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Zuletzt aktualisiert: 5. Januar 2026

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) strukturiert die geförderte berufliche Weiterbildung in Deutschland durch sechs klar definierte Fachbereiche. Diese Systematik bildet das Fundament für die Zertifizierung von Bildungsträgern und die Zulassung von Bildungsmaßnahmen.

Jeder AZAV-Fachbereich hat spezifische Anforderungen, Zielgruppen und rechtliche Grundlagen, die Bildungsträger verstehen und erfüllen müssen. Die richtige Fachbereichswahl ist entscheidend für Ihren Erfolg als AZAV-zertifizierter Bildungsträger.

Dieser umfassende Leitfaden erklärt Ihnen alle sechs AZAV-Fachbereiche im Detail und gibt praktische Hilfestellung für die strategische Auswahl, erfolgreiche Zertifizierung und optimale Marktpositionierung. Von den rechtlichen Grundlagen bis zu konkreten Umsetzungsstrategien – hier finden Sie alles, was Sie für eine fundierte Entscheidung benötigen.

💡 Was sind AZAV-Fachbereiche?

Die AZAV-Fachbereiche sind sechs klar definierte Bereiche der Arbeitsförderung, in denen Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert werden können. Jeder Fachbereich umfasst spezifische Maßnahmenarten, Zielgruppen und Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Die Trägerzulassung erfolgt immer für den jeweiligen Fachbereich auf Basis eines Qualitätssicherungssystems nach AZAV-Standards.

Überblick: Das 6-Fachbereich-System der AZAV

Die AZAV gliedert die Arbeitsfördermaßnahmen in sechs Fachbereiche, die den unterschiedlichen Bedarf bei Kunden der Agentur für Arbeit und der Jobcenter widerspiegeln. Diese Systematik orientiert sich an den verschiedenen Phasen der Arbeitsförderung – von der ersten Aktivierung über die Vermittlung bis hin zur beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation.

Die Trägerzulassung erfolgt immer für den jeweiligen Fachbereich auf Basis des Qualitätssicherungssystems nach AZAV. Bildungsträger können in einem oder mehreren Fachbereichen tätig werden, müssen dabei aber für jeden Bereich die spezifischen Anforderungen erfüllen.

In unserer Beratungspraxis sehen wir häufig, dass Bildungsträger die Unterschiede zwischen den Fachbereichen unterschätzen. Während einige Fachbereiche nur eine Trägerzulassung erfordern, benötigen andere zusätzlich eine Maßnahmenzertifizierung für jede durchgeführte Bildungsmaßnahme.

Fachbereich Bezeichnung Zertifizierung Finanzierung
FB 1 Aktivierung und berufliche Eingliederung Träger + Maßnahme AVGS
FB 2 Erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung Nur Träger AVGS (erfolgsbezogen)
FB 3 Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung Ausschreibung Ausschreibung
FB 4 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Träger + Maßnahme Bildungsgutschein
FB 5 Transferleistungen Träger + Maßnahme §§ 110/111 SGB III
FB 6 REHA-spezifische Maßnahmen Träger + Maßnahme SGB IX

Übersicht der 6 AZAV-Fachbereiche - Infografik für Bildungsträger | azav-wissen.de

Abbildung: Die 6 AZAV-Fachbereiche im Überblick – Zertifizierungsanforderungen und Finanzierungsinstrumente

Fachbereich 1: Aktivierung und berufliche Eingliederung (§ 45 SGB III)

Fachbereich 1 bildet den Einstieg in die Arbeitsförderung und umfasst alle Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III. Diese Maßnahmen werden über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert und haben eine maximale Dauer von 8 Wochen.

Rechtliche Grundlagen und Zertifizierungsanforderungen

Für Fachbereich 1 ist sowohl eine Träger- als auch eine Maßnahmenzulassung erforderlich. Dies bedeutet, dass Bildungsträger nicht nur als Organisation zertifiziert werden müssen, sondern auch jede einzelne Maßnahme einer separaten Zulassung bedarf. Diese doppelte Zertifizierung gewährleistet höchste Qualitätsstandards in diesem sensiblen Bereich der Arbeitsförderung.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern basierend auf den tatsächlich erbrachten Leistungen und erreichten Zielen.

