Die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen hat direkte Auswirkungen auf die Integrationschancen von Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund hat die Bundesagentur für Arbeit ein mehrstufiges System zur Qualitätssicherung etabliert. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen – kurz AMDL. Doch wie läuft eine solche Prüfung eigentlich ab, was wird genau geprüft und worauf sollten Träger vorbereitet sein?

Ziel und Struktur der AMDL-Prüfung

Der Prüfdienst AMDL ist bundesweit organisiert und prüft die Qualität und Umsetzung arbeitsmarktbezogener Maßnahmen. Ziel ist es, die Durchführung der Maßnahmen zu verbessern und auf einen einheitlichen Qualitätsstandard zu bringen. Dabei geht es nicht nur um reine Dokumentenkontrolle, sondern um eine ganzheitliche Beurteilung der Maßnahmeumsetzung.

Beteiligte Akteure und Zuständigkeiten

Mehrere Stellen sind an der Qualitätssicherung beteiligt: Die fachkundigen Dienststellen der Agenturen für Arbeit, die regionalen Einkaufszentren (zuständig für Vergabe und Vertragswesen) sowie der Prüfdienst AMDL selbst. Sie alle tragen zur Sicherstellung bei, dass Träger ihre Maßnahmen vertrags- und zulassungskonform durchführen.

Was wird geprüft?

Die Prüfungen decken verschiedene Bereiche ab – sowohl bei Maßnahmen aus dem Vergabeverfahren als auch aus dem Gutscheinverfahren. Bewertet werden etwa das Maßnahmekonzept, die Qualifikation des eingesetzten Personals, die Ausstattung der Räume sowie die Umsetzung der Qualitätsvorgaben.

Der Prüfdienst prüft zusätzlich, ob das Trägerkonzept den Anforderungen der Zulassung entspricht und ob die Maßnahme zielgerichtet zur Integration der Teilnehmenden beiträgt. Ein zentrales Ziel ist dabei, die Maßnahmeumsetzung stetig zu optimieren.

Ablauf einer AMDL-Prüfung

Vor der Prüfung wird die zuständige Dienststelle informiert. Auch der Träger erhält eine formale Ankündigung – meist zwei bis vier Arbeitstage vor dem Termin. Die Prüfung selbst beginnt mit einem Auftaktgespräch und endet mit einem Abschlussgespräch, in dem erste Erkenntnisse kommuniziert werden.

Je nach Prüfart – Vor-Ort oder Remote – erfolgt die Dokumentenprüfung entweder direkt am Standort oder digital über verschlüsselten Datentransfer. Die eigentliche Maßnahme wird anhand eines standardisierten Bewertungssystems geprüft. Dabei stehen unter anderem folgende Punkte im Fokus:

  • Qualität der Informationsweitergabe

  • Maßnahmedurchführung

  • Eignung und Qualifikation des Personals

  • Zustand und Eignung der Räumlichkeiten

  • Umsetzung des Qualitätsmanagements

Ergebnisauswertung und Prüfbericht

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem strukturierten Prüfbericht festgehalten. Dabei werden Handlungsbedarfe nach einem vierstufigen Modell klassifiziert – von „kein Handlungsbedarf“ bis „erheblicher Handlungsbedarf“. Zusätzlich erfolgt eine Einschätzung zur Risikobehaftung der Maßnahmeumsetzung.

Auf dieser Basis entscheiden die zuständigen Stellen über notwendige Maßnahmen. Bei schwerwiegenden Mängeln kann das auch zu Konsequenzen für den Träger führen. Ziel ist es jedoch immer, die Maßnahmequalität zu sichern und weiterzuentwickeln.

Was Bildungsträger jetzt tun sollten

Um gut vorbereitet zu sein, sollten Bildungsträger ihre internen Abläufe regelmäßig überprüfen. Dazu zählen unter anderem vollständige und aktuelle Teilnehmerdokumentationen, qualifiziertes und geschultes Personal sowie ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem. Wichtig ist außerdem die enge Verzahnung mit dem regionalen Arbeitsmarkt, um die Wirkung der Maßnahmen zu maximieren.

Eine transparente, dokumentierte und wirksame Maßnahmedurchführung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Prüfprozess – und damit auch zu langfristiger Trägerstabilität im System der geförderten Arbeitsmarktdienstleistungen.