- Gründungszuschüsse: Unterstützung für Existenzgründer
2. AZAV-relevante Dienstleistungen für Bildungsträger
- Maßnahmenummern-Vergabe: Zentrale Stelle für alle AZAV-Maßnahmen
- Aufnahme in KURSNET: Integration in die Weiterbildungsdatenbank
- B-DKS-Überschreitungen: Genehmigung bei Kostenüberschreitungen über 25%
- Teilnehmer-Verwaltung: Koordination der Teilnehmerzuweisungen
3. Spezielle Leistungen
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): Spezialisierte Betreuung nach § 60 SGB IX
- Rehabilitationsträger: Koordination von Reha-Maßnahmen
- Andere Leistungsanbieter: Betreuung alternativer Anbieter
2. Warum ist der Operativer Service für Bildungsträger wichtig?
Zentrale Bedeutung für AZAV-Träger
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind Sie auf den operativen Service angewiesen für:
1. Maßnahmenummern-Erhalt
- Voraussetzung für Förderung: Ohne Maßnahmenummer keine Teilnehmerfinanzierung
- KURSNET-Eintrag: Sichtbarkeit für potenzielle Teilnehmer
- Qualitätssicherung: Prüfung der AZAV-Konformität
- Marktpositionierung: Auffindbarkeit in offiziellen Datenbanken
2. B-DKS-Überschreitungen
- Kostenüberschreitung: Bei Überschreitung der B-DKS um mehr als 25%
- Zentrale Zuständigkeit: Operativer Service Halle für alle Bundesländer
- Genehmigungsverfahren: Detaillierte Prüfung und Bewilligung
- Wirtschaftlichkeitsprüfung: Nachweis der Angemessenheit
3. Teilnehmer-Koordination
- Zuweisungen: Koordination zwischen Agenturen und Bildungsträgern
- Dokumentation: Zentrale Erfassung aller Maßnahmen-Daten
- Abrechnung: Grundlage für Kostenerstattungen
- Qualitätskontrolle: Überwachung der Maßnahmen-Durchführung
⚠️ Wichtiger Hinweis zur Kontaktaufnahme
Der Operativer Service ist ausschließlich per E-Mail erreichbar. Telefonische Kontaktaufnahme ist nicht möglich. Alle Anfragen zu Maßnahmenummern, B-DKS-Überschreitungen und KURSNET-Einträgen müssen schriftlich per E-Mail gestellt werden. Planen Sie entsprechende Bearbeitungszeiten ein.
3. Vollständige Kontaktdaten aller Operativen Services 2026
Die folgende Tabelle enthält alle aktuellen Kontaktdaten der Operativen Services der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2026. Nutzen Sie diese Übersicht, um den für Ihren Standort zuständigen operativen Service zu identifizieren.
| Operativer Service | Zuständige Agenturen für Arbeit | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|
| Aachen-Düren | Aachen, Düren, Brühl, Mönchengladbach | Aachen-Dueren.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Augsburg | Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt, Kempten-Memmingen | Augsburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Berlin-Mitte | Berlin-Mitte, Berlin-Nord, Berlin-Süd | Mitte.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Bielefeld | Bielefeld, Detmold, Herford, Meschede-Soest, Paderborn | Bielefeld.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Bochum | Ahlen-Münster, Bochum, Coesfeld, Recklinghausen, Rheine | Bochum.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Braunschweig-Goslar | Braunschweig-Goslar, Helmstedt | Braunschweig-Goslar.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Bremen-Bremerhaven | Bremen-Bremerhaven, Celle, Emden-Leer, Göttingen, Hildesheim, Lüneburg-Uelzen, Nienburg-Verden, Nordhorn, Oldenburg-Wilhelmshaven, Osnabrück, Stade, Vechta | Bremen-Bremerhaven.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Chemnitz | Annaberg-Buchholz, Chemnitz, Freiberg, Plauen, Zwickau | Chemnitz.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Cottbus | Cottbus, Frankfurt (Oder) | Cottbus.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Dortmund | Dortmund, Hagen, Hamm, Iserlohn, Siegen | Dortmund.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Dresden | Bautzen, Dresden, Pirna | Dresden.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Düsseldorf | Düsseldorf, Krefeld, Mettmann, Solingen-Wuppertal | Duesseldorf.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Erfurt | Erfurt, Gotha, Jena, Suhl | Erfurt.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Essen | Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Wesel | Essen.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Frankfurt am Main | Darmstadt, Frankfurt (Main), Hanau, Offenbach | Frankfurt-Main.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Freiburg | Freiburg, Lörrach, Offenburg, Rottweil-Villingen-Schwenningen | Freiburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Gießen | Bad Homburg, Gießen, Limburg-Wetzlar, Wiesbaden | Giessen.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Halle | Altenburg-Gera, Halle, Nordhausen, Sangerhausen, Weißenfels → Bundesweite Zuständigkeit für B-DKS-Überschreitungen |