Die vier Maßnahmenziele im Detail

1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Diese Maßnahmen richten sich an Personen, die längere Zeit arbeitslos waren oder noch nie berufstätig waren. Ziel ist es, grundlegende Arbeitskompetenzen zu vermitteln und Vermittlungshemmnisse abzubauen.

  • Entwicklung von Tagesstrukturen und Arbeitsroutinen
  • Grundlegende Soft Skills und Sozialkompetenzen
  • Orientierung über Berufsfelder und Arbeitsmarkt
  • Abbau von Ängsten und Vorbehalten
  • Stärkung des Selbstvertrauens und der Motivation

2. Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung

Der Fokus liegt auf der direkten Arbeitsplatzvermittlung durch intensive Bewerbungsunterstützung und Matching mit passenden Stellenangeboten.

  • Professionelle Bewerbungsunterlagen erstellen
  • Vorstellungsgespräche trainieren und simulieren
  • Stellenrecherche und Bewerbungsstrategien
  • Kontaktaufbau zu Arbeitgebern
  • Nachbetreuung in den ersten Arbeitswochen

3. Heranführung an selbständige Tätigkeit

Diese Maßnahmen unterstützen Personen bei der Vorbereitung einer Existenzgründung und vermitteln grundlegende unternehmerische Kompetenzen.

  • Geschäftsideen entwickeln und bewerten
  • Businessplan-Erstellung und Finanzplanung
  • Rechtliche Grundlagen der Selbständigkeit
  • Marketing und Kundenakquise
  • Netzwerkaufbau und Kooperationen

4. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Diese Maßnahmen begleiten Personen in den ersten Monaten einer neuen Beschäftigung und helfen bei der Integration am Arbeitsplatz.

  • Arbeitsplatzintegration und Einarbeitung
  • Konfliktlösung und Kommunikation
  • Zeitmanagement und Arbeitsorganisation
  • Umgang mit Stress und Belastungen
  • Langfristige Karriereplanung

Typische Maßnahmen und Formate

Fachbereich 1 bietet eine große Vielfalt an Maßnahmenformaten, die individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten werden können:

  • Bewerbungstraining und Bewerbungscoaching: Intensive Unterstützung bei der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen
  • Jobcoaching: Individuelle Begleitung bei der Arbeitsplatzsuche und -integration
  • Sozialcoaching: Unterstützung bei persönlichen und sozialen Problemen
  • Gründungscoaching: Begleitung bei der Vorbereitung einer Existenzgründung
  • Kompetenzfeststellung: Ermittlung vorhandener Fähigkeiten und Potenziale
  • Orientierungsmaßnahmen: Berufliche Neuorientierung und Zielfindung

💬 Sie haben Fragen zu AZAV-Fachbereichen?

Als erfahrene AZAV-Experten unterstützen wir Bildungsträger bei der strategischen Fachbereichswahl und erfolgreichen Zertifizierung. Lassen Sie sich kostenlos beraten!

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Fachbereich 2: Erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 SGB III)

Fachbereich 2 ist ein hochspezialisierter Bereich, der sich ausschließlich auf die private Arbeitsvermittlung (pAV) konzentriert. Im Gegensatz zu anderen Fachbereichen werden hier keine Bildungsmaßnahmen durchgeführt, sondern reine Vermittlungsdienstleistungen erbracht.

Besonderheiten der privaten Arbeitsvermittlung

Die private Arbeitsvermittlung nach § 45 SGB III unterscheidet sich grundlegend von anderen AZAV-Fachbereichen:

  • Keine Maßnahmenzertifizierung erforderlich: Es wird ausschließlich eine Trägerzertifizierung benötigt
  • Erfolgsbezogene Vergütung: Die Abrechnung erfolgt nur bei erfolgreicher Vermittlung
  • AVGS-basierte Finanzierung: Abrechnung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine
  • Reine Dienstleistung: Keine Bildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen

💡 Praxis-Tipp: Erfolgsbezogene Vergütung

Bei der Begleitung von Bildungsträgern in Fachbereich 2 sehen wir häufig Liquiditätsprobleme durch die erfolgsbezogene Vergütung. Planen Sie ausreichend finanzielle Reserven ein, da die Vergütung erst nach erfolgreicher Vermittlung und einer Probezeit erfolgt. Ein solides Finanzpolster von mindestens 6 Monaten ist empfehlenswert.

