⏱️ Lesezeit: ca. 15 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 25. März 2026
Der Operativer Service der Agentur für Arbeit ist die zentrale Anlaufstelle für AZAV-zertifizierte Bildungsträger, wenn es um Maßnahmenummern, Kostenzustimmungen bei B-DKS-Überschreitungen und die Aufnahme in KURSNET geht. Ohne die richtige Kontaktadresse und vollständige Unterlagen verzögern sich Anträge oft um Wochen.
Dieser Leitfaden enthält alle aktuellen Kontaktdaten der 37 Operativen Services für 2026, die Zuständigkeiten nach Bundesländern, den Ablauf der Maßnahmenummer-Beantragung und praktische Tipps für eine reibungslose Zusammenarbeit. Einen Überblick über den gesamten Prozess — von der Trägerzulassung bis zur Maßnahmenummer — bietet der Leitfaden zur Maßnahmenummer-Beantragung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Operativer Service ist ausschließlich per E-Mail erreichbar — keine telefonische Kontaktaufnahme möglich.
- 37 Operative Services bundesweit — die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der zuständigen Agentur für Arbeit.
- E-Mail-Format: [Stadt].041-OS@arbeitsagentur.de — vollständige Tabelle unten.
- Für B-DKS-Überschreitungen über 25% ist bundesweit ausschließlich der OS Halle zuständig.
- Bearbeitungszeit für Maßnahmenummern: erfahrungsgemäß 2–4 Wochen bei vollständigen Unterlagen.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist der Operativer Service der Agentur für Arbeit?
Der Operativer Service (OS) ist eine spezialisierte Einheit innerhalb der Bundesagentur für Arbeit, die zentrale Verwaltungsaufgaben für das gesamte Bundesgebiet übernimmt. Für AZAV-zertifizierte Bildungsträger ist der OS die Schnittstelle für drei Kernbereiche: die Vergabe von Maßnahmenummern, die Aufnahme in KURSNET und die Kostenzustimmung bei Überschreitung der Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS).[1]
Daneben bearbeitet der OS auch Arbeitslosengeld-Anträge, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Gründungszuschüsse — Aufgaben, die für Bildungsträger weniger relevant sind, aber den hohen Arbeitsaufwand und damit die Bearbeitungszeiten erklären. Bundesweit gibt es 37 Operative Services, die jeweils für bestimmte Agenturbezirke zuständig sind.
Praxis-Tipp: Der Operativer Service ist ausschließlich per E-Mail erreichbar. Planen Sie Bearbeitungszeiten von 2–4 Wochen ein und formulieren Sie Ihre Anliegen so vollständig wie möglich in der ersten E-Mail — jede Rückfrage kostet weitere Tage.
2. Vollständige Kontaktdaten aller Operativen Services 2026
Die folgende Tabelle enthält alle aktuellen Kontaktdaten der 37 Operativen Services. Nutzen Sie die Tabelle, um den für Ihren Standort zuständigen OS zu identifizieren. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt.[1]
| Operativer Service | Zuständige Agenturen für Arbeit | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|
| Aachen-Düren | Aachen, Düren, Brühl, Mönchengladbach | Aachen-Dueren.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Augsburg | Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt, Kempten-Memmingen | Augsburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Berlin-Mitte | Berlin-Mitte, Berlin-Nord, Berlin-Süd | Mitte.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Bielefeld | Bielefeld, Detmold, Herford, Meschede-Soest, Paderborn | Bielefeld.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Bochum | Ahlen-Münster, Bochum, Coesfeld, Recklinghausen, Rheine | Bochum.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Braunschweig-Goslar | Braunschweig-Goslar, Helmstedt | Braunschweig-Goslar.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Bremen-Bremerhaven | Bremen-Bremerhaven, Celle, Emden-Leer, Göttingen, Hildesheim, Lüneburg-Uelzen, Nienburg-Verden, Nordhorn, Oldenburg-Wilhelmshaven, Osnabrück, Stade, Vechta | Bremen-Bremerhaven.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Chemnitz | Annaberg-Buchholz, Chemnitz, Freiberg, Plauen, Zwickau | Chemnitz.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Cottbus | Cottbus, Frankfurt (Oder) | Cottbus.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Dortmund | Dortmund, Hagen, Hamm, Iserlohn, Siegen | Dortmund.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Dresden | Bautzen, Dresden, Pirna | Dresden.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Düsseldorf | Düsseldorf, Krefeld, Mettmann, Solingen-Wuppertal | Duesseldorf.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Erfurt | Erfurt, Gotha, Jena, Suhl | Erfurt.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Essen | Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Wesel | Essen.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Frankfurt am Main | Darmstadt, Frankfurt (Main), Hanau, Offenbach | Frankfurt-Main.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Freiburg | Freiburg, Lörrach, Offenburg, Rottweil-Villingen-Schwenningen | Freiburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Gießen | Bad Homburg, Gießen, Limburg-Wetzlar, Wiesbaden | Giessen.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Halle → Bundesweit zuständig für B-DKS-Überschreitungen |