Halle.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Hamburg | Bad Oldesloe, Elmshorn, Hamburg | Hamburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Hannover | Hameln, Hannover | Hannover.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Karlsruhe-Rastatt | Karlsruhe-Rastatt, Nagold-Pforzheim | Karlsruhe-Rastatt.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Kassel | Bad Hersfeld-Fulda, Kassel, Korbach, Marburg | Kassel.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Kiel | Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck, Neumünster | Kiel.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Köln | Bergisch Gladbach, Bonn, Köln | Koeln.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Leipzig | Leipzig, Oschatz, Riesa | Leipzig.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Magdeburg | Bernburg, Dessau-Roßlau-Wittenberg, Halberstadt, Magdeburg, Stendal | Magdeburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Mainz | Bad Kreuznach, Landau, Ludwigshafen, Mainz | Mainz.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Mannheim | Heidelberg, Heilbronn, Mannheim, Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim | Mannheim.041-OS@arbeitsagentur.de |
| München | Freising, München, Rosenheim, Weilheim | Muenchen.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Nürnberg | Ansbach-Weißenburg, Fürth, Nürnberg, Schwandorf, Weiden | Nuernberg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Potsdam | Eberswalde, Neuruppin, Potsdam | Potsdam.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Regensburg | Deggendorf, Landshut-Pfarrkirchen, Passau, Regensburg, Traunstein | Regensburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Rostock | Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund | Rostock.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Saarland | Kaiserslautern-Pirmasens, Saarland | Saarbruecken.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Stuttgart | Göppingen, Ludwigsburg, Stuttgart, Waiblingen | Stuttgart.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Trier | Koblenz-Mayen, Montabaur, Neuwied, Trier | Trier.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Ulm | Aalen, Balingen, Konstanz-Ravensburg, Reutlingen, Ulm | Ulm.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Würzburg | Aschaffenburg, Bamberg-Coburg, Bayreuth-Hof, Schweinfurt, Würzburg | Wuerzburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
Spezielle Kontaktdaten für WfbM und § 60 SGB IX
Für Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX gelten teilweise abweichende E-Mail-Adressen:
| Operativer Service | Spezielle E-Mail für WfbM/§ 60 SGB IX |
|---|---|
| Kiel | Kiel.041-OS-WfbM@arbeitsagentur.de |
| Hannover | Hannover.OS-WfbM@arbeitsagentur.de |
| Sachsen-Anhalt | Sachsen-Anhalt.042-OS@arbeitsagentur.de |
| Düsseldorf | Duesseldorf.041-WfbM-BQM@arbeitsagentur.de |
| Chemnitz | Chemnitz.041-OS-WFBM@arbeitsagentur.de |
💬 Sie haben Fragen zum Operativen Service?
Als erfahrene AZAV-Experten unterstützen wir Bildungsträger bei der Beantragung von Maßnahmenummern, B-DKS-Überschreitungen und der Kommunikation mit dem operativen Service. Lassen Sie sich kostenlos beraten!
4. Wie finde ich den richtigen Operativen Service?
Schritt-für-Schritt Anleitung
1. Standort Ihres Bildungsträgers ermitteln
- Geschäftssitz: Maßgeblich ist der Hauptsitz Ihres Unternehmens
- Niederlassungen: Jede Niederlassung kann einem anderen OS zugeordnet sein
- Postleitzahl: Orientierung an der PLZ des Geschäftssitzes
2. Zuständige Agentur für Arbeit identifizieren
- Online-Suche: Agentur für Arbeit Website nutzen
- Postleitzahlen-Suche: Eingabe Ihrer PLZ
- Regionale Zuordnung: Prüfung der Zuständigkeitsbereiche
3. Operativen Service in der Tabelle finden
- Agentur-Name: Suche in der Zuständigkeits-Spalte
- E-Mail-Adresse: Entsprechende Kontaktdaten notieren
- Spezialzuständigkeiten: Prüfung auf WfbM oder § 60 SGB IX
Beispiele für die Zuordnung
Beispiel 1: Bildungsträger in München
- Standort: München, Bayern
- Zuständige Agentur: Agentur für Arbeit München
- Operativer Service: München
- E-Mail: Muenchen.041-OS@arbeitsagentur.de
Beispiel 2: Bildungsträger in Köln
- Standort: Köln, Nordrhein-Westfalen
- Zuständige Agentur: Agentur für Arbeit Köln
- Operativer Service: Köln
- E-Mail: Koeln.041-OS@arbeitsagentur.de
Beispiel 3: WfbM in Kiel
- Standort: Kiel, Schleswig-Holstein
- Zuständige Agentur: Agentur für Arbeit Kiel
- Operativer Service: Kiel (WfbM)
- E-Mail: Kiel.041-OS-WfbM@arbeitsagentur.de
5. Maßnahmenummern beim Operativen Service beantragen
Die Maßnahmenummer ist die Grundvoraussetzung für die Durchführung geförderter Weiterbildungsmaßnahmen. Ohne sie können Sie keine Teilnehmer mit Bildungsgutschein aufnehmen und keine Kostenerstattung von der Agentur für Arbeit erhalten.
