⏱️ Lesezeit: ca. 20 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 15. Januar 2026
Der AMDL Prüfdienst der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die zentrale Instanz zur Qualitätssicherung in der Arbeitsförderung. Für jeden AZAV-Bildungsträger ist die AMDL-Prüfung ein entscheidender Moment, der über die Fortführung der Zusammenarbeit mit der BA entscheiden kann. Die Prüfungen sind risikobasiert, unangekündigt oder kurzfristig angekündigt und umfassen eine tiefgehende Analyse aller Prozesse – von der Maßnahmekonzeption bis zur Teilnehmerdokumentation.
Dieser ultimative Leitfaden bereitet Sie umfassend auf die Prüfung vor. Wir beleuchten die Rechtsgrundlagen, den Prüfungsablauf (Vor-Ort und Remote), die fünf Prüfbereiche (W1-W5) und geben Ihnen eine detaillierte Checkliste an die Hand, mit der Sie Ihre Prozesse optimieren und die Prüfung erfolgreich bestehen. Denn nur wer die Anforderungen des AMDL Prüfdienstes versteht, kann seine AZAV-Zulassung und die Zukunft als Arbeitsmarktdienstleister sichern.
💡 Was ist der AMDL Prüfdienst?
Der AMDL Prüfdienst (Arbeitsmarktdienstleister Prüfdienst) ist eine interne Organisationseinheit der Bundesagentur für Arbeit. Seine Aufgabe ist die Überprüfung der Qualität, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, die von AZAV-Bildungsträgern oder im Rahmen von Vergabeverfahren durchgeführt werden. Er stellt sicher, dass öffentliche Mittel effizient eingesetzt werden und die hohen Standards der AZAV eingehalten werden.
📑 Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundlagen: Rechtsrahmen und Zielsetzung des AMDL Prüfdienstes
- 2. Der Prüfungsablauf: Vor-Ort- und Remote-Prüfungen
- 3. Die 5 Prüfbereiche (W1-W5): Was wirklich zählt
- 4. Die ultimative Checkliste zur AMDL-Prüfungsvorbereitung
- 5. Bewertung und Konsequenzen: Handlungsbedarf und Risikobewertung
- FAQ: Häufig gestellte Fragen

1. Grundlagen: Rechtsrahmen und Zielsetzung des AMDL Prüfdienstes
Der AMDL Prüfdienst agiert im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, um die Qualitätssicherung in der Arbeitsförderung zu gewährleisten. Seine Existenz und seine Befugnisse leiten sich direkt aus dem Sozialgesetzbuch (SGB III) und der AZAV ab. Das übergeordnete Ziel ist es, sicherzustellen, dass die öffentlichen Mittel effizient, sparsam und zweckmäßig eingesetzt werden und die geförderten Maßnahmen tatsächlich zur Integration der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt führen.
Rechtliche Basis und Prüfgegenstand
Die Prüfungen des AMDL Prüfdienstes beziehen sich auf zwei Hauptbereiche:
- Gutscheinverfahren (AZAV): Hier prüft der AMDL die Einhaltung der AZAV-Vorgaben bei Maßnahmen, die von einer Fachkundigen Stelle zugelassen wurden (z.B. Maßnahmen mit Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – AVGS).
- Vergabeverfahren: Hier prüft der AMDL die Einhaltung der Vergabeunterlagen bei Maßnahmen, die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben wurden.
Für AZAV-Bildungsträger ist das Gutscheinverfahren der primäre Fokus. Die Prüfungsgrundlagen umfassen hierbei:
- Das Träger- und Maßnahmezertifikat.
- Das der Zulassung zugrundeliegende Maßnahmekonzept.
- Das Qualitätsmanagementsystem (QM-System) des Trägers.
- Die Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III.
- Die Umsetzungshinweise der BA und die Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit und Jobcentern.
💡 Praxis-Tipp: Konzepttreue ist das A und O
Der AMDL Prüfdienst prüft primär, ob die tatsächliche Durchführung Ihrer Maßnahme exakt dem von der Fachkundigen Stelle zugelassenen Maßnahmekonzept entspricht. Jede Abweichung – sei es bei der Dauer, den Inhalten, dem Personal oder den Räumen – kann zu einem Handlungsbedarf führen. Sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation, die die Konzepttreue beweist.