Altenburg-Gera, Halle, Nordhausen, Sangerhausen, Weißenfels | Halle.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Hamburg | Bad Oldesloe, Elmshorn, Hamburg | Hamburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Hannover | Hameln, Hannover | Hannover.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Karlsruhe-Rastatt | Karlsruhe-Rastatt, Nagold-Pforzheim | Karlsruhe-Rastatt.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Kassel | Bad Hersfeld-Fulda, Kassel, Korbach, Marburg | Kassel.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Kiel | Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck, Neumünster | Kiel.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Köln | Bergisch Gladbach, Bonn, Köln | Koeln.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Leipzig | Leipzig, Oschatz, Riesa | Leipzig.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Magdeburg | Bernburg, Dessau-Roßlau-Wittenberg, Halberstadt, Magdeburg, Stendal | Magdeburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Mainz | Bad Kreuznach, Landau, Ludwigshafen, Mainz | Mainz.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Mannheim | Heidelberg, Heilbronn, Mannheim, Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim | Mannheim.041-OS@arbeitsagentur.de |
| München | Freising, München, Rosenheim, Weilheim | Muenchen.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Nürnberg | Ansbach-Weißenburg, Fürth, Nürnberg, Schwandorf, Weiden | Nuernberg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Potsdam | Eberswalde, Neuruppin, Potsdam | Potsdam.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Regensburg | Deggendorf, Landshut-Pfarrkirchen, Passau, Regensburg, Traunstein | Regensburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Rostock | Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund | Rostock.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Saarland | Kaiserslautern-Pirmasens, Saarland | Saarbruecken.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Stuttgart | Göppingen, Ludwigsburg, Stuttgart, Waiblingen | Stuttgart.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Trier | Koblenz-Mayen, Montabaur, Neuwied, Trier | Trier.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Ulm | Aalen, Balingen, Konstanz-Ravensburg, Reutlingen, Ulm | Ulm.041-OS@arbeitsagentur.de |
| Würzburg | Aschaffenburg, Bamberg-Coburg, Bayreuth-Hof, Schweinfurt, Würzburg | Wuerzburg.041-OS@arbeitsagentur.de |
Spezielle Kontaktdaten für WfbM und § 60 SGB IX: Für Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX gelten teilweise abweichende Adressen.[5]
| Operativer Service | Spezielle E-Mail für WfbM / § 60 SGB IX |
|---|---|
| Kiel | Kiel.041-OS-WfbM@arbeitsagentur.de |
| Hannover | Hannover.OS-WfbM@arbeitsagentur.de |
| Sachsen-Anhalt | Sachsen-Anhalt.042-OS@arbeitsagentur.de |
| Düsseldorf | Duesseldorf.041-WfbM-BQM@arbeitsagentur.de |
| Chemnitz | Chemnitz.041-OS-WFBM@arbeitsagentur.de |
Hinweis: Kontaktdaten können sich ändern. Bei Unsicherheit empfehlen wir, die offizielle Website der Bundesagentur für Arbeit zu konsultieren.
Sie wollen Ihre Kursauslastung steigern und planbarer wachsen?
3. Wie finde ich den richtigen Operativen Service?
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt — nicht nach dem Bundesland. Ein Bildungsträger in München kontaktiert den OS München, ein Träger in Köln den OS Köln. Betreiben Sie mehrere Niederlassungen, kann jede einem anderen OS zugeordnet sein.
So gehen Sie vor: Ermitteln Sie zunächst, welche Agentur für Arbeit für Ihren Standort zuständig ist (über die Postleitzahlen-Suche auf arbeitsagentur.de). Suchen Sie dann den Namen dieser Agentur in der Spalte „Zuständige Agenturen“ der Tabelle oben. Die E-Mail-Adresse in derselben Zeile ist Ihr Ansprechpartner.
Ausnahme: Für Anträge auf Kostenzustimmung bei B-DKS-Überschreitungen ist immer der OS Halle zuständig — unabhängig von Ihrem Standort. Mehr dazu in Abschnitt 5.
4. Maßnahmenummern beim Operativen Service beantragen
Die Maßnahmenummer ist die Grundvoraussetzung für die Durchführung geförderter Weiterbildungsmaßnahmen. Ohne sie können Sie keine Teilnehmer mit Bildungsgutschein oder AVGS aufnehmen. Den vollständigen 6-Schritte-Prozess — von der Maßnahmenzulassung durch die fachkundige Stelle bis zur Einreichung beim OS — beschreibt der Leitfaden zur Maßnahmenummer-Beantragung.