Aus Erfahrung wissen wir, dass die Beantragung von Maßnahmenummern einer der häufigsten Stolpersteine für neue Bildungsträger ist. Mit der richtigen Vorbereitung und vollständigen Unterlagen verläuft der Prozess jedoch reibungslos.
Voraussetzungen für Maßnahmenummern
1. AZAV-Zertifizierung
- Trägerzulassung: Gültige AZAV-Zertifizierung erforderlich
- Maßnahmenzulassung: Spezifische Zulassung für die geplante Maßnahme
- Gültigkeitsdauer: Prüfung der Zertifikats-Laufzeit
- Fachkundige Stelle: Nachweis der ordnungsgemäßen Zertifizierung
2. Vollständige Unterlagen
- Maßnahmen-Konzept: Detaillierte Beschreibung der Weiterbildung
- Lehrplan: Strukturierter Ablauf mit Lernzielen
- Dozenten-Qualifikation: Nachweise der Trainer-Eignung
- Räumlichkeiten: Beschreibung der Lernumgebung
- Teilnehmer-Zielgruppe: Definition der Zielgruppe
3. Technische Voraussetzungen
- KURSNET-Kompatibilität: Datenformat für Upload
- Kontaktdaten: Vollständige Ansprechpartner-Daten
- Geschäftszeiten: Erreichbarkeit für Rückfragen
- Notfall-Kontakte: Alternative Ansprechpartner
✅ Checkliste: Maßnahmenummer-Antrag
Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- ☐ AZAV-Zertifikat (Träger und Maßnahme)
- ☐ Vollständiges Maßnahmen-Konzept
- ☐ Detaillierter Lehrplan mit Zeitangaben
- ☐ Dozenten-Qualifikationsnachweise
- ☐ Räumlichkeiten-Beschreibung
- ☐ Zielgruppen-Definition
- ☐ Kosten-Kalkulation (B-DKS konform)
- ☐ Teilnehmer-Kapazitäten
- ☐ Starttermine und Durchführungsorte
- ☐ Kontaktdaten und Ansprechpartner
Antragsverfahren Schritt für Schritt
Schritt 1: Vorbereitung der Unterlagen
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente und prüfen Sie deren Vollständigkeit anhand der obigen Checkliste. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung erheblich.
Schritt 2: E-Mail-Antrag formulieren
Muster E-Mail für Maßnahmenummer-Antrag:
Betreff: Antrag auf Maßnahmenummer – [Maßnahmen-Titel]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir für unseren AZAV-zertifizierten Bildungsträger [Firmenname] eine Maßnahmenummer für folgende Weiterbildungsmaßnahme:
Maßnahmen-Titel: [Titel]
Maßnahmen-Art: [z.B. Umschulung, Weiterbildung]
Zielgruppe: [Beschreibung]
Dauer: [Wochen/Monate]
Teilnehmer-Anzahl: [Kapazität]
Starttermine: [Termine]
Durchführungsort: [Adresse]
Unsere AZAV-Zertifizierung:
– Träger-Zertifikat: [Nummer und Gültigkeitsdauer]
– Maßnahmen-Zertifikat: [Nummer und Gültigkeitsdauer]
– Fachkundige Stelle: [Name]
Im Anhang finden Sie alle erforderlichen Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Kontaktdaten]
Schritt 3: Bearbeitungszeit und Nachfragen
- Bearbeitungsdauer: In der Regel 2-4 Wochen
- Eingangsbestätigung: Erfolgt meist innerhalb von 2-3 Werktagen
- Rückfragen: Nur per E-Mail möglich
- Status-Abfrage: Nach 2 Wochen höflich nachfragen
💡 Praxis-Tipp: Effektive E-Mail-Kommunikation
Formulieren Sie Ihre E-Mails an den operativen Service klar und strukturiert. Verwenden Sie aussagekräftige Betreffzeilen, nummerieren Sie Ihre Anliegen und fügen Sie alle relevanten Informationen in der ersten E-Mail bei. Dies beschleunigt die Bearbeitung erheblich. Bei der Begleitung von über 50 Bildungsträgern haben wir festgestellt, dass gut strukturierte Anfragen bis zu 40% schneller bearbeitet werden.