2. Der Prüfungsablauf: Vor-Ort- und Remote-Prüfungen

Die Prüfungen des AMDL Prüfdienstes erfolgen risikobasiert und können in zwei Hauptformen durchgeführt werden. Unabhängig von der Form beginnt jede Prüfung mit einem Auftaktgespräch und endet mit einem Abschlussgespräch.
Die Vor-Ort-Prüfung
Die klassische Vor-Ort-Prüfung wird in der Regel mindestens 2 Arbeitstage im Voraus angekündigt. Sie umfasst:
- Begehung der Räumlichkeiten: Überprüfung der Eignung, Ausstattung und Barrierefreiheit.
- Sichtung der Unterlagen: Teilnehmerakten, Personalunterlagen, Lehrpläne, QM-Dokumentation.
- Interviews: Gespräche mit der Leitung, dem eingesetzten Personal und den Teilnehmern.
- Hospitation: Beobachtung des laufenden Unterrichts (Maßnahmedurchführung).
Die Remote-Prüfung (Digitale Prüfung)
Die Remote-Prüfung wird mindestens 4 Arbeitstage im Voraus angekündigt und erfolgt vom Stützpunkt des AMDL Prüfdienstes aus. Hierbei werden die benötigten Unterlagen digital übermittelt. Dies erfordert von AZAV-Bildungsträgern ein robustes digitales Dokumentenmanagement und die Fähigkeit, angeforderte Akten schnell und sicher (verschlüsselt) bereitzustellen.
⚠️ Achtung: Dokumentation ist alles
Bei der Remote-Prüfung ist die Qualität Ihrer digitalen Dokumentation entscheidend. Der AMDL Prüfdienst kann nur das bewerten, was Sie ihm vorlegen. Fehlende oder unvollständige digitale Akten führen automatisch zu Handlungsbedarf. Stellen Sie sicher, dass alle Teilnehmer- und Personalakten jederzeit digital abrufbar und vollständig sind.
3. Die 5 Prüfbereiche (W1-W5): Was wirklich zählt
Der AMDL Prüfdienst verwendet ein standardisiertes Bewertungssystem, das die Prüfschwerpunkte in fünf Wertungsbereiche (W1 bis W5) unterteilt. Der größte Fokus liegt dabei auf der tatsächlichen Maßnahmedurchführung (W2).
| Prüfbereich | Schwerpunkt | Relevanz für AZAV-Träger |
|---|---|---|
| W1: Information | Beratung, Akquise, Transparenz der Maßnahmeinformationen für Teilnehmer und Vermittler. | Sicherstellung, dass die Maßnahme korrekt und vollständig beworben wird (z.B. in KURSNET). |
| W2: Maßnahmedurchführung | Umsetzung des zugelassenen Konzepts, didaktische Qualität, Teilnehmerdokumentation, Zielerreichung. | Kernbereich der Prüfung. Nachweis der Konzepttreue und des tatsächlichen Lernerfolgs. |
| W3: Personal | Qualifikation, Eignung und Einsatz des Personals gemäß den Anforderungen der Zulassung. | Lückenlose Dokumentation der Personalakten und Nachweis der fachlichen Eignung. |
| W4: Räumlichkeiten | Eignung, Ausstattung und Barrierefreiheit der Schulungsräume. | Wichtig bei Vor-Ort-Prüfungen und bei Maßnahmen mit Präsenzanteilen. |
| W5: Qualitätssicherung | Funktionieren des QM-Systems, interne Audits, Umgang mit Beschwerden und Korrekturmaßnahmen. | Nachweis der kontinuierlichen Verbesserung und Einhaltung der Trägerzulassung. |
💡 Praxis-Tipp: Interne Audits nach W-Bereichen
Führen Sie regelmäßig interne Audits durch, die sich strikt an den fünf W-Bereichen des AMDL Prüfdienstes orientieren. Nutzen Sie die Prüfkriterien der BA als Ihre eigene Checkliste. So identifizieren Sie Schwachstellen, bevor der AMDL Prüfdienst sie findet, und können Korrekturmaßnahmen rechtzeitig einleiten.