An dieser Stelle konzentrieren wir uns auf das, was der OS konkret von Ihnen benötigt. Ihre E-Mail an den zuständigen OS sollte folgende Informationen enthalten:
Betreff: Antrag auf Maßnahmenummer – [Maßnahmen-Titel]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir für unseren AZAV-zertifizierten Bildungsträger [Firmenname] eine Maßnahmenummer für folgende Weiterbildungsmaßnahme:
Maßnahmen-Titel: [Titel]
Maßnahmen-Art: [z.B. Umschulung, Weiterbildung, Coaching]
Zielgruppe: [Beschreibung]
Dauer: [Wochen/Monate]
Teilnehmer-Anzahl: [Kapazität]
Starttermine: [Termine]
Durchführungsort: [Adresse]
Unsere AZAV-Zertifizierung:
– Träger-Zertifikat: [Nummer und Gültigkeitsdauer]
– Maßnahmen-Zertifikat: [Nummer und Gültigkeitsdauer]
– Fachkundige Stelle: [Name]
Im Anhang finden Sie alle erforderlichen Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Kontaktdaten]
Die Bearbeitungsdauer liegt erfahrungsgemäß bei 2–4 Wochen. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie meist innerhalb von 2–3 Werktagen. Sollten nach zwei Wochen weder Eingangsbestätigung noch Rückfragen eingegangen sein, empfiehlt sich eine höfliche Nachfrage per E-Mail.
Praxis-Tipp: Senden Sie alle Unterlagen komplett in der ersten E-Mail mit. Jede fehlende Information führt zu einer Rückfrage und verzögert die Bearbeitung um weitere Tage. Die vollständige Unterlagen-Checkliste finden Sie im Maßnahmenummer-Leitfaden.
5. Kostenzustimmung bei B-DKS-Überschreitungen
Die Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS) legen fest, welche monatlichen Kosten pro Teilnehmer die Agentur für Arbeit maximal für eine Weiterbildungsmaßnahme übernimmt. Überschreitet die Kalkulation Ihrer Maßnahme den B-DKS um mehr als 25%, benötigen Sie eine gesonderte Kostenzustimmung.[2]
Für diese Anträge ist bundesweit ausschließlich der Operative Service Halle zuständig — unabhängig davon, wo Ihr Bildungsträger seinen Sitz hat. Die E-Mail-Adresse lautet: Halle.041-OS@arbeitsagentur.de.
| Situation | Maßnahme |
|---|---|
| Kosten bis 25% über B-DKS | Keine Genehmigung nötig — Dokumentation der Kostenbegründung reicht aus |
| Kosten über 25% über B-DKS | Kostenzustimmung beim OS Halle beantragen (detaillierte Kalkulation + Begründung erforderlich) |
Für den Antrag benötigen Sie eine detaillierte Kostenkalkulation mit Aufschlüsselung aller Kostenbestandteile, eine schriftliche Begründung der Überschreitung (z.B. spezialisiertes Equipment, besondere Dozentenqualifikation) und einen Marktvergleich, der nachweist, dass die Kosten angemessen sind. Alle Informationen zur BDKS-Kalkulation und zu den einzelnen Kostensätzen finden Sie im BDKS-Tabelle-Leitfaden. Die Gesamtkosten der AZAV-Zertifizierung schlüsselt der Kosten-Leitfaden auf.
6. Praktische Tipps für die Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit dem Operativen Service folgt festen Regeln. Wer diese kennt, spart Zeit und vermeidet Verzögerungen.
Betreffzeilen richtig formulieren: Verwenden Sie aussagekräftige Betreffzeilen, die Ihr Anliegen sofort erkennen lassen. „Antrag auf Maßnahmenummer – Excel-Grundlagen FbW – [Trägername]“ ist besser als „Anfrage“. Bei Rückbezug auf bestehende Vorgänge immer die Vorgangsnummer oder Maßnahmenummer im Betreff nennen.
Alles in eine E-Mail: Fassen Sie alle Informationen und Anhänge in einer einzigen, vollständigen E-Mail zusammen. Nachreichungen per Folge-Mail erschweren die Zuordnung und verzögern die Bearbeitung. Nummerieren Sie Ihre Anliegen, wenn Sie mehrere Punkte haben.
Fristen im Blick: Planen Sie für jeden Antrag mindestens 4 Wochen Vorlauf ein. Besonders vor Quartalsstart (Januar, April, Juli, Oktober) steigt das Anfrageaufkommen erfahrungsgemäß deutlich — reichen Sie Anträge für neue Maßnahmen rechtzeitig ein.