Fachbereich 3: Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung (§§ 48-80 SGB III)

Fachbereich 3 konzentriert sich auf die Unterstützung junger Menschen bei der Berufswahl und während der Berufsausbildung. Dieser Bereich ist besonders wichtig für die Fachkräftesicherung und die Integration benachteiligter Jugendlicher in das Ausbildungssystem.

Besonderheiten und Ausschreibungsverfahren

Ein wesentliches Merkmal von Fachbereich 3 ist, dass alle Maßnahmen ausschließlich im Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Bildungsträger können sich nicht eigenständig zertifizieren lassen, sondern müssen sich auf konkrete Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter bewerben.

Typische Maßnahmen und Programme

Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III

Die Assistierte Ausbildung unterstützt sowohl Auszubildende als auch Ausbildungsbetriebe während der gesamten Ausbildungszeit:

  • Ausbildungsbegleitende Hilfen für Auszubildende
  • Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei der Ausbildung
  • Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen
  • Prüfungsvorbereitung und Nachhilfe
  • Soziale und persönliche Begleitung

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Diese Maßnahmen bereiten Jugendliche ohne Ausbildungsplatz auf eine Berufsausbildung vor.

Fachbereich 4: Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW, §§ 81 ff. SGB III)

Fachbereich 4 ist der umfangreichste und vielfältigste Bereich der AZAV und umfasst alle Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Hier werden sowohl Träger- als auch Maßnahmenzulassungen benötigt, analog zur ursprünglichen AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung).

Systematik und Zertifizierungsanforderungen

Fachbereich 4 erfordert eine doppelte Zertifizierung:

  • Trägerzulassung: Zertifizierung des Bildungsträgers als Organisation
  • Maßnahmenzulassung: Zertifizierung jeder einzelnen Bildungsmaßnahme

Diese Systematik gewährleistet sowohl die organisatorische als auch die inhaltliche Qualität der Weiterbildungsangebote. Jede Maßnahme erhält eine eindeutige Maßnahmenummer, die für die Abrechnung mit der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist und über den Operativen Service beantragt wird.

Thematische Vielfalt und Spezialisierungsmöglichkeiten

Fachbereich 4 deckt praktisch alle Bereiche der beruflichen Weiterbildung ab und bietet damit vielfältige Spezialisierungsmöglichkeiten:

Informationstechnologie und Digitalisierung

  • IT-Kurse und Programmierung (Java, Python, C#, JavaScript)
  • Cyber Security und IT-Sicherheit
  • Web Development und App-Entwicklung
  • Cloud Computing und DevOps
  • Data Science und Künstliche Intelligenz

Kaufmännische Bereiche und Finanzdienstleistungen

  • Finanzdienstleistungen und Bankwesen
  • Rechnungswesen und Controlling
  • Projektmanagement und Prozessoptimierung
  • Qualitätsmanagement und Zertifizierung

Gesundheit und Pflege

  • Pflegefachkraft und Altenpflege
  • Nichtmedizinische Gesundheitsberufe
  • Medizintechnik und Gesundheitstechnologie

Verkehr und Logistik

  • Berufskraftfahrer-Qualifikation (BE, C1, C, D1, etc.)
  • Teilqualifikationen (TQ) TQ1-TQ6 für Berufskraftfahrer
  • Lagerwirtschaft und Supply Chain Management

Finanzierung und Abrechnung

Die Finanzierung in Fachbereich 4 erfolgt über Bildungsgutscheine, die von der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern ausgegeben werden. Die Abrechnung basiert auf dem Bundesdurchschnittskostensatz (BDKS) und berücksichtigt sowohl Lehrgangskosten als auch Nebenkosten wie Fahrtkosten und Kinderbetreuung.