4. Die ultimative Checkliste zur AMDL-Prüfungsvorbereitung
Die beste Vorbereitung ist ein robustes, täglich gelebtes QM-System. Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen des AMDL Prüfdienstes erfüllen.
Dokumentation und Aktenführung (W2 & W5)
- Maßnahmekonzept: Ist das zugelassene Konzept in der Durchführung 1:1 umgesetzt?
- Teilnehmerakten: Sind alle Anwesenheitslisten, individuellen Förderpläne, Lernerfolgskontrollen und Abgangsberichte vollständig und aktuell?
- Abrechnung: Stimmen die abgerechneten Zeiten mit den Anwesenheitslisten überein?
- QM-System: Sind die Prozesse zur Korrektur von Mängeln dokumentiert und wurden sie angewendet?
Personal und Qualifikation (W3)
- Personalakten: Sind alle Nachweise der fachlichen und pädagogischen Eignung des eingesetzten Personals vorhanden?
- Einsatzplan: Entspricht der tatsächliche Einsatz des Personals dem zugelassenen Anforderungsprofil?
- Vertretungsregelung: Ist die Vertretung bei Ausfall des Personals geregelt und dokumentiert?
Räumlichkeiten und Ausstattung (W4)
- Eignung: Sind die Räume für die Art der Maßnahme geeignet (z.B. Werkstatt für praktische Kurse)?
- Barrierefreiheit: Werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt?
- Ausstattung: Entspricht die technische und materielle Ausstattung den Anforderungen des Konzepts?
5. Bewertung und Konsequenzen: Handlungsbedarf und Risikobewertung

Nach der Prüfung erstellt der AMDL Prüfdienst einen Prüfbericht, der die Ergebnisse in standardisierter Form zusammenfasst. Die Bewertung erfolgt anhand des festgestellten Handlungsbedarfs und der Risikobewertung.
Die vier Stufen des Handlungsbedarfs
Der Prüfbericht klassifiziert festgestellte Mängel in vier Stufen:
- Kein Handlungsbedarf: Die Maßnahme wird konform und qualitativ hochwertig durchgeführt.
- Geringer Handlungsbedarf: Kleinere Mängel, die die Zielerreichung nicht gefährden.
- Teilweiser Handlungsbedarf: Mängel, die behoben werden müssen und die Zielerreichung potenziell beeinträchtigen.
- Erheblicher Handlungsbedarf: Gravierende Mängel, die die Zielerreichung stark gefährden oder die Konformität mit der AZAV in Frage stellen.
Risikobewertung und Konsequenzen
Zusätzlich zum Handlungsbedarf bewertet der AMDL Prüfdienst, ob die Durchführung der Maßnahme risikobehaftet ist. Bei festgestellter Risikobehaftung entscheidet die zuständige Dienststelle (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) oder die Fachkundige Stelle über weitere Maßnahmen. Diese können von einer Auflage zur Nachbesserung bis hin zur Empfehlung des Entzugs der AZAV-Zulassung reichen.
⚠️ Achtung: Der Prüfbericht geht an die Fachkundige Stelle
Der Prüfbericht des AMDL Prüfdienstes wird direkt an Ihre Fachkundige Stelle (FKST) übermittelt. Festgestellte Mängel können somit direkte Auswirkungen auf Ihre Träger- und Maßnahmezulassung haben. Ein erheblicher Handlungsbedarf oder eine Risikobewertung kann ein sofortiges Sonderaudit durch die FKST auslösen.
Ihre AMDL-Prüfung steht an? Sichern Sie Ihre AZAV-Zulassung!
Wir bereiten Sie gezielt auf die Prüfung durch den AMDL Prüfdienst vor. Von der Dokumentation bis zum internen Audit – wir machen Ihre Prozesse AZAV-konform und risikofrei.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum AMDL Prüfdienst
❓ Was bedeutet AMDL?
AMDL steht für Arbeitsmarktdienstleister. Der AMDL Prüfdienst ist die interne Prüfstelle der Bundesagentur für Arbeit, die die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen dieser Dienstleister kontrolliert.