Praxis-Tipp: Legen Sie sich eine interne Vorlage für OS-Anträge an, die alle Pflichtfelder enthält. So stellen Sie sicher, dass keine Angabe vergessen wird — egal welcher Mitarbeiter den Antrag erstellt. Weitere Kontaktwege zur Bundesagentur beschreibt der Bildungszielplanung-Leitfaden.
Bereit für planbares Wachstum?
Im kostenfreien Strategiegespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und entwickeln konkrete nächste Schritte für mehr Teilnehmer, bessere Prozesse und nachhaltiges Wachstum.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist der Operativer Service telefonisch erreichbar?
Nein. Die Operativen Services sind für Bildungsträger ausschließlich per E-Mail erreichbar. Telefonische Anfragen sind nicht vorgesehen. Formulieren Sie Ihre Anliegen daher schriftlich und strukturiert — am besten mit allen relevanten Unterlagen in einer einzigen E-Mail.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Maßnahmenummer-Antrags?
Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung 2–4 Wochen. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen. Vollständige Unterlagen beschleunigen den Prozess erheblich — unvollständige Anträge können doppelt so lange dauern.
Welcher Operative Service ist für B-DKS-Überschreitungen zuständig?
Für alle Anträge zur Kostenzustimmung bei Überschreitung der Bundesdurchschnittskostensätze um mehr als 25% ist bundesweit ausschließlich der Operative Service Halle zuständig. Die E-Mail lautet: Halle.041-OS@arbeitsagentur.de.
Was passiert, wenn ich den falschen Operativen Service kontaktiere?
Ihr Anliegen wird in der Regel intern an den zuständigen OS weitergeleitet. Das verzögert die Bearbeitung aber um mehrere Tage. Nutzen Sie die Zuständigkeitstabelle in Abschnitt 2, um direkt den richtigen Ansprechpartner zu kontaktieren.
Brauche ich für jede Maßnahme eine eigene Maßnahmenummer?
Ja. Jede einzelne AZAV-zertifizierte Maßnahme benötigt eine eigene Maßnahmenummer. Unterschiedliche Durchführungsorte oder Starttermine derselben Maßnahme können ebenfalls separate Nummern erfordern. Den vollständigen Ablauf beschreibt der Maßnahmenummer-Leitfaden.
Weitere interessante Artikel
Maßnahmenummer beantragen
Der vollständige 6-Schritte-Prozess von der Maßnahmenzulassung bis zur Nummer.
BDKS-Tabelle & Systematikpositionen
Alle Bundesdurchschnittskostensätze, Schwellenwerte und Kalkulationshilfen.
AZAV-Zertifizierung Kosten
Alle Kostenpositionen transparent aufgeschlüsselt — von der Erstaudit bis zu laufenden Gebühren.
Quellen und weiterführende Links
- Bundesagentur für Arbeit — Informationen zum Operativen Service — arbeitsagentur.de
- Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III — Bundesdurchschnittskostensätze — arbeitsagentur.de
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), § 5 — gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch III (SGB III), §§ 176–181 — gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), § 60 — Andere Leistungsanbieter — gesetze-im-internet.de
Über den Autor
Dennis Kraft — Herausgeber von AZAV-Wissen.de
Dennis Kraft ist Unternehmer an der Schnittstelle von geförderter Weiterbildung und unternehmerischer Praxis. Als Gründer und Geschäftsführer der Strategy Core Ventures GmbH begleitet er Bildungsträger beim Aufbau planbarer Teilnehmerstrukturen, klarer Prozesse und unternehmerischer Steuerbarkeit. Er ist Herausgeber von AZAV-Wissen.de – eines der reichweitenstärksten Fachportale für AZAV-Bildungsträger im deutschsprachigen Raum.
🔐 Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Orientierungszwecken und stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, sozialversicherungs-, werberechtliche, betriebswirtschaftliche oder sonstige fachliche Beratung dar.
Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Rahmenbedingungen — insbesondere im Bereich Datenschutz (DSGVO/TTDSG), Werberecht, AZAV-Pflichten und Zertifizierungsanforderungen — können sich jederzeit ändern.
Die vorgestellten Optimierungsansätze und Strategien ersetzen keine qualifizierte Beratung durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder spezialisierte AZAV-Berater. Für verbindliche Aussagen ist eine Einzelfallanalyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erforderlich.
Jegliche Haftung für Schäden, Bußgelder, Abmahnungen, Sanktionen oder Einnahmeverluste, die direkt oder indirekt aus der Nutzung oder Nichtnutzung der hier bereitgestellten Informationen entstehen, wird — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung. Durch das Lesen dieses Artikels wird kein Beratungs- oder Vertragsverhältnis begründet.
Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft. Trotz sorgfältiger Kontrolle kann die rechtliche Genauigkeit nicht in jedem Detail gewährleistet werden.