✅ Best Practice: Erfolgreiche Maßnahmenplanung

Aus Erfahrung wissen wir: Die erfolgreichsten Bildungsträger in Fachbereich 4 kombinieren Marktanalyse mit regionaler Spezialisierung. Analysieren Sie die Arbeitsmarktstatistiken Ihrer Region über die Bundesagentur für Arbeit und entwickeln Sie Maßnahmen für nachgefragte Berufsfelder. Nutzen Sie KURSNET zur Konkurrenzanalyse und Positionierung.

Fachbereich 5: Transferleistungen nach §§ 110/111 SGB III

Fachbereich 5 ist ein hochspezialisierter Bereich, der sich mit Transferleistungen bei Massenentlassungen und Betriebsschließungen beschäftigt. Diese Maßnahmen werden seit 2013 nach AZAV zertifiziert und erfordern besondere Expertise im Umgang mit Krisensituationen und Umstrukturierungen.

Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereiche

Transferleistungen kommen zum Einsatz, wenn Unternehmen größere Personalanpassungen vornehmen müssen:

  • Massenentlassungen nach dem Kündigungsschutzgesetz
  • Betriebsschließungen und Standortverlagerungen
  • Umstrukturierungen mit erheblichem Personalabbau
  • Insolvenzverfahren und Sanierungsmaßnahmen

Fachbereich 6: REHA-spezifische Maßnahmen nach SGB IX

Fachbereich 6 konzentriert sich auf die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen. Dieser Bereich erfordert besondere Sensibilität, spezielle Ausstattung und qualifiziertes Personal mit Erfahrung in der Behindertenarbeit.

Rechtliche Grundlagen und Zielgruppen

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) sowie im 3. Kapitel SGB III, Abschnitt 7. Die Zertifizierung erfolgt seit 2013 nach AZAV-Standards.

Zielgruppen sind Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen und Einschränkungen:

  • Körperliche Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen
  • Sinnesbehinderungen (Seh- und Hörbehinderungen)
  • Geistige Behinderungen und Lernbeeinträchtigungen
  • Psychische Erkrankungen und seelische Behinderungen
  • Chronische Erkrankungen mit Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit

⚠️ Wichtiger Hinweis zu Fachbereich 6

Fachbereich 6 erfordert erhebliche Investitionen in barrierefreie Ausstattung und speziell qualifiziertes Personal (Rehabilitationspädagogen, Sonderpädagogen, Therapeuten). Die Anforderungen an Räumlichkeiten, technische Hilfsmittel und Betreuungsschlüssel sind deutlich höher als in anderen Fachbereichen. Prüfen Sie vor dem Einstieg sorgfältig Ihre personellen und finanziellen Ressourcen.

Strategische Fachbereichswahl: Entscheidungshilfen für Bildungsträger

Analyse der eigenen Stärken und Ressourcen

Die Wahl der richtigen Fachbereiche sollte auf einer ehrlichen Analyse der eigenen Stärken und verfügbaren Ressourcen basieren. In unserer Beratungspraxis sehen wir häufig, dass Bildungsträger zu schnell in zu viele Fachbereiche expandieren und dabei ihre Ressourcen überdehnen.

Personelle Ressourcen

  • Qualifikationen und Erfahrungen des vorhandenen Personals
  • Verfügbarkeit qualifizierter Dozenten am Markt
  • Bereitschaft zu Investitionen in Personalentwicklung
  • Kapazitäten für verschiedene Zielgruppen

Finanzielle Ressourcen

  • Investitionsbedarf für Ausstattung und Räumlichkeiten
  • Laufende Kosten für Personal und Betrieb
  • Finanzierungsrisiken bei verschiedenen Abrechnungsmodellen
  • Liquiditätsanforderungen bei erfolgsbezogener Vergütung

Marktanalyse und regionale Besonderheiten

Eine gründliche Marktanalyse ist essentiell für die erfolgreiche Fachbereichswahl. Nutzen Sie die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zur Analyse der regionalen Arbeitsmarktlage.