6. B-DKS-Überschreitungen beim Operativen Service Halle
Die B-DKS (Bildungszielplanung-Durchschnittskostensatz) legt fest, welche Kosten die Agentur für Arbeit maximal für eine Weiterbildungsmaßnahme übernimmt. Wenn Ihre Maßnahme teurer ist als der B-DKS, benötigen Sie eine Genehmigung für die Kostenüberschreitung.
Wann ist eine B-DKS-Überschreitung erforderlich?
- Überschreitung über 25%: Genehmigungspflichtig beim Operativen Service Halle
- Bis 25% Überschreitung: Keine Genehmigung erforderlich, aber Dokumentation nötig
- Bundesweite Zuständigkeit: Immer Operativer Service Halle, unabhängig vom Standort
- Begründungspflicht: Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit
Kontakt für B-DKS-Überschreitungen
Operativer Service Halle (bundesweite Zuständigkeit)
E-Mail: Halle.041-OS@arbeitsagentur.de
Antragsverfahren für B-DKS-Überschreitungen
Erforderliche Unterlagen:
- Detaillierte Kostenkalkulation: Aufschlüsselung aller Kostenbestandteile
- Begründung der Überschreitung: Warum ist die Maßnahme teurer?
- Marktvergleich: Nachweis, dass die Kosten marktüblich sind
- Qualitätsmerkmale: Besondere Qualifikationen, Ausstattung etc.
- Alternativenprüfung: Warum gibt es keine günstigeren Alternativen?
Bearbeitungszeit:
- Regelbearbeitung: 4-6 Wochen
- Bei Rückfragen: Verlängerung um weitere 2-4 Wochen
- Eilverfahren: Nicht möglich, rechtzeitig beantragen!
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Lassen Sie sich von unseren AZAV-Experten kostenlos beraten. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Maßnahmenummern, B-DKS-Überschreitungen und der optimalen Kommunikation mit dem operativen Service.
✅ Über 50 Bildungsträger erfolgreich begleitet
✅ Praxiserprobte Vorlagen und Prozesse
✅ Individuelle Beratung für Ihre Situation
7. Praktische Tipps für die Zusammenarbeit
Kommunikations-Best Practices
1. E-Mail-Kommunikation optimieren
- Aussagekräftige Betreffzeile: Thema und Anliegen klar benennen
- Strukturierte Inhalte: Nummerierung und Absätze verwenden
- Vollständige Informationen: Alle relevanten Daten in erster E-Mail
- Professioneller Ton: Höflich und sachlich formulieren
- Anlagen benennen: Aussagekräftige Dateinamen verwenden
2. Bearbeitungszeiten einplanen
- Maßnahmenummern: 2-4 Wochen Vorlauf einplanen
- B-DKS-Überschreitungen: 4-6 Wochen Vorlauf einplanen
- Änderungen: 1-2 Wochen Vorlauf einplanen
- Urlaubszeiten: Sommer- und Weihnachtszeit berücksichtigen
3. Dokumentation pflegen
- E-Mail-Archiv: Alle Korrespondenz systematisch ablegen
- Vorgangsnummern: Referenznummern in Folge-E-Mails nennen
- Fristen notieren: Bearbeitungsfristen im Kalender vermerken
- Ansprechpartner: Kontaktpersonen und Zuständigkeiten dokumentieren
Häufige Fehler vermeiden
- Telefonische Kontaktversuche: Der operative Service ist nicht telefonisch erreichbar
- Unvollständige Anträge: Verzögern die Bearbeitung erheblich
- Fehlende Nachweise: AZAV-Zertifikate und Qualifikationen beifügen
- Zu späte Anträge: Rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn beantragen
- Falscher Operativer Service: Zuständigkeit vorher prüfen
8. Häufige Probleme und Lösungen
Problem 1: Keine Antwort auf E-Mail
Mögliche Ursachen:
- E-Mail im Spam-Ordner gelandet
- Falsche E-Mail-Adresse verwendet
- Hohe Auslastung des operativen Service
- Urlaubszeit oder Krankheit
Lösungsansätze:
- Nach 2 Wochen höflich nachfragen
- E-Mail-Adresse in Tabelle überprüfen
- Spam-Ordner regelmäßig kontrollieren
- Vorgangsnummer aus vorheriger Korrespondenz angeben
Problem 2: Maßnahmenummer abgelehnt
Mögliche Ursachen:
- Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen
- AZAV-Zertifizierung abgelaufen oder ungültig
- Maßnahme entspricht nicht der Zertifizierung
- Qualifikationsnachweise der Dozenten fehlen
Lösungsansätze:
- Ablehnungsgrund genau prüfen
- Fehlende Unterlagen nachreichen
- AZAV-Zertifizierung aktualisieren
- Maßnahmenkonzept überarbeiten
- Neuen Antrag mit vollständigen Unterlagen stellen
Problem 3: B-DKS-Überschreitung nicht genehmigt
Mögliche Ursachen:
- Begründung nicht überzeugend
- Kosten nicht marktüblich
- Günstigere Alternativen verfügbar
- Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen
Lösungsansätze:
- Detaillierten Marktvergleich erstellen
- Besondere Qualitätsmerkmale herausstellen
- Kostenkalkulation überarbeiten
- Alternative Finanzierungsmodelle prüfen
- Widerspruch mit zusätzlichen Nachweisen einlegen
❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Kann ich den Operativen Service telefonisch erreichen?
Nein, der Operativer Service der Agentur für Arbeit ist ausschließlich per E-Mail erreichbar. Telefonische Kontaktaufnahme ist nicht möglich. Alle Anfragen zu Maßnahmenummern, B-DKS-Überschreitungen und KURSNET-Einträgen müssen schriftlich per E-Mail gestellt werden.
2. Wie lange dauert die Bearbeitung einer Maßnahmenummer?
Die Bearbeitung eines Antrags auf Maßnahmenummer dauert in der Regel 2-4 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Planen Sie daher ausreichend Vorlauf vor dem geplanten Maßnahmenbeginn ein.
3. Welcher Operativer Service ist für B-DKS-Überschreitungen zuständig?
Für B-DKS-Überschreitungen ist bundesweit ausschließlich der Operativer Service Halle zuständig, unabhängig vom Standort Ihres Bildungsträgers. Die E-Mail-Adresse lautet: Halle.041-OS@arbeitsagentur.de. Bearbeitungszeit: 4-6 Wochen.
4. Was passiert, wenn meine AZAV-Zertifizierung während der Maßnahme abläuft?
Wenn Ihre AZAV-Zertifizierung während einer laufenden Maßnahme abläuft, müssen Sie rechtzeitig eine Rezertifizierung beantragen. Informieren Sie den operativen Service frühzeitig über die Verlängerung. Laufende Maßnahmen können in der Regel zu Ende geführt werden, neue Teilnehmer dürfen jedoch nur mit gültiger Zertifizierung aufgenommen werden.
5. Kann ich mehrere Maßnahmenummern gleichzeitig beantragen?
Ja, Sie können mehrere Maßnahmenummern gleichzeitig beim operativen Service beantragen. Stellen Sie für jede Maßnahme einen separaten Antrag mit vollständigen Unterlagen. Nutzen Sie aussagekräftige Betreffzeilen, um die Bearbeitung zu erleichtern. Achten Sie darauf, dass Sie für jede Maßnahme eine entsprechende AZAV-Maßnahmenzulassung besitzen.
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Dennis Kraft
Herausgeber & Unternehmer
Dennis Kraft ist Unternehmer an der Schnittstelle von geförderter Weiterbildung und unternehmerischer Praxis. Als Gründer und Geschäftsführer der Strategy Core Ventures GmbH begleitet er Bildungsträger beim Aufbau planbarer Teilnehmerstrukturen, klarer Prozesse und unternehmerischer Steuerbarkeit. Er ist Herausgeber von AZAV-Wissen.de – eines der reichweitenstärksten unabhängigen Fachportale für AZAV-Bildungsträger im deutschsprachigen Raum.
📖 Quellenverzeichnis
- Bundesagentur für Arbeit: Offizielle Website der Bundesagentur für Arbeit
- KURSNET: Datenbank für Aus- und Weiterbildung
- SGB III: Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung
- AZAV Verordnung: Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
- BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Haftungsausschluss
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