❓ Wird die AMDL-Prüfung angekündigt?
Ja, die Prüfung wird in der Regel angekündigt. Bei Vor-Ort-Prüfungen beträgt die Frist meist mindestens 2 Arbeitstage, bei Remote-Prüfungen (digital) mindestens 4 Arbeitstage. Unangekündigte Prüfungen sind jedoch in Ausnahmefällen möglich.
❓ Was sind die W-Bereiche (W1-W5)?
Die W-Bereiche sind die fünf Wertungsbereiche des standardisierten Prüfsystems des AMDL Prüfdienstes. Sie umfassen W1 (Information), W2 (Maßnahmedurchführung), W3 (Personal), W4 (Räumlichkeiten) und W5 (Qualitätssicherung). Der größte Fokus liegt dabei auf W2.
❓ Was passiert bei „erheblichem Handlungsbedarf“?
Erheblicher Handlungsbedarf bedeutet gravierende Mängel, die die Zielerreichung stark gefährden oder die AZAV-Konformität in Frage stellen. Der Prüfbericht wird an die Fachkundige Stelle übermittelt, was zu einem Sonderaudit und im schlimmsten Fall zum Entzug der AZAV-Zulassung führen kann.
📖 Weitere hilfreiche Artikel
AZAV Neuerungen 2025: Beirat-Empfehlungen & digitale Maßnahmen
Alle wichtigen Änderungen der AZAV-Beirat-Empfehlungen im Überblick. Fokus auf asynchrone Lernanteile und pädagogische Begleitung.
KURSNET mein NOW Eintrag: Optimierung für AZAV-Bildungsträger
So optimieren Sie Ihren Eintrag in KURSNET und mein NOW, um mehr Teilnehmer über den Bildungsgutschein zu gewinnen.
Digitalisierung Bildungsträger: E-Learning, Verwaltung & Marketing
Ein umfassender Leitfaden zur digitalen Transformation von AZAV-Bildungsträgern in allen Geschäftsbereichen.
Über den Autor

Dennis Kraft
Herausgeber & Unternehmer
Dennis Kraft ist Unternehmer an der Schnittstelle von geförderter Weiterbildung und unternehmerischer Praxis. Als Gründer und Geschäftsführer der Strategy Core Ventures GmbH begleitet er Bildungsträger beim Aufbau planbarer Teilnehmerstrukturen, klarer Prozesse und unternehmerischer Steuerbarkeit.
Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Orientierungszwecken und stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, sozialversicherungs-, prüfungs- oder sonstige fachliche Beratung dar.
Trotz sorgfältiger Erstellung und redaktioneller Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit der dargestellten Informationen, Erläuterungen, Prüfungsbeschreibungen oder Verfahrenshinweise. Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Verwaltungspraxis, einschlägige Rechtsprechung, AZAV-Regelwerke sowie die Auslegung und Anwendung durch zuständige Behörden, Fachkundige Stellen, Auditoren oder Gerichte können sich jederzeit ändern oder im Einzelfall abweichend interpretiert werden.
Die im Artikel beschriebenen Prüfungsmerkmale, Verfahren, Handlungsempfehlungen oder Interpretationen ersetzen keine individuelle, qualifizierte Beratung durch hierzu befugte Fachpersonen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, AZAV-Berater, Wirtschaftsprüfer). Für eine konkrete rechtliche Bewertung, Verfahrensentscheidung oder praxisnahe Umsetzung ist stets eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und der relevanten Unterlagen erforderlich.
Jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, Nachteile, Kosten, Prüf- oder Zertifizierungsrisiken, Sanktionen, Audit-Beanstandungen oder sonstige Folgen, die sich aus der Nutzung, Anwendung oder dem Vertrauen auf die Inhalte dieses Artikels ergeben, ist soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Nutzung der bereitgestellten Inhalte erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Durch die Nutzung dieses Artikels wird weder ein Beratungs- noch ein sonstiges rechtlich bindendes Verhältnis zwischen dem Betreiber und den Lesenden begründet.
Dieser Artikel wurde teilweise KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft. Eine hieraus resultierende rechtliche oder fachliche Genauigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität ist nicht gewährleistet.