Kombinationsstrategien und Synergien

Viele erfolgreiche Bildungsträger kombinieren mehrere Fachbereiche strategisch:

Bewährte Kombinationen

  • FB 1 + FB 4: Aktivierung mit anschließender Weiterbildung
  • FB 2 + FB 1: Vermittlung kombiniert mit Aktivierungsmaßnahmen
  • FB 4 + FB 6: Weiterbildung mit Spezialisierung auf Menschen mit Behinderungen
  • FB 3 + FB 4: Jugendliche und Erwachsenenbildung

Bereit für den nächsten Schritt?

Lassen Sie sich von unseren AZAV-Experten kostenlos beraten und finden Sie die optimale Fachbereichsstrategie für Ihren Bildungsträger. Wir unterstützen Sie bei der strategischen Planung, Zertifizierungsvorbereitung und erfolgreichen Marktpositionierung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich als Bildungsträger in mehreren Fachbereichen gleichzeitig zertifiziert sein?

Ja, Sie können in mehreren AZAV-Fachbereichen gleichzeitig zertifiziert sein. Viele erfolgreiche Bildungsträger kombinieren strategisch mehrere Fachbereiche, um Synergien zu nutzen und ihr Angebotsportfolio zu diversifizieren. Für jeden Fachbereich müssen Sie jedoch die spezifischen Anforderungen erfüllen und ein entsprechendes Qualitätsmanagement nachweisen.

Welcher AZAV-Fachbereich eignet sich am besten für Einsteiger?

Für Einsteiger eignet sich häufig Fachbereich 4 (Förderung der beruflichen Weiterbildung), da hier die größte thematische Vielfalt und Nachfrage besteht. Alternativ ist Fachbereich 1 (Aktivierung) interessant, erfordert aber kürzere Maßnahmen und effiziente Prozesse. Die Wahl sollte immer auf Ihren vorhandenen Kompetenzen und der regionalen Marktsituation basieren.

Was ist der Unterschied zwischen Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung?

Die Trägerzulassung zertifiziert Ihren Bildungsträger als Organisation und prüft Ihr Qualitätsmanagement, Ihre Räumlichkeiten und Personal. Die Maßnahmenzulassung zertifiziert jede einzelne Bildungsmaßnahme inhaltlich und didaktisch. In Fachbereich 1, 4, 5 und 6 benötigen Sie beides. In Fachbereich 2 nur die Trägerzulassung. Fachbereich 3 wird über Ausschreibungen vergeben.

Wie lange dauert die AZAV-Zertifizierung für einen Fachbereich?

Die Dauer der AZAV-Zertifizierung variiert je nach Fachbereich und Vorbereitungsgrad. Rechnen Sie mit 3-6 Monaten für die Vorbereitung und Implementierung des Qualitätsmanagements sowie 4-8 Wochen für das eigentliche Zertifizierungsverfahren durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Eine professionelle Begleitung kann den Prozess deutlich beschleunigen.

Was kostet die AZAV-Zertifizierung pro Fachbereich?

Die Kosten für die AZAV-Zertifizierung setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: Zertifizierungsgebühren der Zertifizierungsstelle (ca. 2.000-5.000 € pro Fachbereich), Implementierung des Qualitätsmanagements, ggf. Beratungskosten und laufende Überwachungsaudits. Insgesamt sollten Sie für den ersten Fachbereich mit 5.000-15.000 € rechnen. Weitere Fachbereiche sind meist günstiger, da das QM-System bereits besteht.

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Dennis Kraft - Herausgeber AZAV-Wissen.de

Dennis Kraft

Herausgeber & Unternehmer

Dennis Kraft ist Unternehmer an der Schnittstelle von geförderter Weiterbildung und unternehmerischer Praxis. Als Gründer und Geschäftsführer der Strategy Core Ventures GmbH begleitet er Bildungsträger beim Aufbau planbarer Teilnehmerstrukturen, klarer Prozesse und unternehmerischer Steuerbarkeit. Er ist Herausgeber von AZAV-Wissen.de – eines der reichweitenstärksten unabhängigen Fachportale für AZAV-Bildungsträger im deutschsprachigen Raum.

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